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Baumschulen sind Flächen mit jungen verholzenden Pflanzen im Freiland, die zum Auspflanzen bestimmt sind:

Dazu gehören

  • Rebschulen und Rebschnittgärten
  • Baumschulen für Obstbäume und Beerengewächse
  • Baumschulen für Blumen und Zierpflanzen
  • gewerbliche Forstbaumschulen, unabhängig davon, ob sie im Wald oder im Freien angebaut werden
  • nicht gewerbliche Forstbaumschulen für den Eigenbedarf, die außerhalb der Waldfläche angebaut werden
  • Bäume und Sträucher zum Anpflanzen in Gärten, Parks, Straßenböschungen (z. B. Hecken, Rosenbäume und andere Ziersträucher, Ziernadelbäume), in allen Fall einschließlich ihrer Mutterpflanzen und jungen Setzlinge

Ausgeschlossen sind

  • Baumschulen, die sich nicht auf landwirtschaftlich genutzter Fläche befinden
  • gewerbliche Forstbaumschulen für den Eigenbedarf des Betriebes innerhalb der Waldfläche
  • Baumschulen unter Glas oder hochzugänglicher Abdeckung

Verwandte Begriffe

Statistische Daten