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Archive:EU-Politik für Regionen und Städte


Aktualisierung des Artikels geplant: Dezember 2020.

Highlights

Die europäische Regionalpolitik für den Finanzierungszeitraum 2014–2020 wurde geändert, um der wichtigen Rolle Rechnung zu tragen, die der Förderung einer Städteagenda und den Zielen für nachhaltige Entwicklung zukommt.

Im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021–2027 sollen die Mittel schwerpunktmäßig auf fünf Hauptziele verteilt werden: Ein intelligenteres Europa; ein grüneres, CO2-freies Europa; ein stärker vernetztes Europa; ein sozialeres Europa; ein Europa mit mehr Bürgernähe.

Die Politikgestaltung in der Europäischen Union ist naturgemäß multidimensional: Einerseits muss für einen breiteren Rahmen mit Zielvorgaben für die gesamte Europäische Union (EU) gesorgt werden, andererseits müssen die oftmals sehr spezifischen Bedürfnisse der nationalen und subnationalen Territorien berücksichtigt werden. Aktuelle Herausforderungen wie die globale Finanz- und Wirtschaftskrise, die Auswirkungen der Globalisierung, eine zunehmende Einkommensungleichheit, die weitverbreitete Politikverdrossenheit oder die Angst vor Terroranschlägen sind nur einige Beispiele dafür, dass sowohl auf globaler als auch auf lokaler Ebene kohärente Lösungen gefunden werden müssen.

Eine der wichtigsten Herausforderungen für die EU besteht darin, alle politischen Entwicklungen tatsächlich daraufhin zu überprüfen, dass sie der beträchtlichen geografischen Vielfalt innerhalb der EU gerecht werden. Die territoriale Dimension der EU-Politik gewinnt zunehmend an Bedeutung, da Wachstum und Beschäftigung davon abhängen, dass alle Mittel optimal eingesetzt werden und dabei sichergestellt ist, dass die gemeinsamen Ressourcen koordiniert und nachhaltig genutzt werden.

Dieses Kapitel bietet einen Überblick über einige der wichtigsten Entwicklungen der EU-Politik, die mit territorialen Auswirkungen einhergehen. Zunächst wird dargestellt, wie die EU ihre Mittel im Rahmen der Kohäsionspolitik zuweist, um sozioökonomische Ungleichheiten zwischen den Regionen zu verringern. Anschließend wird auf verschiedene politische Entwicklungen eingegangen, die das Leben in den Regionen, Städten und ländlichen Gebieten in Europa beeinflussen.

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Kohäsionspolitik

Was ist Kohäsionspolitik?

Die Kohäsionspolitik der EU zielt darauf ab, eine harmonische Gesamtentwicklung der Europäischen Union durch eine Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt voranzutreiben. Auf diese Weise werden in allen Regionen und Städten die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, das Wirtschaftswachstum und eine nachhaltige Entwicklung gefördert, um die Lebensqualität der Menschen in der EU zu verbessern.

Der Großteil der kohäsionspolitischen Mittel kommt vorrangig weniger entwickelten Regionen in der EU zugute, was zu einer Verringerung der wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Ungleichheiten beitragen soll. Die Kohäsionspolitik basiert auf siebenjährigen Programmplanungszeiträumen. Im aktuellen Zeitraum 2014–2020 wurden für kohäsionspolitische Maßnahmen 352 Mrd. EUR bereitgestellt, was fast einem Drittel des Gesamthaushalts der EU entspricht.

Die Kohäsionspolitik wird über folgende Fonds finanziert: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds. Gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) bilden sie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds).

Die Schwerpunkte des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sind Innovation und Forschung, die Digitale Agenda für Europa (digital agenda (auf Englisch)), die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie eine kohlenstoffarme Wirtschaft. Die Verteilung der Mittel auf diese Prioritäten hängt von der jeweiligen Region ab. So müssen beispielsweise in stärker entwickelten Regionen mindestens 80 % der Finanzhilfen auf zwei oder mehr der genannten Prioritäten konzentriert werden, während dieser Anteil in weniger entwickelten Regionen nur bei 50 % liegt.

