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Archive:Statistiken über die Struktur landwirtschaftlicher Betriebe

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Abbildung 1: Schlüsselindikatoren - Anteil am Gesamtwert für die EU-28, 2013
(in %)
Quelle: Eurostat (ef_kvaareg)
Abbildung 2: Durchschnittliche landwirtschaftlich genutzte Fläche je Betrieb, 2010 und 2013 (1)
(in ha)
Quelle: Eurostat (ef_kvaareg)
Tabelle 1: Erzeugung, landwirtschaftliche Arbeitskräfte und Viehbestand, 2007–13
Quelle: Eurostat (ef_kvaareg)
Abbildung 3: Anteil der regelmäßig Beschäftigten an den landwirtschaftlichen Arbeitskräften und Verteilung nach Arbeitsintensität, 2013
(in %)
Quelle: Eurostat (ef_lflegaa) und (ef_lfwtime)
Abbildung 4: Landfläche im Besitz von landwirt. Betrieben, 2013 (1)
(in %)
Quelle: Eurostat (demo_r_d3area) und (ef_oluft)
Abbildung 5: Verteilung landwirtschaftlich genutzter Flächen, 2013
(in %)
Quelle: Eurostat (ef_oluft)
Abbildung 6: Landwirtschaftlich genutzte Fläche nach Bodennutzung, EU-28, 2013 (1)
(in % der landwirtschaftlich genutzten Fläche)
Quelle: Eurostat (ef_oluft)

Die Struktur der Landwirtschaft in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterscheidet sich in erheblichem Maß, als Folge von Unterschieden in Bodenbeschaffenheit, Topografie, Klima und natürlichen Ressourcen sowie aufgrund der Vielgestaltigkeit der regionalen Aktivitäten, der Infrastruktur und der sozialen Gepflogenheiten. Die Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, die auch als Betriebsstrukturerhebung (FSS) bezeichnet wird, trägt dazu bei, die Lage der Landwirtschaft in der EU zu und die Entwicklungstendenzen und Veränderungen hinsichtlich der Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe zu beurteilen sowie die Folgen äußerer Entwicklungen und politischer Vorschläge anhand von Modellen aufzuzeigen.

In diesem Artikel werden statistische Daten der jüngsten Betriebsstrukturerhebung vorgestellt, die 2013 durchgeführt wurde und in einigen Fällen mit den Ergebnissen des Zensus von 2009 oder 2010 und der vorherigen Betriebsstrukturerhebung von 2007 verglichen. Es sei darauf hingewiesen, dass es zwischen den Erhebungen 2007, 2009 und 2010 einige Veränderungen bei den Erhebungsmethoden und Rechtsvorschriften gegeben hat.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Die Größe der landwirtschaftlichen Betriebe

2013 gab es 10,8 Millionen landwirtschaftliche Betriebe innerhalb der EU-28. Eine Analyse nach der wirtschaftlichen Größe zeigt, dass sich darunter 6,5 Millionen (oder 59,8 %) befanden, die einen Standardoutput von mehr als 2 000 EUR verzeichneten. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) in der EU-28 betrug fast 175 Millionen Hektar (etwa 40,0 % der gesamten Landfläche), wobei pro landwirtschaftlichem Betrieb eine durchschnittliche Fläche von 16,1 Hektar bestand.

In Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche hatten Frankreich und Spanien den größten Anteil an der Landwirtschaftsfläche der EU-28, mit 15,9  % bzw. 13,3 %, während das Vereinigte Königreich und Deutschland Anteile von etwas unter 10,0  % aufwiesen— siehe Abbildung 1. Im Gegensatz dazu fand sich die größte Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe in Rumänien (3,6 Millionen), wo ein Drittel (33,5 %) aller Betriebe in der EU-28 lokalisiert war. Polen hatte den zweitgrößten Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe (13,2 %), etwas mehr als Italien (9,3 %) und Spanien (8,9 %).

Die Differenz zwischen den Anteilen an der Zahl von Betrieben und der landwirtschaftlich genutzten Fläche (wie in Abbildung 1 gezeigt) reflektiert die durchschnittliche Größe landwirtschaftlicher Betriebe, die in Abbildung 2 dargestellt wird. Mit Abstand die größte Durchschnittsgröße aller EU-Mitgliedstaaten bildeten 2013 die 133 Hektar in der Tschechischen Republik, gefolgt vom Vereinigten Königreich mit 94 Hektar. Sechs Mitgliedstaaten verzeichneten Durchschnittsgrößen unter 10,0  Hektar, wobei die kleinsten Durchschnittsgrößen in Rumänien, Zypern und Malta vorlagen.

