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Archive:Statistiken über Wissenschaft, Technologie und digitale Gesellschaft – Einführung

Letzte Textaktualisierung: Februar 2017. Die deutsche Sprachversion dieses Artikels wurde im September 2018 archiviert.

Die Statistiken der Europäischen Union (EU) für die Bereiche Wissenschaft, Technologie und Innovation umfassen eine Reihe von Themen, insbesondere Forschung und Entwicklung (FuE), Innovation sowie Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie.

Die EU-Statistiken zur digitalen Gesellschaft basieren im Wesentlichen auf zwei Erhebungen über die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), von denen eine auf private Haushalte und Privatpersonen und die andere auf Unternehmen ausgerichtet ist. In den Statistiken über die digitale Gesellschaft wird ein Vergleich der von den IKT angestoßenen Fortschritte vorgenommen. Die jährlichen Erhebungen verfolgen die Entwicklung einiger Kernvariablen im Zeitverlauf, während andere Aspekte und aufkommende neue Technologien zu einem bestimmten Zeitpunkt eingehender betrachtet werden. Zunächst lag der Schwerpunkt der Erhebungen auf Fragen des Zugangs und der Konnektivität. Nach und nach wurde ihr Erfassungsbereich in der Haushaltserhebung um sozioökonomische Analysen erweitert (einbezogen wurden z. B. regionale Vielfalt, geschlechtsspezifische Aspekte, Alter, Unterschiede im Bildungserfolg oder die persönliche Beschäftigungssituation). Eine Analyse nach Unternehmensgröße (kleine, mittlere, große Unternehmen) kam in der Unternehmenserhebung ebenso hinzu wie verschiedene andere Themen (z. B. die Nutzung von E-Business, sozialen Medien, elektronischen Behördendiensten (E-Government) und elektronischem Geschäftsverkehr (E-Commerce)).

Wissenschaft und Technologie

Wissenschaft ist Teil nahezu jeden Aspekts unseres Lebens: ein Griff zum Schalter, und das Licht brennt. Wenn wir krank sind, helfen uns Arzneimittel, wieder gesund zu werden. Wollen wir mit einem Freund sprechen, greifen wir einfach zum Telefon oder schicken ihm eine SMS oder eine E-Mail. Die EU kann auf eine lange Tradition herausragender Leistungen in Forschung und Innovation zurückblicken. In verschiedenen Zukunftsbranchen wie der Biotechnologie, der Pharmaindustrie, in der Telekommunikation und der Luft- und Raumfahrt ist die EU ein Global Player.

Forschung und Entwicklung gelten vielfach als Triebkräfte für wirtschaftliches Wachstum und für die Schaffung von Arbeitsplätzen, doch ihr Einfluss reicht weit über den rein wirtschaftlichen Bereich hinaus, denn sie eröffnen unter anderem die Möglichkeit, Umweltgefahren oder Bedrohungen der internationalen Sicherheit abzuwenden, Lebensmittel sicherer zu machen oder neue Arzneimittel zur Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten zu entwickeln.

Internationale Statistik

Die amtlichen europäischen Statistiken über Wissenschaft und Technologie sind ein ausgezeichnetes Beispiel für die Zusammenarbeit zwischen internationalen Statistikorganisationen. Für den Bereich der FuE-Statistik wird eine gemeinsame Erhebung von OECD und Eurostat herangezogen, die sich auf die Erhebung von Daten nach den Leitlinien des Frascati-Handbuchs (auf Englisch) stützt.

Im Bereich der Innovationsstatistik führt Eurostat eine Innovationserhebung der Gemeinschaft (CIS) durch, die sich auf die Leitlinien des Oslo-Handbuchs (auf Englisch) stützt, das gemeinsam mit anderen Dienststellen der Europäischen Kommission und der OECD erstellt wird.

