Statistics Explained

Archive:Löhne und Arbeitskosten


Datenauszug vom April 2020.

Aktualisierung des Artikels geplant: Juli 2021.


This Statistics Explained article has been archived on 18 December 2020.


Highlights

2019 lagen die die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde in der EU-27 bei 27,70 EUR, wobei die Spanne von 6,00 EUR in Bulgarien bis zu 44,70 EUR in Dänemark reichte.
2018 lag das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle in der EU-27 bei 14,8 %, wobei die Spanne von 3,0 % in Rumänien bis zu 22,7 % in Estland reichte.
2019 lag der Nettojahresverdienst eines alleinstehenden Arbeitnehmers ohne Kinder in der EU-27 im Durchschnitt bei 23 600 EUR, wobei die Spanne von 6 000 EUR in Bulgarien bis zu 42 600 EUR in Luxemburg reichte.
2019 lag der Nettojahresverdienst eines verheirateten Paares mit zwei Kindern in der EU-27 im Durchschnitt bei 50 500 EUR, wobei die Spanne von 12 100 EUR in Bulgarien bis zu 94 600 EUR in Luxemburg reichte.
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Geschätzte Arbeitskosten pro Stunde, 2019

In diesem Artikel werden Löhne und Arbeitskosten (Personalausgaben der Arbeitgeber) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), dem Vereinigten Königreich, den Kandidatenländern und in den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) dargelegt, miteinander verglichen und einander gegenüberstellt.

Arbeit spielt eine wichtige Rolle für das Funktionieren einer Volkswirtschaft. Aus Sicht der Unternehmen stellt sie einen Kostenfaktor (Arbeitskosten) dar, der neben den Löhnen und Gehältern für die Beschäftigten auch Lohnnebenkosten, hauptsächlich die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialbeiträge, umfasst. Arbeit ist somit ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, wenngleich diese auch von den Kapitalkosten (z. B. Zinsen auf Darlehen und Dividenden auf Eigenkapital) und nicht preisbezogenen Faktoren wie Unternehmertum, Qualifikationen und Arbeitsproduktivität, Innovation und Positionierung der Marke bzw. des Produkts auf dem Markt beeinflusst wird.


Full article


Bestandteile der Arbeitskosten

Für die Beschäftigten stellt die Vergütung für ihre Arbeit, der Lohn oder Verdienst, in der Regel ihre Haupteinkommensquelle dar und hat daher entscheidenden Einfluss darauf, wieviel Geld sie ausgeben und/oder sparen können. Während der Bruttolohn oder Bruttoverdienst die vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Sozialbeiträge umfasst, ergibt sich der Nettoverdienst durch Abzug dieser Beiträge und aller anderen an den Staat abzuführenden Beträge, wie z. B. der Lohnsteuern. Da die Höhe der Steuern im Allgemeinen vom Einkommen und von der Zusammensetzung eines Haushalts abhängt, wird der Nettoverdienst für mehrere typische Haushaltssituationen berechnet.

Schaubild 1 zeigt das Verhältnis zwischen Nettoverdiensten, Bruttoverdiensten/Bruttolöhnen und Arbeitskosten.

Diagramm 1: Bestandteile der Arbeitskosten

Arbeitskosten

Die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde wurden 2019 auf 27,7 EUR in der EU-27 und auf 31,4 EUR im Euroraum (ER-19) geschätzt. Allerdings werden durch diese Durchschnittswerte erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten verschleiert, da die Arbeitskosten pro Stunde von 6,0 EUR in Bulgarien bis hin zu 44,7 EUR in Dänemark reichten (siehe Abbildung 1); in Norwegen war der Durchschnittswert mit 50,2 EUR sogar noch höher.

Abbildung 1: Geschätzte Arbeitskosten pro Stunde, 2019
(in EUR)
Quelle: Eurostat (lc_lci_lev)

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Kosten für Löhne und Gehälter zuzüglich der Lohnnebenkosten zusammen, zu denen die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialbeiträge gehören. Im Jahr 2019 belief sich der Anteil der Lohnnebenkosten an den Gesamtarbeitskosten für die gesamte Wirtschaft in der EU-27 auf 25,1 % und im Euroraum auf 25,6 %. Auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestanden erhebliche Unterschiede im Hinblick auf den Anteil der Lohnnebenkosten: Am höchsten war er in Frankreich (32,9 %), Schweden (32,2 %) und Italien (28,8 %), am niedrigsten dagegen in Luxemburg (11,0 %), Malta (5,9 %), und Litauen (5,3 %).

