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Glossar:Gemeinsame Fischereipolitik (GFP)

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Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) ist die Politik der Europäischen Union zur Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in den Gewässern der Mitgliedstaaten. Ihre Ziele sind:

  • die Steigerung der Produktivität,
  • die Stabilisierung der Märkte und
  • die Gewährleistung von Versorgungssicherheit und angemessenen Preisen für die Verbraucher.

Bereits 1957 durch den Vertrag von Rom eingeführt, wurde die Gemeinsame Fischereipolitik erst 1983 eine vollwertige Gemeinschaftspolitik. Die GFP teilt mit der Gemeinsamen Agrarpolitik die gleiche Rechtsgrundlage (Artikel 32 bis 38 des EG-Vertrags) und die gleichen Zielsetzungen: Steigerung der Produktivität, Stabilisierung der Märkte, Sicherstellen der Versorgung und Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen. Wie auch die GAP ist die GFP eine gemeinsame Aufgabe der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten.

Im Zuge mehrerer Reformen wurden die ursprünglichen Zielsetzungen der GFP ergänzt und umfassen nun außerdem folgende Ziele:

  • nachhaltige Nutzung der Ressourcen,
  • Schutz der Umwelt,
  • Gewährleistung eines hohen Niveaus an Schutz der menschlichen Gesundheit und
  • Beteiligung an der Verwirklichung des Ziels des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.

Insbesondere der Schutz der Fischereiressourcen und der Meeresumwelt ist angesichts der Herausforderungen durch die Ressourcenverknappung ein zentrales Ziel.

Verwandte Begriffe

Quelle