Die Innovationsunion und der Europäische Innovationsanzeiger

Im Oktober 2010 startete die Europäische Kommission eine Leitinitiative der Strategie Europa 2020 mit dem Titel „Innovationsunion“ (KOM(2010) 546 endgültig). In dieser Mitteilung stellt die Kommission ein strategisches Konzept zur Bewältigung einer ganzen Reihe von Herausforderungen wie Klimawandel, Energieversorgung und sichere Lebensmittelversorgung, Gesundheit und Alterung der Bevölkerung vor. Ziel der Innovationsunion ist es, der EU zu einer international führenden Rolle in der Wissenschaft zu verhelfen durch Initiativen, die mit Hilfe des öffentlichen Sektors Anreize für die Privatwirtschaft schaffen und Engpässe beseitigen, die verhindern, dass Ideen zur Marktreife gelangen (das betrifft z. B. den Zugang zu Finanzmitteln, fragmentierte Forschungssysteme und Märkte, das zur Innovationsförderung weitgehend ungenutzte öffentliche Auftragswesen und die beschleunigte Entwicklung harmonisierter Normen und technischer Spezifikationen). Innovationspartnerschaften (auf Englisch) sollen den Weg bahnen und die größten Herausforderungen, vor denen die Gesellschaft steht, bewältigen, und der EU helfen, ihr Innovationspotenzial schneller zu erreichen.

Mit dem Europäischen Innovationsanzeiger (auf Englisch) wird die Umsetzung der Innovationsunion beobachtet. Dieses Instrument dient dazu, eine vergleichende Bewertung der relativen Stärken und Schwächen der Innovationssysteme der einzelnen EU-Mitgliedstaaten vorzunehmen und auch Daten für einige Drittstaaten vorzulegen. Mit dem Anzeiger werden ganz unterschiedliche Innovationsindikatoren wie Bildungsstandards, FuE-Ausgaben, Patentanmeldungen und Unternehmensinnovation verfolgt.

Horizon 2020 – das Rahmenprogramm

Die Forschung in der EU wird überwiegend aus privaten und öffentlichen Mitteln auf nationaler Ebene finanziert, doch bei multidisziplinären Forschungsaktivitäten spielen die Forschungsrahmenprogramme der EU seit ihrer Einführung im Jahr 1984 eine führende Rolle.

Horizon 2020 (auf Englisch), das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2014 bis 2020, stützt sich auf das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (RP7), das für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT). Durch die Verknüpfung von Forschung und Innovation liegt bei Horizon 2020 der Schwerpunkt auf Wissenschaftsexzellenz, der führenden Rolle der Industrie und der Bewältigung gesellschaftspolitischer Herausforderungen. Damit soll sichergestellt werden, dass die EU wissenschaftliche Leistungen auf Weltklasseniveau hervorbringt, Innovationshindernisse beseitigt und für den öffentlichen und privaten Sektor die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Innovation erleichtert. Das Rahmenprogramm wird ergänzt durch weitere Maßnahmen zur Vervollständigung und Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums (EFR) (auf Englisch). Ziel dieser Maßnahmen ist die Beseitigung von Barrieren, die das Entstehen eines echten Binnenmarktes für Wissen, Forschung und Innovation behindern. Im Dezember 2013 wurden die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über Horizon 2020 und die Verordnung (Euratom) Nr. 1314/2013 des Rates über das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung verabschiedet, die zusammen das Programm Horizon 2020 bilden. Hinzu kamen weitere Rechtsakte, z. B. über:

  • die Regeln für die Teilnahme am Programm;
  • das eigentliche Programm (mit Zielen und Durchführungsbestimmungen, Programmlaufzeit und den veranschlagten Mitteln) für Horizon 2020;
  • Änderungen betreffend das EIT.

Der Gesamthaushalt für Horizon 2020 (auf Englisch) beträgt 80 Mrd. EUR; davon sind knapp zwei Fünftel (39 %) für Maßnahmen im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Herausforderungen, knapp ein Drittel (32 %) für Arbeiten auf dem Gebiet der Wissenschaftsexzellenz (hauptsächlich durch den Europäischen Forschungsrat (auf Englisch)) und gut ein Fünftel (22 %) für Arbeiten im Zusammenhang mit der führenden Rolle der Industrie vorgesehen. Die Arbeitsprogramme erstrecken sich über zwei Jahre; das laufende Arbeitsprogramm (auf Englisch) gilt für die Jahre 2016 und 2017.

