Statistics Explained

Archive:Statistiken zu Wanderungen und Migrantenbevölkerung


Datenauszug vom Mai 2020.

Aktualisierung des Artikels geplant: Juli 2021.


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Highlights

2018 kamen 2,4 Millionen Einwanderer aus Ländern, die nicht der EU-27 angehören, in die EU-27.

Von den 446,8 Millionen Menschen, die am 1. Januar 2019 in der EU-27 lebten, waren 21,8 Millionen (4,9 %) keine Staatsangehörigen der EU-27.

2018 erteilten die Mitgliedstaaten der EU-27 672 000 Personen die Staatsangehörigkeit.

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Einwanderer, 2018

In diesem Artikel werden Statistiken der Europäischen Union (EU) über internationale Migration (Wanderungsströme), die Anzahl einheimischer und ausländischer Personen in der Bevölkerung (Bevölkerungsbestände) und Daten zum Staatsangehörigkeitserwerb vorgestellt. Migration wird durch das Zusammenwirken wirtschaftlicher, umweltbezogener, politischer und sozialer Faktoren entweder in den Herkunftsländern (Push-Faktoren) oder in den Zielländern der Migranten (Pull-Faktoren) beeinflusst. Dabei ist davon auszugehen, dass der relative wirtschaftliche Wohlstand und die politische Stabilität in der EU auf Einwanderer seit jeher eine beträchtliche Anziehungskraft (Pull-Effekt) ausüben.

In den Zielländern kann die Einwanderung als ein Instrument zur Behebung spezifischer Engpässe am Arbeitsmarkt genutzt werden. Allerdings wird die internationale Migration mit ziemlicher Sicherheit nicht bewirken, dass sich der in weiten Teilen der EU anhaltende Trend der Bevölkerungsalterung umkehrt.

Full article

Wanderungsströme: 2018 wanderten 2,4 Millionen Menschen aus Drittländern in die EU-27 ein

Insgesamt 3,9 Millionen Menschen wanderten 2018 in einen Mitgliedstaat der EU-27 ein (Einwanderer); zugleich wurde gemeldet, dass 2,6 Millionen Auswanderer die Mitgliedstaaten der EU-27 verlassen haben. Diese Zahlen enthalten jedoch nicht nur die Wanderungsströme in die bzw. aus der EU-27 als Ganzes, sondern auch die Wanderungsströme zwischen den Mitgliedstaaten. Wie Abbildung 1 zeigt, kamen 2018 schätzungsweise 2,4 Millionen Einwanderer aus einem Drittland in die EU-27 und rund 1,1 Millionen Menschen wanderten von der EU-27 in ein Drittland aus. Weitere 1,4 Millionen Menschen verlegten ihren Wohnsitz aus einem Mitgliedstaat der EU-27 in einen anderen Mitgliedstaat.

Abbildung 1: Einwanderer aus Ländern außerhalb der EU-27 und Auswanderer in Länder außerhalb der EU-27, EU-27, 2013-2018
(Mio.)
Quelle: Eurostat (migr_imm5prv), (migr_imm12prv), (migr_emi3nxt) und (migr_emi5nxt)

Deutschland: höchste Zahl an Ein- und Auswanderern

Deutschland verzeichnete 2018 die höchste Gesamtzahl an Einwanderern (893 900), gefolgt von Spanien (643 700), Frankreich (386 900) und Italien (332 300). Deutschland meldete 2018 auch die höchste Zahl an Auswanderern (540 400), gefolgt von Spanien (309 500), Frankreich (341 400), Rumänien (231 700) und Polen (189 800). In insgesamt 22 Mitgliedstaaten der EU-27 gab es 2018 mehr Einwanderer als Auswanderer; in Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen und Rumänien war die Zahl der Auswanderer dagegen höher als die der Einwanderer.

Tabelle 1: Einwanderung nach Staatsangehörigkeit, 2018
Quelle: Eurostat (migr_imm1ctz)

Im Verhältnis zur Größe der gebietsansässigen Bevölkerung verzeichnete Malta 2018 die höchste Einwanderungsrate (55 Einwanderer je 1 000 Einwohner), gefolgt von Luxemburg (41 Einwanderer je 1 000 Einwohner) (siehe Abbildung 2). Die höchsten Auswanderungsraten wurden 2018 für Luxemburg (23 Auswanderer je 1 000 Einwohner), Malta (19 Auswanderer je 1 000 Einwohner), Zypern (18 Auswanderer je 1 000 Einwohner) und Rumänien (12 Auswanderer je 1 000 Einwohner) gemeldet.