Die Durchschnittsgröße landwirtschaftlicher Betriebe in der EU-28 nahm von 14,4  Hektar pro Betrieb im Jahr 2010 auf 16,1 Hektar 2013 zu, als Folge eines Rückgangs der Zahl der Betriebe um 11,5  % und eines Rückgangs von 0,7  % der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Die meisten EU-Mitgliedstaaten verzeichneten von 2010 bis 2013 eine Zunahme der durchschnittlich genutzten landwirtschaftlichen Fläche je Betrieb, wobei nur die Tschechische Republik eine relevante Abnahme aufwies; geringfügige Rückgänge wurden in Griechenland und Irland festgestellt.

Die wirtschaftliche Betriebsgröße lässt sich nicht nur anhand der landwirtschaftlich genutzten Fläche bestimmen, sondern auch nach ihrem Standardoutput, d. h. dem Wert der landwirtschaftlichen Erzeugung zu Preisen ab Hof. Nach Maßgabe dieser Messgröße stieg die landwirtschaftliche Erzeugung (in jeweiligen Preisen ausgedrückt) von 2007 bis 2010 in der EU-28 um 7,9  % und um weitere 7,5  % von 2010 bis 2013 (siehe Tabelle 1). In den meisten Mitgliedstaaten wurde in diesen Zeiträumen Wachstum verzeichnet, obwohl es einige Rückgänge von mehr als 10,0 % gab, von 2007 bis 2010 in Griechenland und Zypern und von 2010 bis 2013 in Italien; geringere Rückgänge gab es von 2007 bis 2010 in Deutschland und Irland (während sich der Output in Schweden kaum änderte) und von 2010 bis 2013 in Kroatien, Österreich und Portugal. Wachstum von über 20,0 % wurde in sieben Mitgliedstaaten von 2007 bis 2010 und in vier Mitgliedstaaten von 2010 bis 2013 beobachtet, wobei Lettland als einziger Mitgliedstaat ein derartiges Wachstum in beiden Zeiträumen verzeichnen konnte.

Landwirtschaftliche Arbeitskräfte

In der Landwirtschaft der EU-28 waren 2013 insgesamt 9,5 Millionen Arbeitskräfte, umgerechnet in Jahresarbeitseinheiten, tätig, wovon 8,7 Millionen (92 %) regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte waren (siehe Abbildung 3). Die Gesamtveränderung in den Arbeitskräften der EU-28 im Zeitraum 2007-13 bestand in einer Abnahme von 2,3 Millionen Jahresarbeitseinheiten (JAE), das entspricht einem Rückgang um 19,8  %. Von 2007 bis 2013 ging die Zahl der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft in fast allen EU-Mitgliedstaaten zurück, wobei Irland, Ungarn und Malta bemerkenswerte Ausnahmen bildeten, denn hier nahmen die Arbeitskräfte zu. In Prozentzahlen gab es die stärksten Abnahmen in der Slowakei, in Italien, Zypern und Bulgarien, wo ein Rückgang um jeweils mindestens ein Drittel festzustellen war.

Regelmäßig beschäftigte Arbeitskräfte bildeten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten jeweils mehr als vier Fünftel der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, wobei ihr Anteil in Spanien mit 81 % am geringsten war, während in Lettland praktisch alle landwirtschaftlichen Arbeitskräfte regelmäßig beschäftigt waren. Bei den regelmäßig Beschäftigten lassen sich große Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten bezüglich der Aufteilung zwischen Vollzeitarbeitskräften und anderen Arbeitskräften erkennen. Regelmäßige Vollzeitarbeitskräfte bildeten in 11 Mitgliedstaaten mehr als die Hälfte aller landwirtschaftlichen Arbeitskräfte, wobei der in Luxemburg erreichte Spitzenwert fast drei Viertel (74 %) betrug. Dagegen lag der Anteil der regelmäßig beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer an den landwirtschaftlichen Arbeitskräften in Österreich, Kroatien und Litauen zwischen einem Viertel und einem Fünftel, wobei der Wert in Rumänien bis auf 7  % sank.

