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Glossar:Arbeitskosten

Die Arbeitskosten oder Arbeitskosten insgesamt entsprechen der Gesamtheit aller von Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern getragenen Aufwendungen.

Die Arbeitskosten umfassen:

  • das Arbeitnehmerentgelt (einschließlich Löhne und Gehälter in Form von Geld- und Sachleistungen sowie die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber),
  • Berufsbildungskosten,
  • sonstige Ausgaben wie Einstellungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung sowie als Arbeitskosten angesehene Besteuerung der Beschäftigung
  • abzüglich erhaltener Zuschüsse.

Eurostat veröffentlicht jährlich die drei folgenden Kernindikatoren:

  • durchschnittliche Arbeitskosten pro Monat, definiert als monatliche Arbeitskosten insgesamt dividiert durch die entsprechende Zahl der Beschäftigten (einschließlich Auszubildende), ausgedrückt in Vollzeitäquivalenten;
  • durchschnittliche Arbeitskosten pro Stunde, definiert als Arbeitskosten insgesamt dividiert durch die entsprechende Zahl der geleisteten Arbeitsstunden;
  • Struktur der Arbeitskosten (Löhne und Gehälter, Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber, sonstige Arbeitskosten) ausgedrückt in Prozent der Arbeitskosten insgesamt.

Neben diesen jährlichen Arbeitskostendaten veröffentlicht Eurostat die ausführlichen Ergebnisse der alle vier Jahre durchgeführten Arbeitskostenerhebung (AKE) und vierteljährlich den Arbeitskostenindex (AKI).

Die von Eurostat verwendete Definition deckt sich weitestgehend mit der von der Internationalen Konferenz der Arbeitsstatistiker (Genf, 1966) in ihrer Entschließung zu Statistiken über Arbeitskosten festgelegten Definition:

Die Arbeitskosten bestehen aus den direkten und den indirekten Kosten.

  • Direkte Kosten (Arbeitnehmerentgelt):
    • Bruttolöhne und –gehälter in Form von Geldleistungen
    • direkte Vergütungen (Entgelt) und Prämien
    • Löhne und Gehälter in Form von Sachleistungen (beispielsweise Erzeugnisse des Unternehmens, Wohnung, Firmenwagen, Essensmarken, Kinderbetreuung usw.)
Hauptbestandteil der direkten Kosten sind Löhne und Gehälter in Form von Geldleistungen.
  • Indirekte Kosten:
    • vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlte Sozialbeiträge (d. h. gesetzliche, tarifliche, vertragliche und freiwillige Sozialbeiträge)
    • unterstellte Sozialbeiträge des Arbeitgebers (überwiegend garantierte Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Kurzarbeit sowie Abfindungen für Entlassung und nicht eingehaltene Kündigungsfrist)
    • Kosten für Weiterbildung
    • Einstellungskosten und vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung
    • vom Arbeitgeber gezahlte Steuern (auf Grundlage der Lohn- und Gehaltskosten oder der Zahl der Beschäftigten) abzüglich Zuschüsse zugunsten des Arbeitgebers (die direkte Lohn- und Gehaltszahlungen teilweise oder ganz ersetzen sollen).
Hauptbestandteil der indirekten Kosten sind die tatsächlich vom Arbeitgeber gezahlten Sozialbeiträge, insbesondere die gesetzlichen Beiträge zur Sozialversicherung.

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