Abbildung 2: Einwanderer, 2018
(je 1 000 Einwohner)
Quelle: Eurostat (migr_imm1ctz) und (migr_pop1ctz)

Höchster Anteil nationaler Einwanderer in Rumänien, niedrigster in Luxemburg

2018 war der Anteil der nationalen Einwanderer (Einwanderer mit der Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaats der EU-27, in den sie einwanderten) an der Gesamtzahl der Einwanderer in den folgenden Ländern am höchsten: Rumänien (82 % aller Einwanderer), Slowakei (60 %), Litauen (57 %), Polen (55 %) und Bulgarien (55 %). Nur in diesen Mitgliedstaaten der EU-27 lag der Anteil nationaler Einwanderer über 50 % (siehe Abbildung 3). In Luxemburg machten nationale Einwanderer 2018 dagegen weniger als 5 % aller Einwanderer aus.

Abbildung 3: Verteilung der Einwanderer nach Staatsangehörigkeit, 2018
(in % aller Einwanderer)
Quelle: Eurostat (migr_imm2ctz)

Der Analyse der Daten zu Einwanderern ausländischer Herkunft werden häufig Angaben zur Staatsangehörigkeit zugrunde gelegt. Da sich die Staatsangehörigkeit eines Menschen jedoch im Laufe seines Lebens ändern kann, ist es sinnvoll, auch Daten zum Geburtsland heranzuziehen. Der relative Anteil im Inland geborener Einwanderer an der Gesamtzahl der Einwanderer war in Bulgarien und Litauen (jeweils 51 % aller Einwanderer) am höchsten. Dahinter rangierten Rumänien (43 %) und Estland (40 %). Relativ niedrige Werte meldete hingegen Luxemburg, wo im Inland geborene Einwanderer 2018 weniger als 5 % aller Einwanderer ausmachten.

Tabelle 2: Einwanderung von Geburtsländern, 2018
Quelle: Eurostat (migr_imm3ctb)

Letzter Wohnsitz: 2018 kamen 2,4 Millionen Einwanderer in die EU-27

Bei der Analyse nach dem Land des letzten Wohnsitzes verzeichnete Luxemburg den höchsten Anteil an Einwanderern aus einem anderen Mitgliedstaat der EU-27 (93 % aller Einwanderer im Jahr 2018), gefolgt von der Slowakei (65 %) und Österreich (62 %); verhältnismäßig niedrige Anteile meldeten Spanien (19 % aller Einwanderer) sowie Italien und Slowenien (jeweils 20 %) (siehe Tabelle 3).

Tabelle 3: Einwanderung nach letztem Wohnsitzland, 2018
Quelle: Eurostat (migr_imm12prv)

Bezüglich der Geschlechterverteilung zeigt sich, dass 2018 etwas mehr Männer als Frauen in die Mitgliedstaaten der EU-27 eingewandert sind (54 % gegenüber 46 %). Der Mitgliedstaat mit dem höchsten Anteil männlicher Einwanderer war Kroatien (75 %), den höchsten Anteil weiblicher Einwanderer verzeichnete hingegen Portugal (53 %).

Abbildung 4: Einwanderer nach Geschlecht, 2018
(in % aller Einwanderer)
Quelle: Eurostat (migr_imm2ctz)

Die Hälfte der Einwanderer war jünger als 29 Jahre

Die Einwanderer in die Mitgliedstaaten der EU-27 waren 2018 im Durchschnitt wesentlich jünger als die in ihrem Zielland lebende Gesamtbevölkerung. Am 1. Januar 2019 lag das Medianalter der Gesamtbevölkerung der EU-27 bei 43,7 Jahren, während sich das Medianalter der Einwanderer in die EU-27 im Jahr 2018 auf 29,2 Jahre belief.

Abbildung 5: Altersstruktur der Einwanderer nach Staatsangehörigkeit, EU-27, 2018
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_imm2ctz)

Migrantenbevölkerung: Am 1. Januar 2019 lebten 21,8 Millionen Menschen aus Ländern, die nicht der EU-27 angehören, in der Union der EU-27

Die Zahl der in einem EU-Mitgliedstaat lebenden Drittstaatsangehörigen lag am 1. Januar 2019 bei 21,8 Millionen (4,9 % der Bevölkerung der EU-27). Darüber hinaus lebten am 1. Januar 2019 13,3 Millionen Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU-27 in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Staatsangehörigkeit.

