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Glossar:Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine organisatorische Einheit, die der Produktion von Gütern oder Dienstleistungen dient. Sie ist bis zu einem gewissen Grad autonom in ihren Entscheidungen und kann über einen oder mehrere Standorte verfügen. Ein Unternehmen besteht aus einer oder mehreren rechtlichen Einheiten.

Rechtliche Einheiten umfassen Rechtspersonen, welche unabhängig von den sie besitzenden oder in ihnen vereinigten Personen Träger von Rechten und Pflichten sind, etwa Offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG). Außerdem zählen Selbständige, also natürliche Personen, welche selbständig ein Gewerbe oder einen Freien Beruf ausüben, zu den rechtlichen Einheiten, etwa der Eigentümer und Betreiber eines Geschäftes, ein niedergelassener Rechtsanwalt oder ein Handwerksmeister mit einem eigenen Betrieb.

Die meisten Unternehmen sind identisch mit einer einzelnen rechtlichen Einheit. Nach Schätzungen von Eurostat besteht nur ein geringer Anteil der Unternehmen aus mehr als einer rechtlichen Einheit. Nach Beschäftigung oder Wertschöpfung betrachtet ist der Anteil dieser Unternehmen an der Gesamtwirtschaft aber sehr hoch. Viele der börsennotierten Unternehmen etwa kontrollieren große Gruppen rechtlicher Einheiten.

Eine rechtliche Einheit kann Eigentümer einer weiteren rechtlichen Einheit sein, die ausschließlich Leistungen für die erste rechtliche Einheit erbringt, beispielsweise eine GmbH die ausschließlich die Produkte verkauft, die von der GmbH produziert werden, die ihre Eigentümerin ist. Beide GmbH können denselben Geschäftsführer haben. In diesem Falle müssen sie als ein Unternehmen betrachtet werden. Es ist auch möglich, dass GmbH A Eigentümerin der Maschinen und Anlagen und GmbH B Arbeitgeberin des Personals ist. Eine dritte GmbH ist Eigentümerin und Geschäftsführerin der GmbHs A und B. Nur zusammen können diese rechtlichen Einheiten produzieren, sie stehen außerdem unter einheitlicher Leitung und müssen als ein Unternehmen gelten.

Die Gründe für die Unterteilung von Unternehmen in mehrere rechtliche Einheiten sind mannigfaltig, Steuervermeidung, Anwendung unterschiedlicher Flächentarifverträge, Vermeidung von Publikationspflichten sind nur einige. Sieht z.B. der Flächentarifvertrag für Logistik niedrigere Gehälter vor als der für bestimmte Industrieunternehmen gültige, so könnte ein Industrieunternehmen u.U. seine Lohnzahlungen reduzieren. Es müsste seine Transportkapazitäten in eine eigene rechtliche Einheit ausgliedern, die dann unter den Flächentarifvertrag für Logistik fällt. Das Unternehmen besteht nun aus zwei rechtlichen Einheiten, die Industrie- und die Transporteinheit, während sich seine organisatorische Struktur nicht verändert hat.

Parallel zu solchen Entwicklungen hat die Globalisierung zu komplexeren Rechtsstrukturen der Unternehmen beigetragen. Um auf Märkten in verschiedenen Ländern präsent zu sein, benötigen Unternehmen häufig auch eine rechtliche Einheit in diesen Ländern. Das Management dieser Einheiten kann von einer zentralen Niederlassung aus erfolgen, auch Tätigkeiten wie Buchführung oder Personalverwaltung können zentralisiert sein. Forschung und Entwicklung wird an einem Standort mit vergleichsweise hohen Löhnen durchgeführt, Teile der Produktion dagegen in Niedriglohnländern. Die Europäische Unternehmensstatistik dient Europäischen und nationalen Zwecken, die Datenerhebung im Europäischen Statistischen System, ist national organisiert. In dieser Konstellation werden nur die nationalen Teile von multinationalen Unternehmen erfasst, die dann zu Europäischen Aggregaten zusammengeführt werden müssen. Häufig sind multinationale Unternehmen sehr groß. Wegen ihrer hohen Beschäftigung und ihrer hohen Wertschöpfung haben Ihre Daten eine große Auswirkung auf die Gesamtstatistik. Mithin ist eine gute Qualität der Daten multinationaler Unternehmen entscheidend für die Qualität Europäischer Unternehmensstatistik. Sie bedingt eine verstärkte Zusammenarbeit innerhalt des Europäischen Statistischen Systems, dem Europäischen Profiling (in Englisch).

Verwandte Begriffe

Statistische Daten

Quelle

  • Ratsverordnung (EWG) Nr 696/1993 vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft
  • Notice of intention of the Business Statistics Directors Groups and the Directors of Macroeconomic Statistics on the consistent implementation of Council Regulation (EC) No 696/93 on statistical units (in Englisch)