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Glossar:Staat

Der Sektor Staat umfasst alle Ämter und Behörden, die für die Verwaltung eines Wirtschaftsgebiets (in der Regel eines Landes) verantwortlich sind.

Im europäischen System der Rechnungsführung (ESVG2010), Ziffer 2.111, wird der Staatssektor (S.13) folgendermaßen definiert:

  • "Der Sektor Staat umfasst institutionelle Einheiten, die zu den Nichtmarktproduzenten zählen, deren Produktionswert für den Individual- und den Kollektivkonsum bestimmt ist, und die sich mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren, sowie institutionelle Einheiten, die hauptsächlich Einkommen und Vermögen umverteilen."

Der Sektor Staat gliedert sich in vier Teilsektoren:

  1. Zentralstaat
  2. Landesregierung; unter den berichtenden EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Ländern gilt dies nur in Belgien, Deutschland, Spanien, Österreich und in der Schweiz
  3. Kommunalverwaltung
  4. Sozialversicherungsfonds; Sozialversicherungsfonds werden nicht gesondert in Irland, Zypern, Malta und Norwegen gemeldet.

Die Hauptfunktionen des Sektors Staat werden im Kapitel 20 des ESVG 2010 beschrieben und sind:

  • die Geldströme, Waren und Dienstleistungen oder sonstige Vermögenswerte zwischen den Gesellschaften, den Haushalten und zwischen den Gesellschaften und den Haushalten zu organisieren oder umzuleiten; im Sinne der sozialen Gerechtigkeit, erhöhte Effizienz oder andere von den Bürgern legitimierte Ziele; Beispiele sind die Umverteilung des nationalen Einkommens und des Vermögens, die Körperschaftsteuer, die von den Unternehmen zur Finanzierung der Arbeitslosenunterstützung gezahlt wird, die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer zur Finanzierung der Rentensysteme;
  • die Herstellung von Gütern und Dienstleistungen zur Erfüllung der Bedürfnisse der Haushalte (z. B. staatliche Gesundheitsversorgung) oder die Erfüllung der Bedürfnisse der gesamten Gemeinde (z. B. Verteidigung, öffentliche Ordnung und Sicherheit).

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