Bruttolöhne/-verdienste

Mittlere Verdienste

Die Bruttoverdienste stellen den größten Teil der Arbeitskosten dar. 2014 wurden die höchsten mittleren Bruttostundenverdienste auf Eurobasis in Dänemark verzeichnet (25,52 EUR), danach folgten Irland (20,16 EUR) und Schweden (18,46 EUR). Die niedrigsten mittleren Bruttostundenverdienste auf Eurobasis wurden dagegen für Litauen (3,11 EUR), Rumänien (2,03 EUR) und Bulgarien (1,67 EUR) gemeldet. In Euro ausgedrückt war der mittlere Bruttostundenverdienst im an der Spitze rangierenden Mitgliedstaat der EU-27 somit 15-mal höher als im Mitgliedstaat mit dem niedrigsten Wert. Gemessen in Kaufkraftstandards (KKS), d. h. unter Ausschaltung der zwischen den Ländern bestehenden Preisniveauunterschiede, war der höchste durchschnittliche Bruttostundenverdienst in den Mitgliedstaaten der EU-27 fünfmal so hoch wie der niedrigste Wert. Auch hier lag Dänemark ganz vorn, während sich Bulgarien am Ende der Skala befand.

Abbildung 2: Mittlerer Bruttostundenverdienst, alle Beschäftigten
(ohne Auszubildende), 2014
Quelle: Eurostat (earn_ses_pub2s)

Geringverdienende

Geringverdienende sind Beschäftigte, die in einem Land weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdiensts erhalten. 2014 waren 17,2 % der Beschäftigten in der EU-28 (das Vereinigte Königreich wird hier mitgezählt, da für die EU-27 keine Daten vorliegen) Geringverdienende, im Euroraum waren es 15,9 %. 2014 bestanden im Hinblick auf den Anteil der Geringverdienenden erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, wobei er in Lettland (25,5 %), Rumänien (24,4 %) und Litauen (24,0 %) am größten war. Weniger als 10 % betrug dieser Anteil dagegen in Italien (9,4 %), Frankreich (8,8 %), Dänemark (8,6 %), Finnland (5,3 %), Belgien (3,8 %) und Schweden (2,6 %).

Abbildung 3: Geringverdiener — Arbeitnehmer (ohne Auszubildende), die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttoverdienstes pro Stunde beziehen, 2014
(in % der Arbeitnehmer)
Quelle: Eurostat (earn_ses_pub1s)

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle ist ein wichtiger Indikator, der über die Unterschiede zwischen den Durchschnittsverdiensten von Männern und Frauen in der EU Aufschluss gibt. 2018 lagen die Löhne der Frauen in der EU-27 als Ganzes im Durchschnitt 14,8 % unter denen der Männer, im Euroraum betrug die Differenz 15,9 %. Am größten war das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle in Estland (22,7 %), Deutschland (20,9 %) und Tschechien (20,1 %). Wie Abbildung 4 zeigt, waren die geschlechtsspezifischen Unterschiede beim Durchschnittsverdienst in Italien (5,0 %, Daten aus 2017), Luxemburg (4,6 %) und Rumänien (3,0 %) am geringsten.

Abbildung 4: Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, 2018
(Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter in % des durchschnittlichen Bruttoverdiensts der männlichen Beschäftigten)
Quelle: Eurostat (earn_gr_gpgr2)

Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle kann verschiedene Ursachen haben, z. B. Unterschiede in den Erwerbsbeteiligungsquoten, Unterschiede im Hinblick auf die überwiegend von Männern bzw. Frauen ausgeübten Berufe und Tätigkeiten, Unterschiede im Hinblick auf den Umfang der Teilzeitarbeit von Männern und Frauen sowie die in den Personalabteilungen des privaten und des öffentlichen Sektors anzutreffenden Meinungen über beruflichen Aufstieg, unbezahlten Urlaub und/oder Mutterschafts-/Elternurlaub. Zu den Faktoren, durch die sich die geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede zumindest teilweise erklären lassen, gehören die sektor- und die berufsbezogene Ungleichbehandlung, die allgemeine und berufliche Bildung, mangelnde Sensibilisierung und Transparenz sowie direkte Diskriminierung. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle deutet auch auf andere Ungleichheiten hin, insbesondere auf den oft unverhältnismäßig hohen Anteil, den Frauen bei den familiären Aufgaben übernehmen, und die damit einhergehenden Schwierigkeiten, Berufs- und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen. Viele Frauen üben eine Teilzeittätigkeit aus oder sind in anderen atypischen Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Obwohl sie dadurch im Arbeitsmarkt verbleiben und gleichzeitig ihren Aufgaben in der Familie nachkommen können, kann sich dies negativ auf ihre Vergütung, berufliche Entwicklung, Aufstiegschancen und Rentenansprüche auswirken.

Nettoverdienste und Steuerbelastung

Alle Daten beruhen auf dem weithin anerkannten, von der OECD entwickelten Modell, bei dem alle Zahlen aus nationalen Quellen stammen (nähere Einzelheiten dazu finden sich auf der einschlägigen Website der OECD Benefits and wages (auf Englisch).

Nettoverdienste

Informationen über Nettoverdienste ergänzen die Bruttoverdienstdaten im Hinblick auf das Einkommen, das nach Abzug von Lohnsteuern und Sozialabgaben von den Bruttobeträgen und bei Haushalten mit Kindern nach Hinzurechnung von Familienzulagen (Geldleistungen für unterhaltsberechtigte Kinder) zur Verfügung steht.

Im Jahr 2019 reichte die Spanne des Nettoverdiensts von Alleinstehenden ohne Kinder, die 100 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft erhielten, von 6030 EUR in Bulgarien bis zu 42 584 EUR in Luxemburg. Diese beiden Länder meldeten auch bei Verheirateten mit einem Einkommen und zwei Kindern den niedrigsten (6603 EUR) bzw. höchsten (57 175 EUR) durchschnittlichen Nettoverdienst (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5: Nettojahresverdienste, 2019
(in EUR)
Quelle: Eurostat (earn_nt_net)

Bei Ehepaaren mit zwei berufstätigen Partnern, die jeweils den Durchschnittsverdienst erhalten, verzeichnete Luxemburg den höchsten Nettojahresverdienst, und zwar 94 638 EUR bei Paaren mit zwei Kindern und 87 024 EUR bei Paaren ohne Kinder. Bulgarien meldete mit 12 102 EUR bei Paaren mit zwei Kindern und 12 061 EUR bei Paaren ohne Kinder die niedrigsten Werte für den Nettoverdienst.

Steuerbelastung

Die Indikatoren für die Steuerquote (Steuerlast auf den Arbeitskosten, Arbeitslosigkeitsfalle und Niedriglohnfalle) dienen dazu, die Attraktivität der Erwerbstätigkeit zu erfassen. In Abbildung 6 sind diese Indikatoren für alleinstehende Geringverdienende ohne Kinder dargestellt, die zwei Drittel (genauer gesagt 67 %) des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) beziehen.

Mit dem ersten Indikator (Steuerlast auf den Arbeitskosten) wird die Belastung der Arbeitskosten durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gemessen. Er ist definiert als Lohnsteuer auf den Bruttoverdienst zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber und wird als prozentualer Anteil an den Gesamtarbeitskosten ausgedrückt. 2019 lag die Steuerlast in der EU-27 bei 39,5 % (und bei 40,1 % im Euroraum). Die höchste Steuerlast auf die Arbeitskosten der Geringverdienenden wurde 2019 in Belgien (45,4 %), Deutschland (45,2 %) und Ungarn (44,6 %) verzeichnet, die niedrigste in Malta (27,4 %), Irland (24,6 %) und Zypern (18,1 %).

Abbildung 6: Indikatoren für die Steuerquote für Geringverdienende — alleinstehende Person ohne Kinder, 2019
(in %)
Quelle: Eurostat (earn_nt_taxwedge), (earn_nt_unemtrp) und (earn_nt_lowwtrp)

Mit dem zweiten Indikator (Arbeitslosigkeitsfalle) wird gemessen, welcher Prozentsatz der Bruttoverdienstzunahme durch höhere Steuern, durch die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers sowie durch den Wegfall des Arbeitslosengelds und anderer Leistungen verloren geht, wenn ein Arbeitsloser eine Beschäftigung aufnimmt. 2019 lag die Arbeitslosigkeitsfalle bei 74,4 % in der EU-27 und bei 74,5 % im Euroraum. Die höchsten Quoten wurden in Belgien (93,1 %), Luxemburg (90,9 %) und Dänemark (88,9 %) verzeichnet, die niedrigsten in der Slowakei (46,4 %) sowie in Griechenland (34,6 %) und Estland (32,2 %).

