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Glossar:Einfuhrpreisindex

Der Index der industriellen Einfuhrpreise oder Einfuhrpreisindex misst die monatliche Preisveränderung bei Gütern, die von Gebietsansässigen – meist Unternehmen – aus anderen Ländern (auch anderen EU-Mitgliedstaaten) in EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Bei diesem Indikator werden Einfuhren aus dem Euroraum von Ausfuhren unterschieden, die nicht aus dem Euroraum stammen.

Der Einfuhrpreisindex umfasst neben hergestellten Waren auch Bergbauerzeugnisse und Güter aus den Bereichen Energie (Gas, Elektrizität und so weiter) und Wasser, (d. h. Güter der Abschnitte B bis E der Statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA)). Einige Gütergruppen sind jedoch ausgenommen, wie Nukleargüter, Waffen, Schiffe und Luftfahrzeuge, Drucksachen, einige Reparaturarbeiten und die Wasserbehandlung. Ausgenommen sind außerdem die Einfuhren von privaten Haushalten, staatlichen Einheiten und Organisationen ohne Erwerbszweck.

Die Einfuhrpreise im Einfuhrpreisindex:

  • beinhalten Kosten, Versicherung und Fracht an der Hoheitsgrenze des einführenden Landes, aber keine Zölle oder Einfuhrabgaben,
  • sind tatsächliche Transaktionspreise (keine Listenpreise), in denen beispielsweise Rabatte berücksichtigt werden,
  • werden in der Währung des einführenden EU-Mitgliedstaats gemessen; Transaktionen in anderen Währungen müssen konvertiert werden (d. h. Wechselkursschwankungen wirken sich auf den Einfuhrpreisindex aus),
  • müssen alle preisbestimmenden Merkmale der eingeführten Güter berücksichtigen,
  • werden zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums verbucht; der Index sollte die Durchschnittspreise während des Bezugszeitraums (Monats) abbilden.

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