Europäischer Forschungsraum (EFR)

Im März 2000 beschloss der Europäische Rat von Lissabon die Einrichtung des Europäischen Forschungsraums (EFR). Der EFR soll für einen offenen und transparenten Austausch von Kenntnissen, Ideen und Know-how in Wissenschaft und Technik sorgen. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die Forschung in Europa zu sehr auf die verschiedenen Länder und Einrichtungen verteilt. Tatsächlich kann es für einzelne EU-Mitgliedstaaten schwierig sein, in wichtigen zukunftsorientierten Wissenschafts- und Technologiefeldern eine Führungsrolle zu übernehmen, da die Forschung immer komplexer, interdisziplinärer und teurer wird.

Mit dem Grünbuch der Europäischen Kommission „Der Europäische Forschungsraum: Neue Perspektiven“ (KOM(2007) 161 endgültig) erhielt der EFR im April 2007 neue Impulse. Im Mai 2008 wurde der EFR im Rahmen des sogenannten Ljubljana-Prozesses u. a. durch Initiativen in fünf verschiedenen Bereichen – Forschermobilität und Laufbahnentwicklung, Forschungsinfrastrukturen, Wissensaustausch, Forschungsprogramme sowie internationale Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft und Technologie – neu belebt. Ziel des EFR ist es, bis 2020 einen offenen europäischen Arbeitsmarkt für Forscher sowie offene Märkte für Wissen und für innovative Produkte und Dienstleistungen entstehen zu lassen. Außerdem soll der EFR das Vertrauen und den Dialog zwischen der Gesellschaft und der Wissenschafts- und Technologiegemeinschaft fördern, eine starke, mit öffentlichen Mitteln unterstützte Wissenschafts- und Technologiebasis sowie Infrastrukturen und Kapazitäten für die Spitzenforschung in ganz Europa nutzen, die gemeinsame Gestaltung einer Forschungs-, Bildungs- und Innovationspolitik ermöglichen, große Herausforderungen durch strategische Partnerschaften angehen und Europa befähigen, gegenüber seinen wichtigen internationalen Partnern mit einer Stimme zu sprechen.

Die internationale Zusammenarbeit ist fester Bestandteil der Wissenschaftspolitik der EU. Sie umfasst Programme, die den Zugang der EU zu wissenschaftlichem Fachwissen in aller Welt verbessern, führende Wissenschaftler nach Europa bringen, zu internationalen Antworten auf gemeinsame Probleme beitragen und die Forschung in den Dienst der Außen- und der Entwicklungspolitik der EU stellen sollen. Im Dezember 2008 verabschiedete der Rat (Wettbewerbsfähigkeit) eine Vision 2020 für den EFR, die eine „fünfte Grundfreiheit“ für den EU-Binnenmarkt vorsieht, nämlich den freien Verkehr von Forschern, Wissen und Technologie.

Im Juli 2012 wurde eine Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel „Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum“ (COM(2012) 392 final) veröffentlicht. Sie soll eine erhebliche Verbesserung der Forschungsleistung in der EU bewirken sowie Anreize für Wachstum und Beschäftigung geben.

Im Mai 2015 wurde der Fahrplan für den Europäischen Forschungsraum 2015-2020 angenommen. Er soll eine begrenzte Zahl von Schwerpunktbereichen ausmachen, denen die größte Auswirkung auf Wissenschaft, Forschung und Innovation in der EU zugetraut wird. Dazu zählen wirksame nationale Forschungssysteme, die gemeinsame Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen, der optimale Einsatz öffentlicher Investitionen in Forschungsinfrastrukturen, ein offener Arbeitsmarkt für Forscher, Gleichstellung von Männern und Frauen in der Forschung, die optimale Verbreitung und Übertragung wissenschaftlicher Kenntnisse sowie internationale Zusammenarbeit.

