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Glossar:Zentralstaat

Der Zentralstaat umfasst alle zentralen öffentlichen Körperschaften, deren Zuständigkeit sind über das gesamte Wirtschaftsgebiet eines Landes erstreckt, mit Ausnahme der Zentralverwaltung der Sozialversicherung.

Nach der Definition in Abschnitt 20.57 des ESVG 2010: 'Der Teilsektor Bund (Zentralstaat) (ohne Sozialversicherung) (S.1311) umfasst alle staatlichen Einheiten mit einem nationalen Zuständigkeitsbereich mit Ausnahme der Sozialversicherungseinheiten Die politische Autorität der Zentralregierung eines Landes erstreckt sich über das gesamte Hoheitsgebiet des Landes. Der Zentralstaat kann Steuern auf alle gebietsansässigen institutionellen Einheiten und auf gebietsfremde Einheiten, die im Land wirtschaftlich tätig sind, erheben. Der Zentralstaat ist üblicherweise zuständig für die Bereitstellung kollektiver Dienstleistungen für die Allgemeinheit als Ganzes, wie etwa die nationale Verteidigung, Außenbeziehungen, öffentliche Ordnung und Sicherheit, sowie für die Regulierung des Sozial- und Wirtschaftssystems des Landes. Zudem kann er Ausgaben für die Bereitstellung von Dienstleistungen wie Bildung oder Gesundheit vorrangig für private Haushalte, tätigen und Transferzahlungen an andere institutionelle Einheiten, darunter an andere staatliche Ebenen, vornehmen.'

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