In absoluten Zahlen hielten sich am 1. Januar 2019 die meisten Nichtstaatsangehörigen, die in den Mitgliedstaaten der EU-27 lebten, in Deutschland (10,1 Millionen Menschen), Italien (5,3 Millionen), Frankreich (4,9 Millionen) und Spanien (4,8 Millionen) auf. Auf diese vier Mitgliedstaaten entfiel somit ein Gesamtanteil von 71 % aller in den Mitgliedstaaten der EU-27 lebenden Nichtstaatsangehörigen, wobei der Anteil dieser vier Mitgliedstaaten an der Gesamtbevölkerung der EU-27 bei 58 % lag.

Tabelle 4: Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeitsgruppe, 1. Januar 2019
Quelle: Eurostat (migr_pop1ctz)

In den meisten Mitgliedstaaten der EU-27 besteht die ausländische Bevölkerung aus Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU-27 besitzen

Am 1. Januar 2019 waren Belgien, Irland, Luxemburg, Österreich und die Slowakei die Mitgliedstaaten der EU-27, in denen die Nichtstaatsangehörigen mehrheitlich die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der EU-27 besaßen. Dies bedeutet, dass es sich bei den Nichtstaatsangehörigen in den meisten Mitgliedstaaten der EU-27 mehrheitlich um Staatsangehörige von Drittstaaten handelte (siehe Tabelle 5). In Lettland und Estland ist der Anteil der Staatsangehörigen von Drittstaaten aufgrund der großen Zahl der sogenannten anerkannten Nichtstaatsangehörigen besonders hoch (hauptsächlich Staatsangehörige der früheren Sowjetunion, die in diesen Ländern ihren ständigen Wohnsitz haben, jedoch keine andere Staatsangehörigkeit erworben haben).

Abbildung 6: Anteil der Nichtstaatsangehörigen an der gebietsansässigen Bevölkerung, 1. Januar 2019
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_pop1ctz)

Ausländeranteil an der Bevölkerung in Luxemburg am höchsten, in Rumänien am niedrigsten

Relativ gesehen war Luxemburg der Mitgliedstaat der EU-27 mit dem höchsten Ausländeranteil (47 % der Gesamtbevölkerung). Hohe Anteile an Nichtstaatsangehörigen (mindestens 10 % der gebietsansässigen Bevölkerung) verzeichneten auch Zypern, Malta, Österreich, Estland, Lettland, Irland, Belgien, Deutschland und Spanien. Weniger als 1 % der Bevölkerung machten Nichtstaatsangehörige hingegen in Polen (0,8 %) und Rumänien (0,6 %) aus. Der Anteil der im Ausland geborenen Personen an der Gesamtbevölkerung war in Luxemburg am höchsten (47 % der gebietsansässigen Bevölkerung), danach folgten Zypern (21 %) und Malta (20 %). Demgegenüber meldete Polen zum 1 Januar 2019 mit 2 % einen relativ niedrigen Wert für den Anteil der im Ausland geborenen Personen an der Gesamtbevölkerung, gefolgt von Bulgarien (2,5 %), Rumänien (3,2 %) und der Slowakei (3,6 %).

Tabelle 5: Im Ausland geborene Bevölkerung nach Geburtsland, 1. Januar 2019
Quelle: Eurostat (migr_pop3ctb)

Tabelle 6 vermittelt einen Überblick über die fünf häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten und Geburtsländer für die Mitgliedstaaten der EU-27, das Vereinigte Königreich und die EFTA-Länder (soweit Daten vorliegen).

Tabelle 6: Die wichtigsten Länder and der Bevölkerung, nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland, 1. Januar 2019
(in absoluten Zahlen und als Anteil an der ausländischen/im Ausland geborenen Bevölkerung insgesamt)
Quelle: Eurostat (migr_pop1ctz) und (migr_pop3ctb)

Rumänische, polnische, italienische, und portugiesische Staatsangehörige bildeten die fünf größten Gruppen von Staatsangehörigen der EU-27, die 2019 in einem anderen Mitgliedstaat der EU-27 lebten (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7: Zahl der EU-27-Bürger, die ihren üblichen Aufenthaltsort in der übrigen EU-27 haben, 1. Januar 2019
(in Mio.)
Quelle: Eurostat (migr_pop9ctz)


Ausländische Bevölkerung jünger als inländische Bevölkerung

Wie die Analyse der Altersstruktur der Bevölkerung in der EU-27 insgesamt zeigt, war die ausländische Bevölkerung jünger als die inländische Bevölkerung. Die Aufgliederung der ausländischen Bevölkerung nach Alter ergibt einen im Vergleich zur inländischen Bevölkerung höheren Anteil relativ junger Erwachsener im erwerbsfähigen Alter. Am 1. Januar 2019 lag das Medianalter der inländischen Bevölkerung der EU-27 bei 45 Jahren, während das Medianalter der in der EU-27 lebenden Nichtstaatsangehörigen 36 Jahre betrug.