Viehbestand

Der Viehbestand der EU-28 betrug im Jahr 2013 130 MillionenGroßvieheinheiten (GVE). Die Gesamtmenge des Viehbestands sank in der EU-28 von 2007 bis 2013 um 6,6 Millionen GVE, was einem Rückgang von 4,8  % entspricht (siehe Tabelle 1). Insgesamt 21 EU-Mitgliedstaaten verzeichneten in diesem Zeitraum einen zahlenmäßigen Rückgang des Viehbestands, mit Abnahmen, die in Zypern und Malta nahezu 30 % betrugen. Unter den sieben EU-Mitgliedstaaten, die 2013 einen höheren Viehbestand hatten als 2007, lagen die Zunahmen in Irland, Portugal und Spanien unter 1,0 %, um 2,0 % in Finnland und Deutschland und im Spitzenbereich bei knapp 3,0 % in Luxemburg und den Niederlanden.

Landwirtschaftliche Flächennutzung

Der Anteil der landwirtschaftlich genutzten Fläche an der gesamten Landfläche der EU-28 betrug im Jahr 2013 zwei Fünftel (40,0 %), wobei zusätzliche 9,0 % der Fläche, die landwirtschaftlichen Betrieben gehören, entweder als Waldflächen (6,7 %) oder als sonstige Flächen (2,3 %) nicht für die Landwirtschaft genutzt werden — siehe Abbildung  4. Der Anteil der Landfläche, die landwirtschaftlich genutzt wurde, stieg in Irland auf fast drei Viertel (72,5 %)und betrug im Vereinigten Königreich mehr als zwei Drittel der Gesamtfläche (70,5 %); im Gegensatz dazu umfasste die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Schweden (7,5 %) und in Finnland (7,4 %), jeweils weniger als ein Zehntel. Diese beiden nordischen Mitgliedstaaten waren die einzigen EU-Mitgliedstaaten, in denen Waldflächen, die landwirtschaftlichen Betrieben gehören, einen höheren Anteil an der Landfläche einnahmen als die für landwirtschaftliche Zwecke genutzten.

Ackerland (das Flächen für Getreide und anderes Ackerland einschließt) umfasste 2013 in der EU-28 drei Fünftel (59,8 %) der landwirtschaftliche genutzten Fläche (siehe Abbildung 5), mit Dauergrünland und Wiesen (die aus Weideflächen, Wiesen und ertragsarmen Weiden bestehen), die mehr als ein Drittel davon ausmachten (34,2 %). Dauerkulturen wie Rebflächen, Olivenhaine und Obstbaumanlagen hatten einen Anteil von 5,9 % und die restlichen 0,2 % entfielen vor allem auf Haus- und Nutzgärten.

Die relative Bedeutung des Ackerlandes variierte stark zwischen den EU-Mitgliedstaaten, mit einem Anteil an der landwirtschaftlich genutzten Fläche, der von 35,6 % in Slowenien bis zu 81,6 % in Ungarn reichte, wobei die nordischen Mitgliedstaaten Schweden (85,1 %), Dänemark (91,5 %) und Finnland (98,5 %) über diesem Wert und Portugal (30,2 %) und Irland (21,0 %) darunter lagen. Der Anteil von Dauergrünland und Wiesen, verbunden mit Viehzucht (insbesondere Milch- und Schafwirtschaft), lag in Luxemburg, Slowenien, dem Vereinigten Königreich und Irland über 50 %, während er in Zypern, Finnland und Malta weniger als 2 % umfasste. Dauerkulturen umfassten mehr als 10  % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in den südlichen Mitgliedstaaten, im Zusammenhang mit der Anpflanzung von Trauben, Oliven und Zitrusfrüchten, wobei der höchste Anteil in Zypern (25,0 %) verzeichnet wurde.

Abbildung  6 zeigt eine detailliertere Analyse der landwirtschaftlichen Bodennutzung in der EU-28. Mehr als die Hälfte des Ackerlandes wurde zum Getreideanbau genutzt, das im Jahr 2013 ein Drittel (33,2 %) der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche umfasste. Dauergrünland und Wiesen waren vor allem Weideland und Wiesen, mit einem Anteil von 21,9 % an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche, verglichen mit Anteilen von 11,4 % für ertragsarme Weiden und 0,8 % für Dauergrünland und Wiesen, die nicht für die Produktion verwendet wurden, aber beihilfefähig waren.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die EU-Mitgliedstaaten führen alle zehn Jahre eine umfassende Betriebsstrukturerhebung durch (Vollerhebung ist die Landwirtschaftszählung); zwischen diesen Grunderhebungen finden drei Zwischenerhebungen auf Stichprobenbasis statt. Die EU-Mitgliedstaaten erfassen Daten zu einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben, wobei Angaben zu folgenden Aspekten gesammelt werden:

  • Bodennutzung;
  • Viehbestand;
  • Entwicklung des ländlichen Raums (z. B. außerbetriebliche Erwerbstätigkeiten);
  • Betriebsleitung und landwirtschaftlicher Arbeitseinsatz (einschließlich Alter, Geschlecht und Beziehung zum Betriebsinhaber).

