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Archive:Statistiken zu Bildung und Weiterbildung – Einführung

Letzte Textaktualisierung: Juni 2017.

Die deutsche Sprachversion dieses Artikels wurde im November 2018 archiviert.

For a more recent article covering its topic see Education and training statistics introduced (auf Englisch).

Bildung, berufliche Bildung und ganz allgemein lebenslanges Lernen spielen sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht eine entscheidende Rolle. Die Möglichkeiten, die die Europäische Union (EU) ihren Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf Leben, Studium und Arbeit in anderen Ländern bietet, leisten einen wichtigen Beitrag zum interkulturellen Verständnis, zur persönlichen Entwicklung und zur vollen Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der EU. Jedes Jahr nutzen weit über eine Million Bürgerinnen und Bürger jeden Alters die von der EU finanzierten Programme in den Bereichen Bildung, Berufsbildung und aktive Staatsbürgerschaft.

In den konsolidierten Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurde die Bedeutung dieser Bereiche folgendermaßen anerkannt: „Die Gemeinschaft trägt zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten ... erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt. Die Gemeinschaft führt eine Politik der beruflichen Bildung durch, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ... unterstützt und ergänzt.“ In diesem Sinne verfolgt die Europäische Kommission eine Politik der Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten, während sie gleichzeitig verschiedene Programme finanziert.

Strategie Europa 2020

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zeigt auf, wie die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität bis 2020 verbessern kann. Eine der sieben Leitinitiativen dieser Strategie ist die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten. Zu ihren Zielen gehört die „bedarfsgerechte Ausstattung der Menschen mit den nötigen Kompetenzen für die Arbeitsplätze von heute und morgen“. Die Initiative soll zum Beschäftigungsziel der EU beitragen, bis 2020 eine Beschäftigungsquote von 75 % der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter (zwischen 20 und 64 Jahren) zu erreichen.

Zu den wichtigsten Instrumenten zur Verbesserung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit gehören Investitionen in das Humankapital (u. a. Investitionen in Bildung und Weiterbildung). Gleichzeitig trägt die Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten auch dazu bei, zwei weitere Kernziele der Strategie Europa 2020 zu erreichen: die Verringerung der Quote frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger auf unter 10 % und die Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit einem Hochschulabschluss auf mindestens 40 %.

Politische Umsetzung: Strategischer Rahmen für die allgemeine und berufliche Bildung (ET 2020)

Die politische Zusammenarbeit innerhalb der EU wurde durch das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ ausgebaut, in dem frühere Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung auf europäischer Ebene zusammengefasst sind. Das Nachfolgeprogramm, der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (später als „ET 2020“ bezeichnet) wurde im Mai 2009 vom Rat verabschiedet. Darin werden vier strategische Ziele der Bildungspolitik der EU benannt:

  • Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität;
  • Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung;
  • Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns;
  • Förderung von Kreativität und Innovation (einschließlich unternehmerischen Denkens) auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Die Strategie ET 2020 enthält verschiedene Vorgaben, die bis 2020 erreicht werden sollen:

  • mindestens 95 % der Kinder ab vier Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht Primarbereich sollten an frühkindlichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen;
  • der Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger sollte weniger als 10 % betragen;
  • der Anteil der 15-Jährigen mit geringer Qualifikation in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften sollte unter 15 % liegen;
  • mindestens 40 % der 30- bis 34-Jährigen sollten einen Hochschulabschluss besitzen;
  • die durchschnittliche Beteiligung der 25- bis 64-Jährigen am lebenslangen Lernen sollte bei mindestens 15 % liegen.

Im November 2011 nahm der Rat zwei weitere Benchmarks für die Mobilität zu Lernzwecken an:

  • Bis 2020 sollten im EU-Durchschnitt mindestens 20 % der Absolventen höherer Bildungsgänge eine Studien- oder Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) im Ausland absolviert haben, die mindestens 15 ECTS-Credits des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen entspricht oder mindestens drei Monate dauert;
  • bis 2020 sollten im EU-Durchschnitt mindestens 6 % der 18- bis 34-Jährigen mit einer beruflichen Erstausbildung zu Ausbildungs- und Qualifizierungszwecken (einschließlich Praktika) einen mindestens zweiwöchigen oder, sofern er im Europass eingetragen ist, auch kürzeren Aufenthalt im Ausland verbracht haben.

Im Mai 2012 kam noch eine Benchmark zur Beschäftigungsfähigkeit hinzu:

  • Bis 2020 sollte der Anteil erwerbstätiger Absolventen (20- bis 34-Jährige), die höchstens drei Jahre vor dem Referenzjahr ihre Ausbildung abgeschlossen haben, mindestens 82 % betragen.