Offene Innovation, offene Wissenschaft und weltoffen

Die Forschungs- und Innovationspolitik wurde im Rahmen einer Vision für Europa (auf Englisch) durch die gezielte Ausrichtung auf drei Schwerpunktbereiche neu belebt: offene Innovation (auf Englisch), offene Wissenschaft (auf Englisch) und weltoffen (auf Englisch). Damit werden bestehende Programme wie Horizon 2020 und politische Initiativen wie der Europäische Forschungsraum gestärkt. Die offene Innovationsstrategie setzt auf die Einbeziehung weiterer Akteure in den Innovationsprozess, damit Wissen ungehinderter zirkulieren und in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden kann, die neue Märkte hervorbringen, wodurch wiederum die Kultur des Unternehmertums gestärkt wird.

Im Amsterdamer Aufruf zum Handeln für eine offene Wissenschaft (auf Englisch) wurden zwölf Maßnahmen für den Übergang zu einer offenen Wissenschaft vorgeschlagen, mit denen zwei Ziele (ein vollständig offener Zugang zu allen wissenschaftlichen Publikationen und ein grundlegend neuer Ansatz der optimalen Mehrfachnutzung von Forschungsdaten) und zwei Strategien (neue Beurteilungs-, Belohnungs- und Evaluierungssysteme sowie die Abstimmung politischer Maßnahmen und der Austausch bewährter Praktiken) verfolgt werden.

Die 2016 eingerichtete Open Science Policy Platform (auf Englisch) soll die Europäische Kommission beraten, wie offene Wissenschaft weiter entwickelt und praktisch umgesetzt werden kann, und ganz allgemein Beratung und Empfehlungen zu allen Querschnittsthemen mit einem Bezug zur offenen Wissenschaft bereitstellen. Die europäische Open Science Cloud (auf Englisch) soll eine sichere Umgebung für die Aufnahme und die Verarbeitung von Forschungsdaten zur Unterstützung der europäischen Wissenschaft bereitstellen. Sie soll bestehende Netzwerke, Daten, Hochleistungscomputersysteme und E-Infrastrukturdienste verschiedener Wissenschaftsbereiche in einem Rahmen aus gemeinsam genutzten Maßnahmen, Standards und Investitionen zusammenführen. Und auch der Open Research Data Pilot (auf Englisch) soll dafür sorgen, dass Forschungsdaten, die in ausgewählten Horizon 2020-Projekten entwickelt werden, so ungehindert wie möglich zugänglich gemacht werden bei gleichzeitigem Schutz sensibler Daten vor unberechtigtem Zugang.

Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Innovation ist eine strategische Priorität für die EU, um das neueste Wissen und die besten Talente weltweit zugänglich zu machen, globale gesellschaftliche Herausforderungen wirksamer anzugehen, Geschäftsmöglichkeiten in neuen und aufstrebenden Märkten zu schaffen und Wissenschaftsdiplomatie als einflussreiches Instrument der Außenpolitik zu nutzen. Im Rahmen ihrer strategischen Priorität „weltoffen“ fördert die Europäische Kommission weitere Bemühungen um eine globale wissenschaftliche Zusammenarbeit und die Internationalisierung von Programmen.

Experten für Forschung, Innovation und Wissenschaft (RISE)

Die Expertengruppe Research, Innovation and Science Policy Experts (RISE) (auf Englisch) wurde im Juni 2014 von der Europäischen Kommission eingerichtet; im Januar 2016 wurde ihr Mandat verlängert. RISE orientiert sich an den drei strategischen Prioritäten (offene Innovation, offene Wissenschaft und weltoffen) und befasst sich darüber hinaus mit der Frage, wie offene Wissensmärkte als Wirtschaftsfaktor etabliert werden können. Die Gruppe besteht aus vier Untergruppen.