Mit dem Kohäsionsfonds werden EU-Mitgliedstaaten unterstützt, deren Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt. Im Programmplanungszeitraum 2014–2020 wurden für eine Reihe von Investitionsprojekten, die einen Bezug zu den transeuropäischen Netzen (TEN) und zur Umwelt aufwiesen, insgesamt 63,4 Mrd. EUR in folgenden Schwerpunktbereichen bereitgestellt: Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft; Förderung der Anpassung an den Klimawandel und Risikoprävention; Erhalt und Schutz der Umwelt sowie Förderung von Ressourceneffizienz; Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Abbau von zentralen Engpässen und fehlenden Teilstücken in Netzinfrastrukturen; Verbesserung der institutionellen Kapazitäten.

Der Europäische Sozialfonds soll die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU sowie die Lage der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen verbessern. Im Zeitraum 2014–2020 wurden für Investitionen in Humankapital in den EU-Mitgliedstaaten über 80 Mrd. EUR veranschlagt. Der Fonds ist auf vier thematische Ziele ausgerichtet: Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Arbeitskräftemobilität; Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut; Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen; Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und eine effizientere öffentliche Verwaltung.

Weitere Informationen:

Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung – Regionalpolitik, die Hauptinvestitionspolitik der EU.

Kohäsionspolitik: Wie wird über den Haushalt entschieden?

Der Gesamthaushalt für die Kohäsionspolitik und die Regeln für die Zuweisung der Mittel werden vom Rat und vom Europäischen Parlament gemeinsam beschlossen. Am 17. Dezember 2013 wurde ein Legislativpaket für die Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014–2020 verabschiedet. Darin enthalten war eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen (Dachverordnung), in der allgemeine Bestimmungen und die Vereinfachung der Verwendung der Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) verankert sind. Die Dachverordnung wurde im Oktober 2015 geändert, um der Sondersituation Rechnung zu tragen, in der sich Griechenland infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und der anschließenden Staatsschuldenkrise befand.

Die NUTS-Klassifikation – eine objektive Grundlage für die Zuweisung von Mitteln im Rahmen der Kohäsionspolitik

Bei der Zuweisung von Mitteln aus den Struktur- und Investitionsfonds werden regionale Statistiken herangezogen, wobei die NUTS-Klassifikation als Grundlage für regionale Grenzen und geografische Förderfähigkeit dient.

Im Zeitraum 2014–2020 richtete sich die Förderfähigkeit durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds nach dem regionalen BIP je Einwohner (in KKS) im Durchschnitt des Zeitraums 2007–2009. Die NUTS-2-Regionen wurden in drei Kategorien unterteilt:

  • weniger entwickelte Regionen mit einem BIP je Einwohner von weniger als 75 % des EU-27-Durchschnitts,
  • Übergangsregionen mit einem BIP je Einwohner zwischen 75 % und 90 % des EU-27-Durchschnitts und
  • stärker entwickelte Regionen mit einem BIP je Einwohner von mehr als 90 % des EU-27-Durchschnitts.

Was den Kohäsionsfonds betrifft, so richtete sich die Förderfähigkeit ursprünglich nach dem BNE je Einwohner (in KKS) im Durchschnitt des Zeitraums 2008–2010. Dies wurde später geändert; ausschlaggebend war nunmehr das BNE je Einwohner im Durchschnitt des Zeitraums 2012–2014. Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Kroatien, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei kommen ab dem 1. Januar 2017 für eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds in Betracht.

Der größte Teil des Gesamthaushalts für kohäsionspolitische Maßnahmen in der EU wird an Regionen vergeben, die in ihrer Entwicklung hinter dem EU-Durchschnitt zurückbleiben. Mehr als die Hälfte des Gesamthaushalts wurde weniger entwickelten Regionen im Süden und Osten der EU, den baltischen Mitgliedstaaten und mehreren Regionen in äußerster Randlage zugewiesen.

Kohäsionspolitik: Umsetzung

Die Mittel aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden über ein Verfahren zugewiesen, an dem Behörden auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt sind. Jeder EU-Mitgliedstaat erstellt einen Entwurf für ein Partnerschaftsabkommen und ein operationelles Programm, in dem Informationen zu seiner regionalen Strategie und eine Liste mit Vorschlägen für Programme enthalten sind. Nachdem die Inhalte mit der Europäischen Kommission ausgehandelt worden sind, werden die Projekte von nationalen/regionalen Verwaltungsbehörden in den einzelnen Mitgliedstaaten ausgewählt, überwacht und bewertet. Die Europäische Kommission stellt Finanzmittel bereit, damit die Verwaltungsbehörden mit der Finanzierung ihrer Programme beginnen können. Die Zahlungen erfolgen auf Grundlage von bescheinigten Ausgaben und einer Reihe von Berichten.