2014 wurden die jüngsten Fortschritte bewertet und die Prioritäten überprüft. Im November 2015 nahm der Rat sechs neue Prioritäten für den Zeitraum 2016 bis 2020 auf der Grundlage eines gemeinsamen Berichts (2015/C 417/04) der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten an. Die neuen prioritären Bereiche für die weitere Arbeit bis 2020 lauten:

  • Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen von hoher Relevanz und hohem Wert, die im Laufe des lebenslangen Lernens erworben werden, wobei der Fokus auf den Lernergebnissen im Hinblick auf Beschäftigungsfähigkeit, Innovation, bürgerschaftliches Engagement und Wohlbefinden liegt;
  • inklusive Bildung, Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Nichtdiskriminierung und die Förderung von Bürgerkompetenz;
  • offene und innovative allgemeine und berufliche Bildung, die sich die Errungenschaften des digitalen Zeitalters in vollem Umfang zu eigen macht;
  • verstärkte Unterstützung für Lehrkräfte, Ausbilder, Schulleiter und sonstiges pädagogisches Personal;
  • Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen zur Erleichterung der Lern- und Arbeitsmobilität;
  • nachhaltige Investitionen sowie Qualität und Effizienz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung.

Neue Denkansätze für die Bildung

Im November 2012 brachte die Europäische Kommission mit der Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ (COM(2012) 669 final) eine Initiative auf den Weg, mit der sie die EU-Mitgliedstaaten ermutigt, Maßnahmen zu ergreifen, damit jungen Menschen die auf dem Arbeitsmarkt benötigten Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden. Die Mitteilung entstand angesichts der Zunahme der weltweiten Konkurrenz von Arbeitskräften außerhalb der EU und einer steigenden Jugendarbeitslosigkeit in der EU bei gleichzeitig stagnierendem Wirtschaftswachstum. Besondere Aufmerksamkeit wurde dabei der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gewidmet:

  • Entwicklung einer Berufsbildung von Weltrang zur Steigerung der Qualität beruflicher Qualifikationen;
  • Förderung des Lernens am Arbeitsplatz einschließlich Praktika, Lehrlingsausbildungen und dualer Modelle von hoher Qualität für einen reibungslosen Übergang von der Schule zum Arbeitsleben;
  • Förderung von Partnerschaften zwischen öffentlichen Einrichtungen und privaten Akteuren, um die Relevanz der Lehrpläne und des Qualifikationsangebots zu steigern;
  • Unterstützung der Mobilität im Rahmen des Programms Erasmus+ (Einzelheiten dazu weiter unten).

Bologna- und Kopenhagen-Prozess

Im Zusammenhang mit tertiärer und mit beruflicher Bildung sind zwei politische Prozesse zu nennen: Mit dem Bologna-Prozess wurde ein Reihe von Reformen in Gang gesetzt, um die Kompatibilität und die Vergleichbarkeit der europäischen Bildungssysteme zu verbessern und die europäischen Hochschulen wettbewerbsfähiger und für die Studierenden attraktiver zu machen, während der Kopenhagen-Prozess auf die Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildungssysteme abzielt.

Die wichtigsten Ziele des Bologna-Prozesses:

  • Einführung eines dreistufigen Studiensystems (Bachelor, Master, Promotion);
  • Qualitätssicherung in der Hochschulbildung;
  • einfachere Anerkennung von Qualifikationen und Studienzeiten.

Im Rahmen dieser Ziele sollte unter anderem erreicht werden, dass die Hindernisse für die Mobilität von Studierenden in ganz Europa abgebaut werden und die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Forschern allgemein gefördert wird. Der Bologna-Prozess sah Pläne für die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums (EHR) vor, der im März 2010 von den Ministern der 47 Teilnehmerländer mit der Erklärung von Budapest und Wien offiziell auf den Weg gebracht wurde. Die Minister, die alle zwei bis drei Jahre zusammenkommen, um die erzielten Fortschritte zu erörtern, veröffentlichten im April 2012 das Bukarester Kommuniqué, in dem drei Schlüsselprioritäten – Mobilität, Beschäftigungsfähigkeit und Qualität – aufgeführt wurden und gleichzeitig auf das Potenzial der Hochschulbildung im Hinblick auf Wachstum und Arbeitsplätze hingewiesen wurde. Auf ihrem Treffen in Jerewan (Armenien) im Mai 2015 bekannten sich die Minister zur Verbesserung der Qualität und Relevanz von Lernen und Lehren, zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von Absolventen während ihres Arbeitslebens, zur Inklusion der Bildungssysteme, zu Strukturreformen der Hochschulsysteme (z. B. durch die Festlegung von gemeinsamen Abschlussstrukturen und Credit-Systemen).

