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Glossar:Mobilfunkvertrag

Als Mobilfunkvertrag wird die Nutzung öffentlicher mobiler Telekommunikationssysteme (auch als Mobiltelefon oder Handy bezeichnet) mittels Mobilfunk bezeichnet.

Für die Zwecke der Erhebung über Telekommunikationsdienstleistungen

  • werden aktivierte Prepaid-Karten (die bezahlt werden müssen, bevor Anrufe getätigt werden können) als Mobilfunkteilverträge gezählt, bei denen eine Vorauszahlung geleistet wird;
  • können Einzelpersonen mehrere Mobilfunkverträge abgeschlossen haben.

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