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Glossar:Unternehmensgründung

Eine Unternehmensgründung findet statt, wenn ein Unternehmen (beispielsweise eine Gesellschaft) von Grund auf neu entsteht und seine Tätigkeit aufnimmt. Dabei werden neue Produktionsfaktoren, insbesondere neue Arbeitsplätze, geschaffen. Wird eine ruhende Einheit innerhalb von zwei Jahren reaktiviert, so gilt dies nicht als Unternehmensgründung. Ebenfalls nicht als Gründung gelten durch Fusion, Auflösung, Abtrennung oder Umstrukturierung von Unternehmensgruppen entstandene Unternehmen.

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