Mit dem dritten Indikator (Niedriglohnfalle) wird gemessen, welcher Prozentsatz der Bruttoverdienstzunahme durch Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers sowie durch den Wegfall von Sozialleistungen verloren geht, wenn der Bruttoverdienst von 33 % auf 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers steigt. 2019 lag der Wert, der in der EU-27 für die Niedriglohnfalle ermittelt wurde, bei 39,3 % (bei 41,1 % im Euroraum), wobei die höchsten Quoten auch hier in Belgien (60,4 %), Luxemburg (50,6 %) und Dänemark (50,2 %) und die niedrigsten in Bulgarien (22,4 %), Estland (21,0 %) und Zypern (8.3 %) zu beobachten waren.

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen

Datenquellen

Arbeitskosten

Zu den Arbeitskosten gehören das Arbeitnehmerentgelt (Löhne und Gehälter in Form von Geld- und Sachleistungen und Sozialbeiträge der Arbeitgeber), die Kosten der beruflichen Bildung und sonstige Aufwendungen (z. B. Einstellungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung sowie als Arbeitskosten zu wertende Steuern abzüglich erhaltener Zuschüsse). Diese Bestandteile der Arbeitskosten sowie deren einzelne Komponenten werden in der Verordnung (EG) Nr. 1737/2005 vom 21. Oktober 2005 definiert.

Die Arbeitskostenstatistik soll als hierarchisches System mehrjähriger, jährlicher und vierteljährlicher Statistiken ein umfassendes und detailliertes Bild der Höhe, Struktur und kurzfristigen Entwicklung der Arbeitskosten in den einzelnen Wirtschaftszweigen der EU-Mitgliedstaaten und einiger Nichtmitgliedstaaten vermitteln. Alle Statistiken basieren auf einer harmonisierten Definition der Arbeitskosten. Die Höhe der Arbeitskosten wird jeweils anhand der jüngsten Arbeitskostenerhebung (derzeit aus dem Jahr 2016) und der Extrapolation unter Zugrundelegung des vierteljährlichen Arbeitskostenindex ermittelt. In der Arbeitskostenerhebung werden die Arbeitskosten alle vier Jahre sehr detailliert erfasst. Für die Extrapolation mit dem Arbeitskostenindex werden nur aggregierte Daten verwendet. Anhand des vierteljährlichen Arbeitskostenindex, einem Euroindikator), wird der aus dem Produktionsfaktor Arbeit resultierende Kostendruck gemessen. Die für den Arbeitskostenindex erhobenen Daten beziehen sich auf die durchschnittlichen Gesamtarbeitskosten pro Stunde sowie auf die folgenden zwei Kategorien von Arbeitskosten: Löhne und Gehälter sowie Sozialbeiträge der Arbeitgeber zuzüglich Steuern abzüglich Zuschüsse, die der Arbeitgeber erhalten hat. Die für EU-Aggregate (EU und Euroraum) und EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Daten decken das Aggregat Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen nach der NACE Rev. 2 Abschnitte B bis N und P bis S (ohne öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung) in arbeitstäglicher und saisonbereinigter Form ab (und werden auch nach Wirtschaftszweigen gegliedert).

Bruttolöhne/-verdienste

Die wichtigsten einschlägigen Definitionen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1738/2005 vom 21. Oktober 2005 enthalten. Die Daten beruhen auf der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung (VSE). Die jüngsten Daten aus dieser Erhebung stammen vom Oktober 2014. Der Bruttoverdienst umfasst die vom Arbeitgeber direkt gezahlten Arbeitsentgelte vor Abzug der Steuern und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Enthalten sind außerdem alle regelmäßig und unregelmäßig gezahlten Prämien und Gratifikationen (13. oder 14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Vergütungen für nicht genommenen Urlaub, gelegentliche Provisionen usw.).

