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Glossar:Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR)

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Die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR) ist ein Satellitenkonto des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, das ergänzende Informationen enthält und dessen Konzepte an die besonderen Gegebenheiten des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs angepasst sind. Die Gliederung der LGR ist zwar eng mit dem Gesamtrahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen verzahnt, doch erfordert ihre Erstellung die Festlegung eigener Regeln und Methoden.

Für die LGR werden die Produktionsprozesse der Landwirtschaft und das darin erzielte Primäreinkommen analysiert. Die LGR basiert somit auf dem Wirtschaftsbereichskonzept. Der in der LGR dargestellte landwirtschaftliche Wirtschaftsbereich entspricht der Abteilung 01 der NACE Rev. 1, Landwirtschaft und Jagd.

Für die LGR wird die Gesamtproduktion aus landwirtschaftlicher Tätigkeit gemessen, die Folgendes beinhaltet:

  • die Verkäufe (einschließlich des Handels mit landwirtschaftlichen Waren und Dienstleistungen zwischen landwirtschaftlichen Einheiten),
  • Bestandsveränderungen,
  • die Produktion für die Eigenverwendung (Eigenkonsum und selbsterstellte Anlagen),
  • Erzeugnisse zur Weiterverarbeitung durch die landwirtschaftlichen Produzenten sowie
  • den innerbetrieblichen Verbrauch an Futtermitteln.

Die Produktion des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereichs umfasst die Summe der Produktion an landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die im Rahmen nicht trennbarer nichtlandwirtschaftlicher Nebentätigkeiten produzierten Waren und Dienstleistungen.

Gemäß den EU-Verordnungen sind nationale statistische Institute oder Landwirtschaftsministerien für die Datenerfassung und die Erstellung der nationalen LGR zuständig. Eurostat produziert die aggregierten Daten für die Europäische Union (EU).

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