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Glossar: Kaufkraftparitäten (KKP)

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Kaufkraftparitäten (KKP) geben an, wie viele Währungseinheiten in unterschiedlichen Ländern erforderlich sind, um eine bestimmte Menge von Waren und Dienstleistungen zu erwerben. Werden in nationaler Währung ausgedrückte Ausgaben anhand von KKP in eine künstliche gemeinsame Währungseinheit, den Kaufkraftstandard (KKS) umgerechnet, werden dadurch die Auswirkungen der durch Wechselkursschwankungen verursachten Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern ausgeschaltet.

Die Ermittlung von Kaufkraftparitäten erfolgt durch Gegenüberstellung der Preise für einen Warenkorb, der vergleichbare und für das Verbrauchsverhalten der einzelnen Länder repräsentative Waren und Dienstleistungen enthält. KKP ermöglichen die Berechnung aussagekräftiger Indikatoren (auf Preis- oder Volumenbasis), die für Ländervergleiche benötigt werden, und vermitteln somit ein realistisches Bild von der unterschiedlichen Kaufkraft, z. B. der privaten Haushalte. Die Wechselkurse von Währungen können nicht zu Vergleichen von Einkommen oder Ausgaben herangezogen werden, da sie neben Preisunterschieden in der Regel noch andere Faktoren widerspiegeln, z. B. den Umfang von Finanztransaktionen zwischen Währungen oder die in die Entwicklung der Devisenmärkte gesetzten Erwartungen.

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