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Glossar:Gemeinden

Der Teilsektor Gemeinden umfasst alle öffentlichen Körperschaften, deren Zuständigkeit auf einen örtlich begrenzten Teil des Wirtschaftsgebiets beschränkt ist, mit Ausnahme lokaler Stellen der Sozialversicherung.

Gemäß Abschnitt 20.65 des ESVG 2010 werden Gemeinden wie folgt definiert: Der Teilsektor Gemeinden (ohne Sozialversicherung) (S.1313) besteht aus staatlichen Einheiten mit einem örtlich begrenzten Zuständigkeitsbereich (mit der möglichen Ausnahme von Sozialversicherungseinheiten). Gemeinden erbringen in der Regel ein breites Spektrum von Dienstleistungen für Ortsansässige, die unter Umständen zum Teil durch Zuschüsse höherer staatlicher Ebenen finanziert werden. Die Statistiken für Gemeinden erfassen eine Vielzahl unterschiedlicher staatlicher Einheiten, wie etwa Kreise, Gemeinden, Groß- und Kleinstädte, Stadtgebiete, Stadtbezirke, Schulbezirke sowie Wasser-/Abwasserbezirke. Oft haben Gemeindeeinheiten mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen Verfügungsgewalt über dieselben geografischen Gebiete. Beispielsweise haben getrennte staatliche Einheiten, die eine Stadt, einen Kreis bzw. einen Schulbezirk darstellen, Verfügungsgewalt über dasselbe Gebiet. Auch können zwei oder mehr benachbarte Gemeinden eine staatliche Einheit mit regionaler Verfügungsgewalt bilden, die den Gemeinden gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Diese Einheiten werden dem Teilsektor Gemeinden zugeordnet.

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