Für den Zeitraum 2014–2020 wurden die Regeln für Finanzhilfen im Rahmen der Kohäsionspolitik vereinfacht und harmonisiert, sodass inzwischen für alle Fonds die gleichen Regeln gelten. Die Verfahren wurden angepasst und basieren nun auf einem ergebnisorientierten Ansatz, der transparentere Kontrollen, weniger Verwaltungsaufwand und die Einführung bestimmter Vorbedingungen für die Mittelfreigabe und messbare Ziele für eine Stärkung der Rechenschaftspflicht vorsieht.

Kohäsionspolitik: Integration in breiter gefasste politische Ziele

Die Regionalpolitik und die regionalen Förderprogramme tragen auch zur Verwirklichung vieler allgemeiner politischer Ziele der EU bei, beispielsweise ist die Kohäsionspolitik (im laufenden Finanzierungszeitraum) eng mit der Strategie Europa 2020 und der Investitionsoffensive für Europa verflochten. Im Zeitraum 2014–2020 ist die Programmplanung erstmals in eine allgemeine wirtschaftspolitische Koordinierung, insbesondere in das Europäische Semester, eingebettet. Das Europäische Semester ist ein jährlicher Zyklus für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik, mit dem die individuellen Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten koordiniert werden sollen. Die Kohäsionspolitik und weitreichendere wirtschaftliche Reformen wurden insofern stärker verknüpft, als die Europäische Kommission die regionale finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten, die sich nicht an die wirtschaftlichen Regeln der EU halten, aussetzen kann.

Kohäsionspolitik: Pläne für die Zukunft?

Derzeit beraten die europäischen Institutionen über die Ausgestaltung und Umsetzung der Kohäsionspolitik nach 2020. Es liegen bereits mehrere Verordnungsvorschläge für den Zeitraum 2021–2027 vor, die so konzipiert sind, dass die Mittel schwerpunktmäßig auf fünf Hauptziele verteilt werden: Ein intelligenteres Europa; ein grüneres, CO2-freies Europa; ein stärker vernetztes Europa; ein sozialeres Europa; ein Europa mit mehr Bürgernähe.

Weitere Informationen:

Regionale Entwicklung und Zusammenhalt – Vorschläge für Rechtsvorschriften für den Zeitraum 2021–2027

Andere Politikbereiche, die sich auf die Regionen auswirken

So wie die Regionalpolitik der EU bei der Verwirklichung umfassenderer politischer Ziele in vielen sozioökonomischen Bereichen wie Bildung, Arbeitsmarkt, Energie, Forschung und Entwicklung oder Umwelt eine wichtige Rolle spielen kann, können auch andere Politikbereiche der Europäischen Union Auswirkungen auf die Regionen in der EU haben.

Stadtentwicklung in der EU

Die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Dimensionen des städtischen Lebens sind eng miteinander verflochten. Grundlage einer erfolgreichen Stadtentwicklung sind häufig koordinierte/integrierte Ansätze, mit denen durch unterschiedliche politische Maßnahmen wie Stadterneuerung, Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten, Verhütung von Kriminalität, Förderung sozialer Inklusion oder Umweltschutz ein Gleichgewicht zwischen diesen Dimensionen angestrebt wird.

Mit der Stadtentwicklungspolitik soll der wirtschaftliche, soziale und ökologische Wandel der Städte durch integrierte und nachhaltige Lösungen gefördert werden. Durch vielfältige Initiativen kann sie bei der Umsetzung der Strategie Europa 2020 eine wichtige Rolle spielen, indem der geografische Anwendungsbereich der Strategie auf eine zusätzliche Verwaltungsebene ausgedehnt wird. Nach Auffassung einiger Kommentatoren und Interessenträger müssten die Städte stärker in die Konzeption und die Umsetzung der EU-Politik eingebunden werden. Trotz des wirtschaftlichen Gewichts der Städte sei nämlich keine ausdrückliche städtische Dimension in der Strategie Europa 2020 oder den damit angestrebten Zielen vorgesehen, auch wenn drei Leuchtturmprojekte – die Digitale Agenda, die Innovationsunion (auf Englisch) und die Initiative „Jugend in Bewegung“ (auf Englisch) – jeweils bestimmte städtische Herausforderungen zum Thema haben.

