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Glossar:Bruttobetriebsüberschuss – Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Der Bruttobetriebsüberschuss kann im Zusammenhang mit der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung definiert werden als Kontensaldo im Einkommensentstehungskonto und steht für den durch die betriebliche Geschäftstätigkeit von Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffenen Überschuss nach Abzug der Arbeitskosten. Mit andern Worten: Das Kapital, das finanziellen und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften ermöglicht, ihren Kapitalgebern geliehene Mittel zurückzuzahlen, Steuern zu zahlen und unter Umständen ihre Investitionen ganz oder teilweise zu finanzieren.

Aus verschiedenen Gründen ist der Bruttobetriebsüberschuss nicht mit dem in der Rechnungslegung eines Unternehmens ausgewiesenen Gewinn identisch. Bei der Berechnung des Bruttobetriebsüberschusses wird lediglich ein Teil der Gesamtkosten vom Bruttoproduktionswert abgezogen. Der Bruttobetriebsüberschuss entspricht damit im Wesentlichen dem Bruttoproduktionswert abzüglich der Kosten für Zwischenprodukte (Waren und Dienstleistungen), woraus sich die Bruttowertschöpfung ergibt, und abzüglich des Arbeitnehmerentgelts. Es handelt sich um den Bruttobetriebsüberschuss, weil der Wert keine Wertberichtigung für Abschreibungen enthält. Durch Abzug der Abschreibungen vom Bruttobetriebsüberschuss ergibt sich der Nettobetriebsüberschuss.

Ein vergleichbares Konzept für Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (beispielsweise kleine Familienunternehmen wie landwirtschaftliche Betriebe oder Einzelhandelsgeschäfte oder selbstständige Taxiunternehmer, Rechtsanwälte oder Angehörige der Gesundheitsberufe) ist das Bruttoselbständigeneinkommen. Da es in den meisten Fällen schwierig ist, zwischen Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Einkommen aus Kapital zu unterscheiden, setzt sich der Kontensaldo im Einkommensentstehungskonto aus beiden Bestandteilen zusammen – der Vergütung für das in der Produktion eingesetzte Kapital und der (vom Eigentümer und von Mitgliedern seiner Familie geleisteten) Arbeit. Das Nettoselbständigeneinkommen entspricht dem Bruttoselbständigeneinkommen abzüglich Abschreibungen.

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