Die Erhebungsdaten werden aggregiert, auf verschiedenen geografischen Ebenen (Mitgliedstaaten, Regionen und bei Grunderhebungen auch Bezirke), und nach Größenklasse, Gebietsstatus, Rechtsform des Betriebs, Zielgebiet und betriebswirtschaftlicher Ausrichtung aufbereitet.

Als Vorbereitung für die Erhebung 2010 wurde eine neue Rechtsgrundlage entwickelt: Verordnung (EG) 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden.

Als Basiseinheit wird bei der Betriebsstrukturerhebung ein landwirtschaftlicher Betrieb zugrunde gelegt, d. h. eine technisch-wirtschaftliche Einheit mit einheitlicher Betriebsführung, die landwirtschaftliche Erzeugnisse hervorbringt. Bis 2007 berücksichtigte die Erhebung alle landwirtschaftlichen Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hektar (ha) sowie Betriebe mit einer LF von weniger als einem Hektar, sofern ihre für den Markt bestimmte Produktion gewisse natürliche Schwellen überschritt. Gemäß der neuen Rechtsvorschrift wurde für die Erhebung 2010 die Erhebungsschwelle für landwirtschaftliche Betriebe von einem auf fünf Hektar heraufgesetzt. Die neue Erhebungsschwelle von fünf Hektar wurde in der Tschechischen Republik, in Deutschland und im Vereinigten Königreich angewandt. In Luxemburg wurde die Schwelle auf drei Hektar angehoben, in Schweden auf zwei; in den Niederlanden wurde die Erhebungsschwelle auf einen Standardoutput von mindestens 3000 EUR festgelegt (s. u. für nähere Informationen).

Durch die neue Rechtsvorschrift wurde außerdem der Erfassungsbereich der Erhebung so geändert, dass nicht mehr 99 % des Standarddeckungsbeitrags, sondern 98 % der LF (ohne Gemeindeland) und 98 % des Viehbestands abgedeckt werden. Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Ungarn Slowenien und das Vereinigte Königreich zählen Gemeindeland (Land, das mehrere Betriebe nutzen) nicht zur landwirtschaftlich genutzten Fläche. In allen anderen Ländern existiert es entweder nicht oder wurde von der Erhebung erfasst.

Der Standardoutput eines landwirtschaftlichen Erzeugnisses (pflanzlichen oder tierischen Ursprungs) entspricht dem durchschnittlichen Wert der landwirtschaftlichen Erzeugung zu Preisen ab Hof, in Euro je Hektar oder je Stück Großvieh. Für jedes Erzeugnis existiert ein regionaler Koeffizient, der auf einem über fünf Jahre ermittelten Durchschnittswert beruht. Bis 2007 nutzte die Landwirtschaftszählung den Standarddeckungsbeitrag, um die landwirtschaftlichen Betriebe nach betriebswirtschaftlicher Ausrichtung und wirtschaftlicher Größe einzuordnen; diese Methode wurde in der Erhebung 2010 durch das Konzept des Standardoutputs ersetzt. Der Standardoutput umfasst keine Direktzahlungen.

Zu den landwirtschaftlichen Arbeitskräften des Betriebs werden alle Personen nach Absolvierung der Schulpflicht (d. H. nach Vollendung des schulpflichtigen Alters) gerechnet, die in den letzten zwölf Monaten vor dem Tag der Erhebung landwirtschaftliche Arbeiten im erhobenen Betrieb verrichtet haben. Hierzu gehören auch Betriebsinhaber, selbst wenn sie nicht im Betrieb arbeiten, wohingegen die Ehegatten von Betriebsinhabern nur dann berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich landwirtschaftliche Arbeiten im Betrieb verrichten. Als Betriebsinhaber gilt diejenige natürliche Person (alleiniger Inhaber oder Gruppe natürlicher Personen) oder die juristische Person (z. B. eine Genossenschaft oder ein sonstiger Zusammenschluss), für deren Rechnung und in deren Namen der Betrieb bewirtschaftet wird und die rechtlich und wirtschaftlich für den Betrieb verantwortlich ist, d. h. die mit dem Betrieb verbundenen wirtschaftlichen Risiken trägt; bei Gruppenbetrieben wird nur der Hauptinhaber (eine Person) erfasst. Zu den regelmäßig beschäftigten Arbeitskräften gehören die Familienarbeitskräfte sowie die dauerhaft (regelmäßig) beschäftigten familienfremden Arbeitskräfte. Eine Jahresarbeitseinheit (JAE) entspricht der von einer Vollzeitkraft in einem landwirtschaftlichen Betrieb geleisteten Arbeit. Vollzeit bedeutet die nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften für Arbeitsverträge geltenden Mindestarbeitsstunden. Ist in diesen Vorschriften die Anzahl der Stunden nicht ausdrücklich angegeben, so wird von mindestens 1800 Stunden ausgegangen (225 Arbeitstage je acht Stunden).