Im Finanzierungszeitraum 2014–2020 haben politische Entscheidungsträger erkannt, dass der städtischen Dimension der Regionalpolitik eine wichtige Rolle zukommen könnte, insbesondere wenn es um Maßnahmen gegen Armut und soziale Ausgrenzung geht. Dementsprechend hat die EU die Stadtentwicklung in den Mittelpunkt der Kohäsionspolitik gerückt: Mindestens die Hälfte der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sollen nun in städtische Gebiete investiert werden. Die Europäische Kommission schätzt, dass im aktuellen Sechsjahreszeitraum etwa 10 Mrd. EUR aus dem EFRE für nachhaltige Stadtentwicklung in rund 750 europäischen Städten bereitgestellt werden, und zwar durch

  • eine Konzentration von Investitionen auf Bereiche wie nachhaltige städtische Mobilität, Sanierung benachteiligter Gemeinden oder Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten;
  • den Einsatz von mindestens 5 % der Mittel aus dem EFRE für integrierte und nachhaltige Stadtentwicklung;
  • die Schaffung eines Stadtentwicklungsnetzwerks, das für die Überprüfung der Verwendung von EU-Mitteln zuständig ist;
  • eine Ermunterung der Städte, von Gemeinden initiierte lokale Entwicklungen im Bereich Stadterneuerung zu fördern.

In der im Juli 2014 vorgelegten Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel „Die städtische Dimension der EU-Politikfelder – Kernpunkte einer EU-Städteagenda“ (COM(2014) 490 final) (auf Englisch) wurden u. a. folgende Optionen für die Entwicklung einer Städteagenda für die EU erörtert:

  • eine Rolle für die Organe der EU als Vermittler bei der städtischen Entwicklung;
  • eine weitere Integration der sektorbezogenen Politikfelder, sodass diese besser an die Realität in den Städten angepasst sind;
  • ein Instrument zur Einbeziehung der Städte und ihrer führenden Politiker in politische Entscheidungen der EU und deren Umsetzung;
  • ein Tool, mit dem die Ziele der Strategie Europa 2020 in die eigenen Strategien der Städte integriert werden können.

Ende Mai 2016 fand in Amsterdam (Niederlande) ein Treffen der für städtische Angelegenheiten zuständigen Minister statt. Dabei wurde eine Vereinbarung über eine Städteagenda für die EU (urban agenda for the EU (auf Englisch)) erzielt und im Pakt von Amsterdam (Amsterdam pact (auf Englisch)) festgeschrieben. Gemäß dieser Vereinbarung sollten im Rahmen von Partnerschaften zwischen den EU-Institutionen, den Mitgliedstaaten der EU, europäischen Städten und anderen Interessenträgern zwölf vorrangige Themen bearbeitet werden. Bei jedem der nachstehenden Themen soll sichergestellt werden, dass die städtische Dimension in der Politik gestärkt wird: Integration von Migranten und Flüchtlingen; Luftqualität; Armut in Städten; Wohnungswesen; Kreislaufwirtschaft; Arbeitsplätze und Kompetenzen in der lokalen Wirtschaft; Anpassung an den Klimawandel; Energiewende; nachhaltige Nutzung von Land; städtische Mobilität; digitaler Wandel; öffentliches Beschaffungswesen.

Mit der Städteagenda wird angestrebt, das Wachstumspotenzial der Städte voll auszuschöpfen und gleichzeitig die sich im Zusammenhang mit städtischen Gebieten ergebenden sozialen Herausforderungen zu meistern. Sie soll die Zusammenarbeit, das Wirtschaftswachstum, die Lebensqualität und Innovationstätigkeit in den Städten Europas fördern, indem europäische Partnerschaften gebildet werden, um

  • die Städte stärker in politische Entscheidungen der EU einzubeziehen („städtefreundliche“ Gesetzgebung);
  • den Zugang zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds und deren Nutzung zu verbessern;
  • die Wissensbasis der EU zum Thema Städte auszubauen und so dafür zu sorgen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Städten und der Austausch bewährter Praktiken intensiviert werden.