Die Angaben zum mittleren Verdienst beruhen auf dem Bruttojahresverdienst aller Beschäftigten (Voll- und Teilzeit, aber ohne Auszubildende), die in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten in allen Wirtschaftszweigen außer Landwirtschaft, Fischerei, öffentliche Verwaltung, private Haushalte und exterritoriale Organisationen arbeiten. Der mittlere Verdienst (Medianverdienst) ist der Wert, unter bzw. über dem der Verdienst von jeweils der Hälfte der Grundgesamtheit liegt.

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (in unbereinigter Form) ist definiert als Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter und wird in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts der männlichen Beschäftigten angegeben. Die Methodik zur Erstellung dieses Indikators beruht auf Daten aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) und wird alle vier Jahre aktualisiert, wenn neue VSE-Daten verfügbar werden.

Nach der verwendeten Methodik umfasst der Indikator für das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle alle Beschäftigten (ohne Einschränkungen hinsichtlich des Alters und der geleisteten Arbeitsstunden) von Unternehmen (mit mindestens zehn Beschäftigten) der Wirtschaftszweige Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen (der NACE Rev. 2, Abschnitte B bis S ohne O). Einige Länder erfassen auch Daten für den Abschnitt O der NACE Rev. 2 (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung), obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Die Angaben werden ferner nach Sektor (öffentlicher Sektor oder Privatwirtschaft), Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit) und Alter der Beschäftigten analysiert.

Nettoverdienste und Steuerbelastung

Der vom Bruttoverdienst abgeleitete Nettoverdienst ist der Teil des Arbeitsentgelts, über den die Beschäftigten verfügen können, um ihn auszugeben oder zu sparen. Im Gegensatz zum Bruttoverdienst umfasst er keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, schließt aber Familienzulagen ein.

Die Arbeitslosigkeitsfalle ist definiert als die Differenz zwischen der Zunahme des Bruttoverdiensts und der Zunahme des Nettoeinkommens bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und wird in Prozent des Bruttoverdiensts ausgedrückt.

Kontext

Struktur und Entwicklung von Arbeitskosten und Verdienst sind wichtige Aspekte des Arbeitsmarkts, an denen sich das Arbeitskräfteangebot und die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften ablesen lassen.

Die EU möchte die Chancengleichheit fördern. Hierfür muss das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle immer weiter abgebaut werden. In Artikel 157 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit verankert und Artikel 157 Absatz 3 bildet die Grundlage für Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Im März 2020 hat die Europäische Kommission die Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 angenommen, die sich unter anderem mit dem geschlechtsspezifischen Verdienst- und Rentengefälle befasst. Dort heißt es:

„Der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist seit 1957 in den Verträgen verankert und in EU-Recht umgesetzt.„ “Er stellt sicher, dass im Falle von Diskriminierung Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.„ “Dennoch verdienen Frauen im Durchschnitt immer noch weniger als Männer.„ “Das über das ganze Erwerbsleben hinweg entstandene Gefälle im Bereich Beschäftigung und Entlohnung führt zu einem noch größeren Rentengefälle, weswegen ältere Frauen eher armutsgefährdet sind als Männer.„ “Um das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu beseitigen, muss man sich mit all seinen Ursachen – einschließlich der geringeren Erwerbsbeteiligung von Frauen, unsichtbarer und unbezahlter Arbeit, häufigerer Teilzeitarbeit und Berufsunterbrechungen sowie vertikaler und horizontaler Segregation aufgrund von Geschlechterstereotypen und -diskriminierung – auseinandersetzen.„ “Wenn Informationen über das Lohn- und Gehaltsniveau vorliegen, ist es einfacher, Lohnunterschiede und Diskriminierungen zu erkennen.„ “Aufgrund mangelnder Transparenz wissen viele Frauen nicht oder können nicht nachweisen, dass sie unterbezahlt werden.„ “Die Kommission wird bis Ende 2020 verbindliche Maßnahmen zur Entgelttransparenz vorlegen.“

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Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, ohne Anpassungen (tsdsc340)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 (teilm100)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 – Prozentveränderung Q/Q-1 (teilm120)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 – Prozentveränderung Q/Q-4 (teilm130)
Arbeitskostenindex nach NACE Rev. 2 – Index (2012=100) (teilm140)