Abbildung 8: Altersstruktur der Staatsangehörigen und Nichtstaatsangehörigen, EU-27, 1. Januar 2019
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_pop2ctz)

Erwerb der Staatsangehörigkeit: 2018 erteilten die Mitgliedstaaten der EU-27 672 000 Personen die Staatsangehörigkeit

Der Staatsangehörigkeitserwerb ging 2018 um 4 % zurück.

Im Jahr 2018 erwarben 672 300 Personen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU-27; dies stellte einen Rückgang um 4 % gegenüber 2017 dar. Deutschland verzeichnete 2018 mit 116 800 Personen bzw. 17 % der Gesamtzahl der EU-27 die höchste Zahl an Personen, die die Staatsangehörigkeit des Landes erworben haben. Danach folgten Italien (112 500), Frankreich (110 000), Spanien (90 800) und Schweden (63 800).

Abbildung 9: Zahl der Personen, die die Staaatsangehörigkeit eines EU-27-Mitgliedstaats erworben haben, EU-27, 2009-2018
(in Tsd.)
Quelle: Eurostat (migr_acq)

In absoluten Zahlen war der stärkste Rückgang gegenüber 2017 in Italien zu beobachten, wo die Zahl der Personen, die die Staatsangehörigkeit des Landes erworben haben, um 34 100 zurückging, gefolgt von Griechenland (-6 400 Personen), Schweden (-5 100 Personen), Dänemark (-4 400 Personen) und Frankreich (-4 300 Personen). Die stärksten Zuwächse in absoluten Zahlen verzeichnete hingegen Spanien, wo 24 300 Personen mehr eingebürgert wurden als im Jahr 2017, gefolgt von Portugal (+3 300 Personen) und Luxemburg (+2 000 Personen).

Tabelle 7: Erwerb der Staatsangehörigkeit nach vorheriger Staatsangehörigkeitsgruppe, 2018
Quelle: Eurostat (migr_acq)

Etwa 566 100 in der EU-27 lebende Drittstaatsangehörige erwarben 2018 die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats EU-27, was eine Abnahme um 5 % gegenüber 2017 darstellt. Damit waren 84 % aller Personen, die 2018 die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU-27 erwarben, Drittstaatsangehörige. Diese neuen Bürgerinnen und Bürger der EU-27 kamen vor allem aus Afrika (28 % aller erworbenen Staatsbürgerschaften), aus nicht der EU-27 angehörenden europäischen Ländern (25 %), aus Asien (16 %) sowie aus Nord- und Südamerika (14 %). Die Zahl der Bürgerinnen und Bürger aus Mitgliedstaaten der EU-27, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaats der EU-27 erwarben, belief sich auf 89 600 Personen, was 13 % der Gesamtzahl entspricht. Die in absoluten Zahlen größten Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern der EU-27, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der EU-27 erwarben, waren Rumänen, die italienische (6 500 Personen) oder deutsche (4 300 Personen) Staatsbürger wurden. Etwa die Hälfte der Polen und der Italiener, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der EU-27 erwarben, wurden deutsche Staatsbürger (6 200 Polen und 4 000 Italiener).

In Luxemburg und Ungarn wurde die Mehrzahl der neuen Staatsbürgerschaften von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der EU-27 erworben. In Luxemburg entfiel der größte Anteil auf portugiesische Staatsangehörige, gefolgt von französischen, italienischen und belgischen Staatsangehörigen; in Ungarn waren es nahezu ausschließlich rumänische Staatsangehörige.

Wie in den Vorjahren bildeten auch im Jahr 2018 marokkanische Staatsangehörige mit 67 200 bzw. 10 % aller erteilten Staatsbürgerschaften die größte Gruppe der neuen Bürger in der EU-27. Auf den nächsten Plätzen folgten Albaner (47 400 bzw. 7,1 %), Türken (28 400 bzw. 4,2 %) und Brasilianer (23 100 bzw. 3,4 %). Gegenüber 2017 nahm die Zahl marokkanischer Staatsbürger, denen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU-27 verliehen wurde, um 2 % ab. Marokkaner erwarben in erster Linie die spanische (38 %), italienische (23 %) oder französische (23 %) Staatsangehörigkeit, während Albaner vor allem griechische (51 %) oder italienische (46 %) Staatsbürger wurden. Die Mehrheit der Türken (59 %), denen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU-27 verliehen wurde, erhielt die deutsche Staatsbürgerschaft, während etwa die Hälfte der Brasilianer (46 %), die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU-27 erwarben, italienische Staatsbürger wurden.