Weitere Informationen:

Stadtentwicklung in der EU

Urban agenda for the EU (auf Englisch)

Ländliche Entwicklung in der EU

Nachdem die politischen Entwicklungen in der EU im Zusammenhang mit Städten und städtischen Gebieten beschrieben wurden, wird in diesem Abschnitt auf die Entwicklung des ländlichen Raums eingegangen. Zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich ihrer landschaftlichen Struktur. Manche Mitgliedstaaten, wie z. B. Irland, Schweden oder Finnland, sind sehr ländlich geprägt, während in den Benelux-Staaten und in Malta wesentlich höhere Verstädterungsgrade anzutreffen sind. Auch innerhalb einzelner Mitgliedstaaten können unterschiedlichste Typologien vorkommen: Ein Beispiel ist Deutschland, wo die dicht besiedelten städtischen Gebiete Nordrhein-Westfalens in starkem Kontrast zu den dünn besiedelten und weitgehend ländlichen Gebieten Brandenburgs oder Mecklenburg-Vorpommerns stehen.

Mit ihrer Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums will die EU ländliche Gebiete dabei unterstützen, die vielfältigen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen zu bewältigen. Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) stellt für die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums Mittel zur Verfügung, mit denen eine nachhaltige Entwicklung gefördert werden soll, um die Ziele der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum erreichen zu können. Für den Zeitraum 2014–2020 wurden dem ELER 99,6 Mrd. EUR zugeteilt. Bezieht man die nationalen Beiträge mit ein, belaufen sich die für diese zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verfügbaren Finanzmittel auf 161 Mrd. EUR, wobei die Hauptleistungsempfänger Frankreich (11,4 Mrd. EUR) und Italien (10,4 Mrd. EUR) sind.

Mit dem ELER soll die Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Gebiete unterstützt werden, indem Wettbewerbs- und Innovationsanreize geschaffen werden und gleichzeitig für den Schutz der biologischen Vielfalt und der Umwelt Sorge getragen wird. Bei den sechs Schwerpunktbereichen geht es um die Förderung

  • des Wissenstransfers und der Innovation in Land- und Forstwirtschaft;
  • der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft sowie einer nachhaltigeren Forstwirtschaft;
  • der Organisation der Nahrungsmittelkette, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft;
  • der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme;
  • der effizienten Nutzung natürlicher Ressourcen und der Unterstützung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft;
  • der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

Wie bei anderen Struktur- und Investitionsfonds basiert die Politik zur ländlichen Entwicklung seit 2014 auf der Entwicklung mehrjähriger Partnerschaften und operationeller Programme, die auf nationaler/regionaler Ebene von den einzelnen Mitgliedstaaten ausgearbeitet werden (s. o.).

Weitere Informationen:

Entwicklung des ländlichen Raums in der EU

Die Strategie Europa 2020

Die Strategie Europa 2020 ist die Nachfolgestrategie der Lissabon-Strategie; sie wurde am 17. Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet. Mit der Strategie Europa 2020, der gemeinsamen Agenda der EU für diese Dekade, soll vor allem ein Wachstumspakt zugunsten einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft vorangebracht werden, damit strukturelle Schwächen überwunden, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität Europas gesteigert und eine nachhaltige soziale Marktwirtschaft unterstützt werden.

Im Rahmen der Strategie Europa 2020 sollen bis zum Jahr 2020 fünf Ziele erreicht werden:

  • Beschäftigung – Anhebung der Beschäftigungsquote der 20- bis 64-Jährigen auf mindestens 75 %.
  • Forschung und Entwicklung – Erhöhung der öffentlichen und privaten Investitionen in FuE auf mindestens 3,00 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
  • Klimawandel und nachhaltige Energiewirtschaft –
    • Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % gegenüber dem Stand von 1990;
    • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieendverbrauch auf 20 %;
    • Steigerung der Energieeffizienz um 20 %.
  • Bildung –
    • Verringerung der Quote frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger auf unter 10 %;
    • Steigerung des Anteils der 30- bis 34-Jährigen mit tertiärem Bildungsabschluss auf mindestens 40 %.
  • Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung – Senkung der Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen.