  • Die Beratungsgruppe „offene Innovation“ befasst sich insbesondere mit Konzepten für den europäischen Innovationsrat, mit der Nutzung von Finanzinstrumenten zur Innovationsförderung und mit dem Zusammenspiel von Regulierung und Innovation.
  • Die Beratungsgruppe „offene Wissenschaft“ befasst sich mit der Schaffung einer Kultur, in der offene Wissenschaft gedeihen kann, durch Beseitigung von Hindernissen und Förderung von Anreizen in der Forschungsfinanzierung, Laufbahnentwicklung und Veröffentlichung und durch die Zusicherung von offenem Zugang, offenen Daten und Forschungsintegrität.
  • Die Beratungsgruppe „weltoffen“ befasst sich mit Wissenschaftsdiplomatie und internationaler Zusammenarbeit zur Bewältigung globaler Herausforderungen und trägt zur Stärkung der internationalen Dimension der Forschungs- und Innovationspolitik bei.
  • Die Beratungsgruppe „offene Wissensmärkte“ befasst sich mit den wirtschaftlichen Auswirkungen von Forschung und Innovation einschließlich neuer Konzepte und Innovationsmessung und mit dem regulatorischen Rahmen für Forschung und Innovation.

Innovation und Industriepolitik

Die EU fördert Innovation auch im Rahmen ihrer Industriepolitik „Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie“ (auf Englisch). Die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU bemüht sich, Innovation in Schwerpunktbereichen und bei KMU zu unterstützen, die breit angelegte Vermarktung von Innovation in der EU zu fördern, sektorspezifische Maßnahmen zur Modernisierung der industriellen Basis in der EU zu entwickeln und die Marktakzeptanz von Schlüsseltechnologien (KET) (auf Englisch) zu beschleunigen, Innovationsleistung und Innovationsakzeptanz zu beobachten, die regulatorischen Voraussetzungen für Innovation zu verbessern, die Entwicklung und Zusammenarbeit von Clustern (auf Englisch) zu unterstützen und damit Innovationsförderung bei den KMU zu betreiben sowie die Vermarktung innovativer Produkte und Dienstleistungen durch nachfrageseitige Maßnahmen wie eine innovationsfreundliche öffentliche Auftragsvergabe zu fördern. Zentrale Maßnahmen wurden angestoßen, darunter Strategien zur Innovationsförderung in den Bereichen Schlüsseltechnologien (KET), saubere Fahrzeuge und sauberer Transport, biobasierte Produkte, Bau- und Rohstoffe sowie intelligente Netze.

Digitale Gesellschaft

Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) wirken sich auf vielfältige Weise auf das tägliche Leben der Menschen sowohl am Arbeitsplatz als auch zu Hause aus, etwa bei der Kommunikation oder beim Einkauf über das Internet. Seit über einem Jahrzehnt gehören die IKT zu den Hauptantriebskräften für Veränderungen in Gesellschaft und Unternehmen.

Ein digitaler Binnenmarkt

Den politischen Hintergrund für die IKT bildet eine Mitteilung der Europäischen Kommission über „Eine Digitale Agenda für Europa“ (KOM(2010) 245 endgültig/2), die eine Strategie zur Förderung einer florierenden digitalen Wirtschaft in der EU bis 2020 enthält. Die digitale Agenda für Europa ist eine der sieben Leitinitiativen im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. In der Agenda werden sieben Schwerpunktbereiche für Maßnahmen genannt, darunter die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes.

Auch eine der zehn wichtigsten Prioritäten des Kollegiums der Kommissarinnen und Kommissare, die 2014 ihr Amt angetreten haben, ist die Schaffung eines digitalen Binnenmarktes mit folgenden Zielen: Einführung einheitlicher Datenschutzvorschriften, Reform der Regulierung im Bereich Telekommunikation, Urheberrecht und Online-Einkäufe von Verbrauchern, Vereinfachung der Unternehmensgründung für Innovatoren, Förderung von digitalen Kompetenzen und digitalem Lernen. In ihrer Mitteilung (COM(2015) 192 final) vom Mai 2015 hat die Europäische Kommission eine langfristige Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgelegt, Grundlage dafür sind breitangelegte Maßnahmen in drei Schwerpunktbereichen:

  • besserer Online-Zugang zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa;
  • Schaffung optimaler Bedingungen für digitale Netze und Dienste;
  • bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft durch die europäische Wirtschaft und Industrie.

