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Glossar:Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs

Der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs ist die natürliche Person, die Gruppe von natürlichen oder juristischen Personen, deretwegen und in deren Namen der Betrieb geführt wird und die rechtlich und wirtschaftlich für den Betrieb verantwortlich ist, d. h. die die wirtschaftlichen Risiken des Betriebs trägt.

Der Inhaber kann den Betrieb vollständig besitzen, mieten oder Erbpächter, Nießbraucher oder Treuhänder sein.

Der Inhaber kann die gesamte oder einen Teil der Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der normalen, täglichen Finanz- und Produktionsabläufe des Betriebs an einen Betriebsleiter delegiert haben. In diesem Fall spricht man von "Inhaber / nicht Leiter". In den Fällen, in denen der Inhaber auch der Betriebsleiter ist, spricht man von „Inhaber /Betriebsleiter“.

Ein Inhaber, der eine natürliche Person und der alleinige Inhaber eines eigenständigen Betriebs ist, ist in der Regel, jedoch nicht zwingend, auch der Betriebsleiter. In Gruppenbetrieben wird nur der Hauptinhaber (eine Person) berücksichtigt.

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