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Letzte Textaktualisierung: Juni 2017. Aktualisierung des Artikels geplant: Oktober 2018.

Die Statistiken des Arbeitsmarktes umfassen sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat nicht nur direkten Einfluss auf die Volkswirtschaft, sondern auch auf das Leben nahezu aller europäischen Bürgerinnen und Bürger. Für wirtschaftliche Zwecke erfassen diese Statistiken Arbeit als einen Faktor der Wirtschaftstätigkeit. Sie liefern Messwerte für geleistete Arbeitsstunden, die Arbeitsproduktivität, die Quote der freien Stellen, das Lohn- und Gehaltsniveau, Arbeitskosten usw. Gleichzeitig geben Arbeitsmarktstatistiken Aufschluss über soziale und sozioökonomische Aspekte wie Arbeitslose, Verdienste und Verdienstkomponenten, soziale Ungleichheiten (z. B. das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle), Beschäftigungsmodelle und soziale Integration. Eurostat deckt daher mit seinen Statistiken die Angebots- wie auch die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes ab und stellt dafür sowohl monetäre als auch nichtmonetäre Daten für Kurzzeit- und Strukturanalysen bereit.

Darüber hinaus beinhalten die von der Europäischen Kommission erfassten Arbeitsmarktstatistiken auch Messwerte zur Arbeitsmarktpolitik (AMP). Dabei handelt es sich um staatliche Eingriffe in den Arbeitsmarkt, die auf Arbeitslose, auf Menschen, die erwerbstätig sind, denen aber der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sowie auf Nichterwerbspersonen ausgerichtet sind.

Die Europäische Kommission hat eine Initiative ins Leben gerufen, die einen Überblick über die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt verschaffen soll. Dazu werden Informationen über freie Stellen, Arbeitsuchende, Personaleinstellungen und Qualifikationsanforderungen zusammengetragen, die Entscheidungsträgern als Frühwarnsystem für drohende Engpässe und Ungleichgewichte am Arbeitsmarkt dienen sollen.

Kompetenzen, Arbeitsplätze und Jugendbeschäftigungsmaßnahmen

Kennzeichnend für die Arbeitsmärkte in der EU ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Freizügigkeit bedeutet, dass jeder EU-Bürger das Recht hat, in jedem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten und zu leben. Im Zeitraum 2000 bis 2008 sind die Beschäftigungszahlen und die Beschäftigungsquoten in den meisten EU-Mitgliedstaaten gestiegen, durch die Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich diese Entwicklung in vielen Fällen jedoch umgekehrt: Die Arbeitslosigkeit nahm rasch zu, die Zahl der Arbeitsstunden ging zurück, und in manchen Bereichen verringerte sich das Realeinkommen.

Ziel der europäischen Beschäftigungsstrategie ist es, in der gesamten EU mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Mit der offenen Methode der Koordinierung bietet sie den EU-Mitgliedstaaten einen Rahmen für den Informationsaustausch und die Erörterung und Koordinierung ihrer beschäftigungspolitischen Maßnahmen. Zur Wiederbelebung der Wirtschaft rief die Europäische Kommission die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ins Leben. Zwei Leitinitiativen dieser Strategie sind auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet, die „Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten“ sowie die (im Dezember 2014 beendete) Initiative „Jugend in Bewegung“ (auf Englisch). Vorgesehen sind verschiedene Maßnahmen im Hinblick auf Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, zur Schaffung eines (Arbeits-)Umfelds, das höhere Ewerbsquoten (auf Englisch) und eine höhere Arbeitsproduktivität begünstigt, sowie Initiativen, die jungen Menschen den Eintritt in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Zur Messung der Fortschritte bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 wurden fünf Kernziele formuliert. Eines dieser Ziele betrifft den Arbeitsmarkt; danach sollen bis 2020 drei Viertel (75 %) der 20- bis 64-Jährigen in der EU-28 eine Beschäftigung haben. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor:

  • Stärkung der „Flexicurity“ (auf Englisch) auf den nationalen Arbeitsmärkten;
  • Entwicklung eines neuen Konzepts zur Förderung hochwertiger Beschäftigung;
  • Untersuchung der Wirkung beschäftigungspolitischer Maßnahmen auf Löhne und Gehälter und steuerliche Abgaben;
  • Entwicklung von Leitlinien für beschäftigungsfördernde Maßnahmen;
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung und Selbständigkeit;
  • Untersuchung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitsmärkte.