Zur Verbesserung des Online-Zugangs sollen mit der Initiative zur Förderung des digitalen Binnenmarktes die größten Unterschiede zwischen Online- und Offline-Umgebung beseitigt, Hindernisse für grenzüberschreitende Online-Aktivitäten und den grenzübergreifenden Online-Handel aus dem Weg geräumt und leistungsfähigere, erschwingliche Paketzustelldienste in der EU gefördert werden. Weitere Vorschläge zielen in erster Linie auf die Beendigung von ungerechtfertigtem Geoblocking ab (mit dieser Praxis wird aus kommerziellen Gründen der Zugang zu Websites verweigert), ferner auf die Überarbeitung von Rechtsvorschriften für Satelliten und Kabel (im Interesse einer besseren grenzüberschreitenden Verbreitung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen). Zudem wird angestrebt, den durch die Mehrwertsteuer bedingten einschlägigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Die Europäische Kommission will Vorschriften entwickeln, die mit dem rasanten Tempo der technologischen Veränderungen Schritt halten, damit digitale Netze und Dienstleistungen florieren können und das richtige Regelwerk für schnelle, sichere und zuverlässige Infrastrukturen und Dienste zur Verfügung steht. Zu den Initiativen in diesem Bereich zählen eine Überarbeitung der Telekommunikationsvorschriften (ab 15. Juni 2017 werden zusätzliche Gebühren für Roaming in der EU wegfallen), ein sogenanntes Konnektivitätspaket (auf Englisch) (für mehr und bessere Konnektivität) und ein Plan zur Sicherung der führenden Rolle der EU auf dem Gebiet der Drahtlostechnologie 5. Generation (5G) (auf Englisch). Geplant ist auch, die Rahmenregelungen für audiovisuelle Medien zu überprüfen, für mehr Zuverlässigkeit und Sicherheit bei den digitalen Diensten und im Umgang mit personenbezogenen Daten zu sorgen sowie die Partnerschaft mit der Industrie auf dem Gebiet der Cybersicherheit auszubauen.

Die Nutzung digitaler Technologien ist eine Triebkraft für Wachstum. In diesem Schwerpunktbereich will die Europäische Kommission vor allem dafür sorgen, dass das Potenzial der Digitalisierung ebenso wie das wirtschaftliche Wachstumspotenzial der EU zum uneingeschränkten Nutzen aller EU-Bürgerinnen und -Bürger voll ausgeschöpft wird. Die Initiativen in diesem Schwerpunktbereich zielen darauf ab, Hindernisse für die Datenwirtschaft zu beseitigen, eine europäischen Cloud-Initiative (auf Englisch) auf den Weg zu bringen, Prioritäten für Standards und Interoperabilität festzulegen, eine integrative digitale Gesellschaft zu fördern und einen E-Government-Plan (auf Englisch) voranzutreiben, sodass die Bürgerinnen und Bürger bei Kontakten mit den Behörden ihre Daten nur noch einmal eingeben müssen.

Auf diese Weise soll die Strategie für den digitalen Binnenmarkt dazu beitragen, die Position der EU als einer der weltweiten Marktführer in der digitalen Wirtschaft auszubauen. Damit wird der freie Verkehr von Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet und für Personen und Unternehmen der nahtlose Zugang zu Online-Aktivitäten unter fairen Wettbewerbsbedingungen und bei hohen Verbraucher- und Datenschutzstandards ermöglicht. Im Laufe des Jahres 2017 will die Europäische Kommission bereits vorliegende Vorschläge rasch voranbringen. Sie wird über die bisherigen Fortschritte bei der Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes Bilanz ziehen.

Datenschutz

Anfang 2017 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (COM(2017) 10 final) vorgelegt, der darauf abzielt, die Vertraulichkeit von E-Mails und die Privatsphäre bei der Nutzung sozialer Medien besser zu schützen und gleichzeitig neue Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen. Die Vorschläge erstrecken sich auch auf andere Bereiche wie einfachere Regeln für die Kontrolle von Cookies durch die Nutzer sowie einen besseren Schutz gegen Spam-Mails und unerwünschte Werbeanrufe.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

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