Einbürgerungsquoten in Schweden und Rumänien am höchsten

Ein gebräuchlicher Indikator ist die Einbürgerungsquote, d. h. das Verhältnis zwischen der Zahl der erteilten Staatsbürgerschaften und der Zahl der ausländischen Bürger, die zu Beginn des betreffenden Jahres im jeweiligen Hoheitsgebiet ansässig waren. Der Mitgliedstaat der EU-27, der 2018 die höchste Einbürgerungsquote verzeichnete, war Schweden (7,2 erteilte Staatsbürgerschaften je 100 Nichtstaatsangehörige), gefolgt von Rumänien und Portugal (mit 5,6 bzw. 5,1 erteilten Staatsbürgerschaften je 100 Nichtstaatsangehörige).

Abbildung 10: Einbürgerungsquote (Erwerb der Staatsangehörigkeit je 100 Nichtstaatsangehörige), 2018
(in %)
Quelle: Eurostat (migr_acq) und (migr_pop1ctz)

Datenquellen

Die Messung der Auswanderung ist ein besonders schwieriges Unterfangen, denn die Zahl der Auswanderer lässt sich nicht so leicht erfassen wie die Zahl der Einwanderer, weil für einen Migranten Behördenkontakte im Aufnahmeland sehr oft viel wichtiger sind als im Herkunftsland. Da eine Analyse, bei der die Ein- und Auswanderungsdaten der Mitgliedstaaten der EU-27 für das Jahr 2018 miteinander verglichen wurden (Spiegelbildstatistik), bestätigt hat, dass dies auf viele Länder zutrifft, konzentriert sich dieser Artikel hauptsächlich auf Daten zur Einwanderung.

Eurostat erstellt Statistiken über verschiedene Aspekte internationaler Wanderungsströme, ausländischer Bevölkerungsbestände (Nichtstaatsangehörige) und des Staatsangehörigkeitserwerbs. Die Daten hierfür werden von den nationalen statistischen Stellen der Mitgliedstaaten der EU-27 jährlich erhoben und an Eurostat übermittelt.

Grundlage der Datenerhebung

Seit 2008 erfolgt die Erfassung von Statistiken über Wanderung und internationalen Schutz auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 862/2007, während für die Analyse und die Zusammensetzung der Gruppen der EU-, EFTA- und Kandidatenländer zum 1. Januar des jeweiligen Berichtsjahrs die entsprechende Durchführungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 351/2010) maßgeblich ist. Definiert wird ein Kernsatz an statistischen Daten über internationale Wanderungsströme, ausländische Bevölkerungsbestände, Staatsangehörigkeitserwerb, Aufenthaltsgenehmigungen, Asyl sowie Maßnahmen gegen illegale Einreise und illegalen Aufenthalt. Den EU-Mitgliedstaaten ist zwar freigestellt, weiterhin geeignete Daten je nach Verfügbarkeit und üblicher Praxis in ihrem Land zu verwenden, doch müssen den Statistiken, die im Rahmen der Verordnung erhoben werden, einheitliche Definitionen und Konzepte zugrunde liegen. Die meisten EU-Mitgliedstaaten verwenden für ihre Statistiken administrative Datenquellen wie Bevölkerungsregister, Ausländerregister, Register über erteilte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, Krankenversicherungs- und Steuerregister. Einige Länder greifen für die Erstellung von Wanderungsstatistiken auch auf Spiegelbildstatistiken, Stichprobenerhebungen oder Schätzverfahren zurück. Die Verfügbarkeit und die Vergleichbarkeit von Wanderungsstatistiken werden sich mit der Durchführung der Verordnung aller Voraussicht nach verbessern.

Gezählt werden gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 Zuwanderer, die ihren Aufenthaltsort für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten (bzw. von voraussichtlich mindestens zwölf Monaten) in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats verlegt haben, sowie Abwanderer, die für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Ausland leben. Die von Eurostat erhobenen Daten beziehen sich also auf Wanderungen für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten. Als Migranten gelten somit Personen, die für mindestens ein Jahr oder dauerhaft zu- oder abgewandert sind. Die Daten zum Staatsangehörigkeitserwerb werden von Eurostat gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 erhoben, in dem es heißt: „Die Mitgliedstaaten liefern der Kommission (Eurostat) Statistiken über die Zahl der ... Personen, die ihren üblichen Aufenthaltsort im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats haben und die Staatsangehörigkeit des Mitgliedstaates während des Berichtsjahrs erworben haben ..., untergliedert nach ... der früheren Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen bzw. danach, ob die Person zuvor staatenlos war.“

Begriffsbestimmungen

In den Aggregaten der Daten, die für 2012, 2011 und 2010 über den Staatsangehörigkeitserwerb in der EU-27 gemeldet wurden, sind die rumänischen Daten für das Jahr 2009 enthalten.