Angesichts der hohen und weiter steigenden Jugendarbeitslosigkeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten schlug die Europäische Kommission im Dezember 2012 ein Maßnahmenpaket mit dem Titel „Junge Menschen in Beschäftigung bringen“ (COM(2012) 727 final) vor. Vorgeschlagen werden darin:

  • eine Jugendgarantie, die gewährleisten soll, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nach dem Verlassen der Schule oder dem Verlust des Arbeitsplatzes eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten wird;
  • eine Konsultation der europäischen Sozialpartner über einen Qualitätsrahmen für Praktika, um jungen Menschen den Erwerb hochwertiger Arbeitserfahrung unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen;
  • eine europäische Ausbildungsallianz, die darauf abzielt, die Qualität der Ausbildungsplätze zu verbessern und das Angebot an verfügbaren Lehrstellen zu erweitern, und Möglichkeiten aufzeigt, wie die Mobilität junger Menschen verbessert werden kann.

Auf nationaler Ebene greifen die Staaten darüber hinaus auf unterschiedliche Weise in den Arbeitsmarkt ein, um die Funktionsweise der Märkte effizienter zu gestalten und Ungleichgewichte zu beheben, indem sie sich auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen konzentrieren. Ein Beispiel für einen solchen Eingriff ist die Tätigkeit öffentlicher Arbeitsvermittlungen, deren Aufgabe darin besteht, Arbeitsuchende auf freie Stellen zu vermitteln. Der Staat kann benachteiligte Gruppen auch durch weitere Maßnahmen (vorübergehend) unterstützen, z. B. durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Job-Rotation- und Jobsharing-Programme, Beschäftigungsanreize, geförderte Beschäftigung und Rehabilitation, die direkte Schaffung von Arbeitsplätzen oder Unternehmensgründungsinitiativen.

Im April 2013 empfahl der Rat die Einführung einer Jugendgarantie, die gewährleisten soll, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Verlassen der Schule oder Verlust des Arbeitsplatzes ein konkretes Angebot für eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder einen hochwertigen Praktikums- oder Ausbildungsplatz gemacht wird, unabhängig davon, ob sie bei der Arbeitsvermittlung registriert sind. Dabei sind die Bedürfnisse und die Situation der betreffenden Person zu berücksichtigen. Um die Jugendgarantie zu realisieren, wurde empfohlen, den Jugendbeschäftigungsmaßnahmen in den nationalen Haushalten Priorität einzuräumen, um höhere Kosten in der Zukunft zu vermeiden. Die EU wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und der mit 6 Mrd. EUR ausgestatteten Beschäftigungsinitiative für junge Menschen die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Mittel für diese Maßnahmen aufstocken.

Eine der wichtigsten Prioritäten für das Kollegium der Kommissionsmitglieder, das seit 2014 im Amt ist, besteht darin, die Beschäftigung zu fördern, Wachstum und Investitionen anzukurbeln sowie für weniger Regulierung zu sorgen und eine intelligentere Nutzung vorhandener Finanzmittel und öffentlicher Mittel anzustreben. Im November 2014 legte die Europäische Kommission ihre Strategie im Jahreswachstumsbericht vor, mit dem das Europäische Semester auf den Weg gebracht wurde. Im Februar 2015 veröffentlichte sie eine Reihe von Länderberichten (auf Englisch), in denen die Wirtschaftspolitik der EU-Mitgliedstaaten analysiert und über die Prioritäten der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Wachstumsförderung und der Schaffung von Arbeitsplätzen im folgenden Jahr informiert wurde. Noch im gleichen Monat schlug die Europäische Kommission vor, im Jahr 2015 1 Mrd. EUR aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitzustellen, um den Mitgliedstaaten eine bis zu 30-mal höhere Vorfinanzierung zur Erhöhung der Jugendbeschäftigungsquoten anzubieten und damit bis zu 650 000 jungen Menschen zu einem Arbeitsplatz zu verhelfen. Die EU-Mitgliedstaaten entwickeln derzeit nationale Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie.

Im Juni 2016 nahm die Europäische Kommission eine Europäische Agenda für neue Kompetenzen (COM(2016) 381 final) mit dem Titel „Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ an. Sie soll gewährleisten, dass die Menschen die Kompetenzen entwickeln, die gegenwärtig und in Zukunft benötigt werden, um Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in der EU zu fördern. Vorgeschlagen werden 10 Maßnahmen wie eine Kompetenzgarantie, eine Überarbeitung der Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, eine Überarbeitung des Europäischen Qualifikationsrahmens, die Schaffung einer Koalition für digitale Kompetenzen und Arbeitsplätze (zwischen Vertretern der allgemeinen und beruflichen Bildung, des Arbeitsmarktes und der Wirtschaft), eine Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen, um die Erfassung von Daten über Kompetenzen zu verbessern und dem Fachkräftemangel in einzelnen Wirtschaftszweigen zu begegnen, sowie eine Initiative zur Verfolgung des Werdegangs von Hochschulabsolventen.

Siehe auch

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