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Glossar:Verladene Güter

Verladene Güter sind auf ein Transportmittel verladene und mit diesem beförderte Güter. Konkret bezeichnet der Begriff bei den verschiedenen Verkehrsträgern:

Eisenbahn

Auf ein Eisenbahnfahrzeug verladene und mit der Eisenbahn beförderte Güter. Im Gegensatz zum Straßenverkehr und zur Binnenschifffahrt gelten das Umladen von einem Eisenbahnfahrzeug auf ein anderes und der Wechsel des Triebfahrzeugs nicht als Verladen nach dem Entladen. Werden die Güter jedoch von einem Eisenbahnfahrzeug entladen, auf ein anderes Verkehrsmittel verladen und danach wieder auf ein anderes Eisenbahnfahrzeug verladen, gilt dies als Entladen von dem ersten Eisenbahnfahrzeug und anschließendes Verladen auf das zweite Eisenbahnfahrzeug.

Straßenverkehr

Auf ein Straßenfahrzeug geladene und auf der Straße beförderte Güter. Das Umladen von einem Straßengüterfahrzeug auf ein anderes und der Wechsel der Zugmaschine gelten als Beladen nach dem Entladen.

Binnenwasserstraße

Auf ein Binnenschiff geladene und auf Binnenwasserstraßen beförderte Güter. Das Umladen von einem Binnenschiff auf ein anderes und der Wechsel von Schubschlepper oder Schlepper gelten als Laden nach dem Löschen.

Seeverkehr

Auf ein Seeschiff geladene und über See beförderte Güter. Das Umladen von einem Seeschiff auf ein anderes gilt als Laden nach dem Löschen. Zu den verladenen Gütern zählen inländische Güter, umgeladene Güter (inländische oder ausländische Güter, die über See in den Hafen gelangen) und Land-Transitgüter (ausländische Güter, die auf der Straße, auf der Schiene, auf dem Luftweg oder auf Binnenwasserstraßen in den Hafen gelangen).

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