Die Daten zum Staatsangehörigkeitserwerb für Deutschland werden für das Jahr 2018 vorläufig auf das nächste Vielfache der Zahl 5 gerundet.

Für Rumänien liegen für die Jahre 2017 und 2018 keine Daten zum Staatsangehörigkeitserwerb vor, die nach den früheren Staatsangehörigkeiten aufgeschlüsselt sind.

Die Aggregate für die EU-27 zur Einwanderung nach Land des vorherigen Wohnsitzes schließen das Vereinigte Königreich für den Zeitraum 2013-2018 mit ein, da für Zypern keine auf die EU-27 bezogenen Daten vorliegen.

Die Aggregate für die EU-27 zur Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit zum Stand vom 1. Januar 2019 schließen das Vereinigte Königreich mit ein, da für Zypern und Malta keine auf die EU-27 bezogenen Daten vorliegen.

Alter:

Zur Definition des Alters im Zusammenhang mit Migrationsströmen ist darauf hinzuweisen, dass sich die Daten für das Jahr 2018 in den meisten Mitgliedstaaten der EU-27 auf das am Ende des Berichtsjahrs erreichte Alter der befragten Person beziehen, während die Daten für Irland, Griechenland, Österreich, Malta, Rumänien Slowenien und dem Vereinigten Königreich auf das am letzten Geburtstag vollendete Lebensjahr der befragten Person bezogen sind. Zur Definition des Alters im Zusammenhang mit dem Staatsangehörigkeitserwerb ist darauf hinzuweisen, dass sich die Daten für das Jahr 2018 in den meisten Mitgliedstaaten der EU-27 auf das am Ende des Berichtsjahrs erreichte Alter der befragten Person beziehen, während die Daten für Deutschland, Griechenland, Irland, Österreich, Litauen, Malta, Rumänien, Slowenien und dem Vereinigten Königreich auf das am letzten Geburtstag vollendete Lebensjahr der befragten Person bezogen sind.

Mitgliedstaaten und EFTA-Länder nach Erfassung/Nichterfassung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den Bevölkerungsdaten, die im Rahmen der zusammengefassten Erhebung demografischer Daten für das Berichtsjahr 2018 (Unified Demographic data collection Reference Year 2018) an Eurostat gemeldet wurden

Bevölkerung am 1.1.2019 Erfasst Nicht erfasst
Asylsuchende, die seit mindestens zwölf Monaten in diesem Land ihren üblichen Aufenthaltsort haben Belgien, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Vereinigtes Königreich, Norwegen, Schweiz Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, Island, Liechtenstein
Flüchtlinge, die seit mindestens zwölf Monaten in diesem Land ihren üblichen Aufenthaltsort haben Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Hinweis: Norwegen (Asylsuchende und Flüchtlinge ohne Aufenthaltsgenehmigung werden nicht erfasst)


Mitgliedstaaten und EFTA-Länder nach Erfassung/Nichterfassung von Asylsuchenden und Flüchtlingen in den Daten zur Migration, die im Rahmen der zusammengefassten Erhebung demografischer Daten für das Berichtsjahr 2018 (Unified Demographic data collection Reference Year 2018) an Eurostat gemeldet wurden

Migration 2018 Erfasst Nicht erfasst
Asylsuchende, die seit mindestens zwölf Monaten in diesem Land ihren üblichen Aufenthaltsort haben Belgien, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Vereinigtes Königreich, Schweiz, Norwegen Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, Island, Liechtenstein
Flüchtlinge, die seit mindestens zwölf Monaten in diesem Land ihren üblichen Aufenthaltsort haben Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Hinweis: Norwegen (Asylsuchende und Flüchtlinge ohne Aufenthaltsgenehmigung werden nicht erfasst); Irland (Flüchtlinge, die nicht in einem Privathaushalt leben, werden nicht erfasst)

Flüchtling: Der Begriff bezeichnet nicht nur Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde (gemäß Artikel 2 Buchstabe e der Richtlinie 2011/95/EU im Sinne des Artikels 1 der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 in der durch das New Yorker Protokoll vom 31. Januar 1967 geänderten Fassung), sondern auch Personen, denen subsidiärer Schutz gewährt wird (gemäß Artikel 2 Buchstabe g der Richtlinie 2011/95/EU), sowie Personen, für die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften über internationalen Schutz ein Bleiberecht aus humanitären Gründen gilt.