Im März 2015 hat die Europäische Kommission neue Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (COM(2015) 99 final) mit folgenden Schwerpunkten vorgeschlagen: Investitionsförderung; Wachstumsförderung durch die Umsetzung von Strukturreformen in den EU-Mitgliedstaaten; Beseitigung wesentlicher Hindernisse für Wachstum und Beschäftigung; Verbesserung der Nachhaltigkeit und Wachstumsfreundlichkeit öffentlicher Finanzen. Gleichzeitig legte die Kommission folgende Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (COM(2015) 98 final) vor: Ankurbelung der Nachfrage nach Arbeitskräften; Verbesserung des Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen; Verbesserung der Funktionsweise der Arbeitsmärkte; Sicherstellung von Fairness, Armutsbekämpfung und Chancengleichheit.

Mit dem Europäischen Semester hat die Europäische Kommission einen jährlichen Zyklus für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik konzipiert. Der Hauptzweck des Europäischen Semesters besteht darin, Strukturreformen voranzubringen und im Einklang mit der Strategie Europa 2020 Beschäftigung und Wachstum anzukurbeln, gleichzeitig aber auch die Investitionstätigkeit zu fördern, für solide öffentliche Finanzen zu sorgen und übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte zu verhindern. Ende 2018 stellte die Europäische Kommission ihren Jahreswachstumsbericht 2019: Für ein starkes Europa in Zeiten globaler Ungewissheit (COM(2018) 770 final) vor, in dem sechs aufeinanderfolgende Jahre ununterbrochenen Wirtschaftswachstums, eine erneute Aufwärtsentwicklung der Konvergenz zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der anhaltende Rückgang der gesamtstaatlichen Schuldenstände hervorgehoben werden. Zur Stärkung der sozialen Dimension der EU und zur Förderung von Konvergenz, eines höheren Lebensstandards und besserer Arbeitsbedingungen müssten dem Bericht zufolge die in der europäischen Säule sozialer Rechte (s. u.) verankerten Grundsätze sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

Die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission, die Gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Centre (JRC)) (auf Englisch), der Europäische Ausschuss der Regionen und das Europäische Parlament befassen sich immer intensiver mit den Zusammenhängen zwischen der Regionalentwicklung und der Strategie Europa 2020. Obwohl die Strategie Europa 2020 nicht spezifisch auf die Regionalpolitik abzielt, betonte die Europäische Kommission, dass es weder realistisch noch wünschenswert sei, dass alle Regionen sich bemühen, die gleichen nationalen Ziele zu erreichen. Stattdessen müssten die Mitgliedstaaten den unterschiedlichen Bedürfnissen der Regionen Rechnung tragen und nationale und regionale Programme gestalten, die auf die lokalen Besonderheiten zugeschnitten seien, um intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu fördern.

Unter Hinweis auf regionale und territoriale Aspekte wurde mehrfach gefordert, regionale Förderungen enger an der Strategie Europa 2020 auszurichten und das Abschneiden der europäischen Regionen im Hinblick auf die in dieser Strategie verankerten Ziele genauer zu überwachen. Die Gemeinsame Forschungsstelle und die Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission haben drei Studien veröffentlicht, die auf zusammengesetzten Indikatoren (composite indicators (auf Englisch)) zur sozioökonomischen Leistung der EU-Regionen basieren. Sie enthalten eine Reihe subnationaler Analysen zur Strategie Europa 2020 sowie umfassendere Maßnahmen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit. Diesen Arbeiten liegen die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 zugrunde, die auf wachsende regionale Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und auch innerhalb einiger Mitgliedstaaten schließen lassen. In diesem Sinne bemüht sich die Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung verstärkt darum, die unterschiedlichen Dimensionen der regionalen Förderung noch enger an die Ziele der Strategie Europa 2020 anzupassen.

Weitere Informationen:

Das Europäische Semester

Europäische Säule sozialer Rechte

Im November 2017 unterzeichneten das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission gemeinsam die europäische Säule sozialer Rechte. Diese soll der sich verändernden Arbeitswelt Rechnung tragen, die Erneuerung der EU-weiten wirtschaftlichen Konvergenz fördern und für die Bürgerinnen und Bürger neue und wirksamere Rechte gewährleisten. Die Säule ist in drei Kategorien gegliedert:

  • Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang (allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen, Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit, aktive Unterstützung für Beschäftigung).
  • Faire Arbeitsbedingungen (sichere und anpassungsfähige Beschäftigung, Löhne und Gehälter, Informationen über Beschäftigungsbedingungen und Kündigungsschutz, sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld und Datenschutz).
  • Sozialschutz und soziale Inklusion (Betreuung und Unterstützung von Kindern, Sozialschutz, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Mindesteinkommen, Alterseinkünfte und Ruhegehälter, Gesundheitsversorgung, Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Langzeitpflege, Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose, Zugang zu essenziellen Dienstleistungen).