Seit 2002 beteiligen sich nationale Behörden und Sozialpartner aus europäischen Ländern am Kopenhagen-Prozess. Im Juni 2010 legte die Europäische Kommission ihre Vorschläge unter dem Titel „Ein neuer Impuls für die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Unterstützung der Strategie Europa 2020“ (KOM(2010) 296 endgültig) vor. Im Dezember 2010 wurden in Brügge (Belgien) die Prioritäten für langfristige strategische Ziele für die Zusammenarbeit im Bereich Berufsbildung für den Zeitraum 2011 bis 2020 festgelegt, wobei 22 kurzfristige Zielvorgaben für den Zeitraum 2011 bis 2014 auf bestimmte nationale Maßnahmen ausgerichtet waren. Die Schlussfolgerungen des Kommuniqués von Brügge lauten, dass sich die europäischen Berufsbildungssysteme auf die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen einstellen müssen. Dazu müssen sie u. a. flexibel und von hoher Qualität sein, die Menschen dazu befähigen, sich an neue Entwicklungen anzupassen und mit dem Wandel Schritt zu halten, indem sie Schlüsselkompetenzen erwerben, sowie Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität von Lernenden und Lehrenden beseitigen. Im Juni 2015 trafen sich die Minister in Riga (Lettland), wo sie sich auf eine Reihe neuer Zielvorgaben für den Zeitraum 2015 bis 2020 verständigten. Für die Umsetzung von Reformen wurden fünf prioritäre Bereiche festgelegt:

  • Förderung des Lernens am Arbeitsplatz;
  • Weiterentwicklung von Mechanismen zur Qualitätssicherung;
  • Verbesserung des Zugangs zur Berufsbildung;
  • Verbesserung des Zugangs zu Qualifikationen für alle durch flexiblere, offenere Systeme;
  • Stärkung der Schlüsselkompetenzen in den Lehrplänen für die Berufsbildung und Schaffung wirksamerer Angebote für den Erwerb und die Weiterentwicklung dieser Kompetenzen in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung;
  • Einführung systematischer Ansätze und Angebote für die Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Betreuern sowohl im schulischen als auch im beruflichen Umfeld.

Erasmus+

Das Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport mit der Bezeichnung Erasmus+ wurde im Dezember 2013 verabschiedet. Es ist für den Zeitraum 2014 bis 2020 mit insgesamt 14,7 Mrd. EUR ausgestattet. Durch Erasmus+ werden mehrere Programme ersetzt (bzw. zusammengefasst):

Im Bereich Bildung und Weiterbildung fördert das Programm Maßnahmen in drei Themenfeldern:

  • Lernangebote innerhalb und außerhalb der EU für Einzelpersonen, u. a. durch Hochschul- und Berufsbildung, Praktika, Lehraufenthalte und Aktivitäten zur beruflichen Entwicklung;
  • institutionelle Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen (NRO) zur Förderung von Innovation und zum Austausch bewährter Verfahren;
  • Unterstützung politischer Reformen zur Förderung der aktiven Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben.

Schätzungsweise mehr als 4 Mio. Menschen werden von Erasmus+ profitieren, darunter etwa 2 Mio. Hochschulstudenten, etwa 650 000 Berufsschüler und Auszubildende sowie etwa 800 000 Dozenten, Lehrer, Ausbilder, Beschäftigte im Bildungswesen und Jugendbetreuer. Die Chancen, die Erasmus+ eröffnet, gehen weit über den Hochschulsektor hinaus, da das Programm vielfältige Jugend- und Sportaktionen in ganz Europa umfasst.

Statistiken zu Bildung und Weiterbildung

Um die Fortschritte bei der Verwirklichung der oben genannten Ziele zu messen, benötigt man eine ganze Reihe vergleichbarer Statistiken über die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Zahl von Absolventen und Lehrkräften, den Fremdsprachenunterricht, die Mobilität von Studierenden und Forschern, über Bildungsausgaben sowie Daten über Bildungsabschlüsse und Erwachsenenbildung. Die Bildungsstatistik deckt eine Vielzahl von Themen wie Bildungssysteme, Abschlüsse, Finanzierung, Lehrpersonal, Mobilität von Lernenden, Sprachen, Übergang von der Ausbildung ins Arbeitsleben sowie Teilnahme von Erwachsenen am lebenslangen Lernen ab. Die Normen für die internationale Bildungsstatistik werden von drei internationalen Organisationen festgelegt:

Wichtigste Datenquelle ist der gemeinsame Fragebogen von UNESCO, OECD und Eurostat (UOE-Fragebogen) zu den Bildungssystemen, der den wesentlichen Komponenten der Eurostat-Datenbank für die Bildungsstatistik zugrunde liegt. Eurostat erhebt außerdem Daten über die regionale Bildungsbeteiligung und den Fremdsprachenerwerb.

Die Daten über Bildungsgrad und Erwachsenenbildung stammen überwiegend aus Haushaltserhebungen, insbesondere aus der Arbeitskräfteerhebung (AKE) der Europäischen Union, ergänzt durch die Erhebung über Erwachsenenbildung (AES) sowie die Erhebung über die berufliche Weiterbildung (CVTS) (auf Englisch).

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

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Methodik / Metadaten

Weitere Informationen

Weblinks