Asylsuchende: Asylerstanträge sind länderspezifisch und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Das bedeutet, dass ein Asylsuchender erstmalig in einem Land Asyl beantragen und danach erneut einen Erstantrag in einem anderen Land stellen kann. Asylsuchende, die nach einem beliebigen Zeitraum im selben Land erneut einen Antrag stellen, gelten nicht mehr als Erstantragsteller.

Einbürgerungsquote: Der Begriff der Einbürgerungsquote ist mit Vorsicht zu verwenden, da der Zähler alle Arten des Erwerbs und nicht nur Einbürgerungen von rechtmäßig aufhältigen ausländischen Bürgern umfasst und da der Nenner alle Ausländer und nicht nur diejenigen erfasst, die einen Anspruch auf Einbürgerung haben.

Kontext

Die Bürger der EU-Mitgliedstaaten genießen Reisefreiheit und Freizügigkeit innerhalb der EU-Binnengrenzen. In der Migrationspolitik der EU-Mitgliedstaaten gegenüber Drittstaatsangehörigen geht es zunehmend darum, für eine bestimmte Gruppe von Migranten attraktiv zu sein, und zwar häufig in dem Bemühen, bestimmte Engpässe bei den beruflichen Qualifikationen zu beheben. Die Auswahl kann anhand von Sprachkenntnissen, Berufserfahrung, Bildungsgrad und Alter erfolgen. Alternativ dazu können auch Arbeitgeber die Auswahl vornehmen, damit die Migranten bei ihrer Ankunft bereits einen Arbeitsplatz haben.

Neben politischen Maßnahmen, mit denen die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte gefördert werden soll, stehen in der Einwanderungspolitik meist zwei Aspekte im Vordergrund: die Verhinderung der illegalen Einwanderung und der illegalen Beschäftigung von Einwanderern, die keine Arbeitserlaubnis haben, sowie die Förderung der Integration von Einwanderern in die Gesellschaft. In der EU werden beträchtliche Mittel dafür aufgewendet, die Schleuserkriminalität und den Menschenhandel zu bekämpfen.

In der Europäischen Kommission ist die Generaldirektion Migration und Inneres für die europäische Migrationspolitik zuständig. 2005 wurde mit einem Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration (KOM(2004) 811 endg.) die Debatte über die Frage, ob es gemeinsamer Vorschriften für die Zulassung von Wirtschaftsmigranten bedarf, von der Europäischen Kommission erneut angestoßen. Diese Debatte führte Ende 2005 zur Annahme eines Strategischen Plans zur legalen Zuwanderung (KOM(2005) 669 endg). Im Juli 2006 verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen (KOM(2006) 402 endg.), die auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheitsaspekten auf der einen Seite und den Grundrechten des Einzelnen in den verschiedenen Phasen des illegalen Einwanderungsprozesses auf der anderen Seite abzielt. Im September 2007 legte die Europäische Kommission ihren dritten Jahresbericht über Migration und Integration (KOM(2007) 512 endg.) vor. In der im Oktober 2008 angenommenen Mitteilung der Europäischen Kommission wird die Bedeutung der Konsolidierung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage: für mehr Koordinierung, Kohärenz und Synergie (KOM(2008) 611 endg.) als ein Aspekt der Außen- und Entwicklungspolitik hervorgehoben. Das von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten im Dezember 2009 angenommene Stockholmer Programm gibt den Rahmen sowie eine Reihe von Grundsätzen für die weitere Entwicklung der europäischen Politik in den Bereichen Justiz und Inneres für den Zeitraum 2010 bis 2014 vor; das Thema Migration bildet einen zentralen Bestandteil dieses Programms. Um die vereinbarten Änderungen auf den Weg zu bringen, verabschiedete die Europäische Kommission 2010 einen Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für die Bürger Europas (KOM(2010) 171 endg.).

Im Mai 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission den „Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013“ (COM(2013) 269 final). Darin wird festgestellt, dass die Unionsbürgerschaft neue Rechte verleiht und neue Möglichkeiten eröffnet. Das von den Bürgern am stärksten mit der Unionsbürgerschaft assoziierte Recht ist das Recht auf Freizügigkeit. Angesichts moderner Technologien und einfacherer Reisemöglichkeiten können die EU-Bürger diese Freizügigkeit nutzen, um ihren Horizont über die Landesgrenzen hinaus zu erweitern, ihr Land für kürzere oder längere Zeit zu verlassen, zwischen dem eigenen und einem anderen EU-Land hin und her zu pendeln, um zu arbeiten, zu studieren oder sich fortzubilden, auf Geschäfts- oder Urlaubsreise zu gehen oder in einem anderen EU-Land einzukaufen. Die Freizügigkeit erhöht potenziell die sozialen und kulturellen Interaktionen innerhalb der EU und stärkt die Beziehungen zwischen den EU-Bürgern. Darüber hinaus kann sie Unternehmen und Verbrauchern, auch denen, die ihr Land nicht verlassen, wirtschaftliche Vorteile bringen, da die Hürden in der Union Schritt für Schritt abgebaut werden.