Die drei Hauptkategorien sind in 20 Grundsätze unterteilt – Querverweise auf einzelne Grundsätze sind ggf. in dieser Veröffentlichung angegeben.

Zur Überwachung der bei der Stärkung der sozialen Dimension Europas im Rahmen der Säule sozialer Rechte erzielten Fortschritte hat die Europäische Kommission ein sozialpolitisches Scoreboard eingeführt, mit dem sie die Leistung einzelner Mitgliedstaaten überprüfen kann; die erhobenen Daten werden auch zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Rahmen des Europäischen Semesters verwendet. Ähnlich wie bei der Strategie Europa 2020 ist, auch wenn die europäische Säule sozialer Rechte keinen spezifischen Bezug zur Regionalpolitik aufweist, bei den politischen Entscheidungsträgern ein wachsendes Interesse an einer ausführlicheren Analyse der Informationen auf subnationaler Ebene zu beobachten. Viele Indikatoren des sozialpolitischen Scoreboards können von Eurostat für verschiedene territoriale Typologien – hauptsächlich nach NUTS-Regionen oder nach Verstädterungsgrad (auf Englisch) – bereitgestellt werden.

Weitere Informationen:

Europäische Säule sozialer Rechte – Europäische Kommission

Europäische Säule sozialer Rechte – Eurostat – Spezieller Bereich

Ziele für nachhaltige Entwicklung

Die nachhaltige Entwicklung steht seit langer Zeit auf der politischen Agenda der EU. Allerdings erhielt das Thema einen neuen Impuls, als die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (2030 sustainable development agenda (auf Englisch)) im September 2015 zustimmt. Den Kern der Agenda bilden 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (17 sustainable development goals (SDGs) (auf Englisch)), die einen globalen politischen Rahmen vorgeben, um bis zum Jahr 2030 Maßnahmen in Bereichen anzustoßen, die für die Menschen und den Planeten sowie für Wohlstand, Frieden und Partnerschaft von zentraler Bedeutung sind.

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (2030 sustainable development agenda (auf Englisch)) trat am 1. Januar 2016 in Kraft, und unter der Federführung der interinstitutionellen Sachverständigengruppe für SDG-Indikatoren (IAEG-SDG) wurde eine globale Liste von Indikatoren zur Überprüfung der in der Agenda 2030 gesetzten Ziele und Vorgaben entwickelt. Diese Indikatoren decken die drei Hauptdimensionen der Nachhaltigkeit – gesellschaftliche Solidarität, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und ökologische Verantwortung – ab.

Am 22. November 2016 verabschiedete die Kommission die Mitteilung „Auf dem Weg in eine nachhaltige Zukunft“ (COM(2016) 739 final). Darin wird ausführlich erläutert, welche Bedeutung den Zielen für nachhaltige Entwicklung zukommt und welche EU-Politikfelder zur Umsetzung dieser Ziele beitragen. Darüber hinaus wird angekündigt, dass eine regelmäßige Kontrolle im EU-Kontext geplant ist.

Die EU hat sich nachdrücklich verpflichtet, die SDG und das Übereinkommen von Paris (Paris Agreement (auf Englisch)) zum Klimaschutz einzuhalten. In dem von der Kommission im Januar 2019 veröffentlichten Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“ wird betont, dass angesichts der vielfältigen Herausforderungen weitere Maßnahmen zur Sicherung einer nachhaltigen Zukunft erforderlich sind. In dem Papier wird hervorgehoben, dass Fragen der sozialen Gleichheit, der Solidarität und des Umweltschutzes zu den wichtigsten globalen Herausforderungen der kommenden Jahre gehören. Darüber hinaus wird auf eine Reihe von Maßnahmen hingewiesen, mit denen das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger der EU sichergestellt werden müsste, damit auch künftige Generationen eine bessere Welt erben können. Zu diesen Maßnahmen gehören Pläne, um den Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen einzudämmen sowie Bedrohungen für die biologische Vielfalt und die Ökosysteme und ferner den technologischen, strukturellen und demografischen Wandel in einer globalisierten Welt zu bewältigen.

