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Glossar:Bruttoinvestitionen

Die Bruttoinvestitionen (P .5) werden in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gemessen als der Gesamtwert aus Bruttoanlageinvestitionen (P .51g), Vorratsveränderungen ( P.52) und Nettozugang an Wertsachen (P .53) für eine Einheit, einen Sektor, oder die gesamte Wirtschaft.

P.5 = P.51g + P.52 + P.53

Die Nettoinvestitionen sind die Bruttoinvestitionen abzüglich der Abschreibungen.

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