Am 13. Mai 2015 legte die Europäische Kommission die Europäische Migrationsagenda (COM(2015) 240 final) vor, in der sie die Sofortmaßnahmen erläutert, die als Reaktion auf die Krisensituation im Mittelmeerraum ergriffen werden, und die Schritte beschreibt, die in den kommenden Jahren unternommen werden sollen, um die Migration in allen ihren Aspekten besser zu steuern.

Das Europäische Migrationsnetzwerk (auf Englisch) veröffentlichte im April 2017 den Annual Report on Immigration and Asylum (2016) (auf Englisch). Er gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und politischen Entwicklungen in der EU als Ganzes sowie in teilnehmenden Ländern. Dieses umfassende Dokument behandelt alle Aspekte der Migrations- und Asylpolitik der Generaldirektion Migration und Inneres (auf Englisch) und der EU-Agenturen.

Im Mittelpunkt der am 15. November 2017 aktualisierten Europäischen Migrationsagenda (auf Englisch) standen die Flüchtlingskrise, eine gemeinsame Visumpolitik und Schengen. Darüber hinaus wurde auf die Neuansiedlung und Umverteilung, die finanzielle Unterstützung für Griechenland und Italien sowie die Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge eingegangen. Flüchtlingen sollte ermöglicht werden, auf legalen und sicheren Wegen nach Europa zu gelangen. Darüber hinaus werden eine gerechte Aufteilung der Umverteilungsverantwortung zwischen den Mitgliedstaaten und die Integration von Migranten auf lokaler und regionaler Ebene angestrebt.

Am 4. Dezember 2018 veröffentlichte die Kommission einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda, in dem die Erfolge und Schwachstellen bei der Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda untersucht werden. In dem Bericht wird vor allem dargestellt, dass der Klimawandel, die demografische Entwicklung sowie wirtschaftliche Faktoren neue Bedingungen schaffen, die die Menschen zur Migration veranlassen. Zudem wird bestätigt, dass die Ursachen des Migrationsdrucks auf Europa struktureller Natur sind. Somit sei es umso wichtiger, die Problematik auf effiziente und kohärente Weise anzugehen. Am 16. Oktober 2019 veröffentlichte die Kommission einen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda und konzentrierte sich dabei auf die wichtigsten Schritte, die insbesondere im Hinblick auf die Mittelmeerrouten erforderlich sind, sowie auf Maßnahmen zur Stärkung des EU-Instrumentariums in den Bereichen Migration, Grenzen und Asyl.

Zu den wichtigsten Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Einwanderung gehören:

Rechtsvorschriften — Europäische Migrationsagenda (auf Englisch)

Pressematerial — Europäische Migrationsagenda (auf Englisch)

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Auswanderung nach Landgruppe des nächsten Wohnsitzes (migr_emi5nxt)
Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit (migr_acqn)
Erwerb der Staatsangehörigkeit nach Altersklasse, Geschlecht und früherer Staatsangehörigkeit (migr_acq)
Die Einwohner die die Staatsangehörigkeit erworben haben als Anteil der ansässigen Nicht-Staatsbürger nach ehemaliger Staatsangehörigkeit und Geschlecht (migr_acqs)
Erwerb der Staatsangehörigkeit nach Altersklasse, Geschlecht und Niveau der menschlichen Entwicklung im Land der früheren Staatsangehörigkeit (migr_acq1ctz)
Verlust der Staatsangehörigkeit nach Geschlecht und neuer Staatsangehörigkeit (migr_lct)
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Bevölkerung am 1. Januar nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und umfassender Geburtslandsgruppe (migr_pop5ctz)
Bevölkerung am 1. Januar nach Geschlecht, Geburtsland und umfassender Staatsangehörigkeitsgruppe (migr_pop6ctb)
Bevölkerung am 1. Januar nach Altersgruppen, Geschlecht und Niveau der menschlichen Entwicklung im Land der Staatsangehörigkeit (migr_pop7ctz)
Bevölkerung am 1. Januar nach Altersgruppe, Geschlecht und Niveau der menschlichen Entwicklung des Geburtslandes (migr_pop8ctb)
EU- und EFTA - Bürger, die ihren üblichen Aufenthaltsort in einem anderen EU/EFTA-Land haben, 1. Januar (migr_pop9ctz)