Weitere Informationen:

Konzept der EU für nachhaltige Entwicklung

Der Europäische Ausschuss der Regionen

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR), die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU, gibt den Regionen und Städten in der gesamten EU eine Stimme. Er wurde 1994 gegründet und setzt sich aus 350 Mitgliedern – Präsidenten der Regionen, Bürgermeistern oder gewählten Vertretern – aus den 28 Mitgliedstaaten der EU zusammen. Mit den aufeinander folgenden europäischen Verträgen wurde seine Rolle sukzessive erweitert. Der AdR arbeitet eng mit der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat sowie mit Behörden verschiedener Verwaltungsebenen in den einzelnen Mitgliedstaaten zusammen, um die Multi-Level-Governance zu fördern und dafür zu sorgen, dass im Rahmen der politischen Entwicklungen der EU die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Der AdR fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt im Wege der Autonomie für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften.

Am 26. Juni 2019 verabschiedete der AdR eine Reihe von Vorschlägen für die neue Legislaturperiode der EU, mit denen er eine Stärkung des demokratischen Fundaments der Europäischen Union und eine Verbesserung ihrer Regierungsweise erreichen will, sich für eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU stark macht, auf die Bedeutung der Kohäsionspolitik als der wichtigsten europäischen Investitions- und Solidarpolitik hinweist, zu einer langfristigen Strategie für mehr Nachhaltigkeit auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen aufruft, die Konzipierung einer umfassenden EU-Migrationspolitik mit gleichen Standards fordert, die auf Integration ausgerichtet ist und zu der auch die klare Vermittlung von Kosten und Nutzen gehört, und erreichen will, dass die EU ihre Werte in ihrem auswärtigen Handeln praktisch umsetzt. Vor diesem Hintergrund hat der AdR eine Monitoring-Plattform eingerichtet, um die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester und die Strategie Europa 2020 zu beobachten. Cohesion alliance RYB19.png

In der Allianz für die Kohäsionspolitik haben sich all jene zusammengeschlossen, die der Auffassung sind, dass die EU-Kohäsionspolitik nach 2020 eine wichtigere Rolle spielen sollte. Die Allianz wurde durch die Zusammenarbeit zwischen den führenden europäischen Verbänden von Städten und Regionen und dem Europäischen Ausschuss der Regionen ins Leben gerufen.

Bis Ende Mai 2019 hatten sich über 400 lokale und regionale Gebietskörperschaften, Verbände lokaler und regionaler Gebietskörperschaften und Organisationen der Zivilgesellschaft sowie über 11 000 Einzelpersonen der Allianz für die Kohäsionspolitik (#CohesionAlliance) angeschlossen. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und deren nationale Verbände aus der gesamten EU, die der Allianz offiziell beigetreten sind, repräsentieren rund 97 % der Bevölkerung der EU (ohne das Vereinigte Königreich). European week of regions and cities-RYB19.png

Die Europäische Woche der Regionen und Städte ist eine jährlich stattfindende viertägige Veranstaltung, bei der Regionen und Städte ihre Möglichkeiten zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung und zur Umsetzung der EU-Kohäsionspolitik präsentieren und die Bedeutung der lokalen und regionalen Ebene für eine gute europäische Regierungsführung zur Geltung bringen können.

Sie wird vom Ausschuss der Regionen und der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission organisiert und hat sie sich als Netzwerkplattform für die regionale und lokale Entwicklung etabliert, die von den politischen Akteuren als außerordentlich wichtige Veranstaltung angesehen wird. Die 17. Europäische Woche der Regionen und Städte wird unter dem Motto „Eine starke Kohäsionspolitik für die Zukunft“ drei Hauptthemen zum Gegenstand haben:

  • die Zukunft der EU und die Rolle der Regionen und Städte;
  • ein Europa mit mehr Bürgernähe;
  • ein grüneres Europa.

Weitere Informationen:

Europäischer Ausschuss der Regionen

European Week of Regions and Cities (auf Englisch)

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Dieser Artikel ist Bestandteil der zentralen jährlichen Veröffentlichung von Eurostat, dem Eurostat-Jahrbuch der Regionen.