Kontext

Mit der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sollen Verbesserungen in folgenden Bereichen erzielt werden: bei der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, beim Umweltschutz und bei der Landschaftspflege, bei der Lebensqualität im ländlichen Raum sowie bei der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft. Durch die Modernisierung der Landwirtschaft und die stärkere Ausrichtung der Volkswirtschaft auf Industrie und - in jüngerer Zeit - Dienstleistungen hat die Landwirtschaft als Arbeitgeber stark an Bedeutung verloren. Dadurch gewinnen Aufgaben zunehmend an Bedeutung, die die Landwirte bei der Entwicklung des ländlichen Raums, unter anderem in den Bereichen Forstwirtschaft, , biologische Vielfalt, Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten und Umweltschutz in ländlichen Gebieten übernehmen können.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist jüngst reformiert worden, als Versuch, den Sektor zu modernisieren und stärker auf den Markt hin zu orientieren. Nach fast zwei Jahren Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat wurde am 26. Juni 2013 eine politische Vereinbarung über die Reform der GAP erreicht. Die Vereinbarung wurde getroffen, um weitreichende Änderungen zu bewirken: um direkte Zahlungen fairer und grüner zu machen, die Position der Landwirte innerhalb der Nahrungsmittelproduktionskette zu stärken und die GAP effektiver und transparenter zu machen, während gleichzeitig Antworten auf die Herausforderungen von Lebensmittelsicherheit, Klimawandel, Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten gefunden werden sollen, sodass die EU bei ihren Zielen zur Förderung von intelligentem, nachhaltigem und inklusivem Wachstum unterstützt wird Europe 2020. Die letzte Reform der GAP wurde offiziell vom Europäischen Parlament und vom Rat im Dezember 2013 angenommen. Die Betriebsstrukturerhebung wird laufend angepasst, um möglichst aktuelle und relevante Daten für die Analyse und Überwachung dieser Entwicklungen bereitstellen zu können.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Struktur landwirtschaftlicher Betriebe (t_ef)

Datenbank

Struktur landwirtschaftlicher Betriebe (ef)
Struktur landwirtschaftlicher Betriebe - 2008 Gesetzgebung (ab 2005) (ef_main)
Wichtige variablen landwirtschaftlicher Betriebe (ef_kv)
Überblick - Bodennutzung (ef_olu)
Überblick - Viehhaltung (ef_ols)
Überblick Arbeitskräfte (ef_olf)
Bodennutzung - Ackerland (ef_ala)
Bodennutzung - Dauerkulturen, andere landwirtschaftliche Flächen, Bewässerung (ef_po)
Viehhaltung und Futterflächen (ef_lsf)
Arbeitskräfte (ef_lf)
Andere Erwerbstätigkeit und Förderung des ländlichen Raumes (ef_oga)
Management und Bewirtschaftungssysteme (ef_mp)
Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden (FSS,2010) (ef_pm)
Struktur landwirtschaftlicher Betriebe - 1998 Gesetzgebung (1990-2007) (ef_historic)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Wichtigste Rechtsvorschriften

  • Verordnung 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden (Betriebsstrukturerhebung ab 2010)
  • Verordnung Nr. 378/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 in Bezug auf den finanziellen Rahmen für den Zeitraum 2014-2018
  • Verordnung (EU) Nr. 715/2014 der Kommission vom 26. Juni 2014 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden im Hinblick auf die Liste der bei der Betriebsstrukturerhebung 2016 zu erhebenden Merkmale

Durchführungsrechtsvorschriften

Einschlägige und ältere Rechtsvorschriften

  • Verordnung der Kommission 1242/2008, zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe (Klassifizierung der Standardoutputs)
  • Verordnung des Rates 571/88 vom 29. Februar 1988 zur Durchführung von Erhebungen der Gemeinschaft über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Zeitraum 1988 bis 1997
  • Entscheidung der Kommission 85/377/EWG vom 7. Juni 1985 zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe

Weblinks