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Archive:Statistiken der öffentlichen Finanzen

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Daten vom 23. April 2014. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: November 2014.
Abbildung 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo, 2012 und 2013
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(Konsolidierter Finanzierungssaldo des Staates in % des BIP) - Quelle: Eurostat (tec00127)
Tabelle 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo und öffentlicher Schuldenstand, 2010–13
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(in % du PIB) - Quelle: Eurostat (tec00127) und (tsdde410)
Abbildung 2: Öffentlicher Schuldenstand, 2012 und 2013
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(Konsolidierter Bruttoschuldenstand des Staates in % des BIP) - Quelle: Eurostat (tsdde410)
Abbildung 3: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2003–13
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(in % des BIP) - Quelle: Eurostat (gov_a_main)
Abbildung 4: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2003–13
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(in Mrd. EUR) - Quelle: Eurostat (gov_a_main)
Abbildung 5: Einnahmen und Ausgaben des Staates, 2013
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(in % des BIP) - Quelle: Eurostat (gov_a_main)
Abbildung 6: Zusammensetzung der Gesamteinnahmen, 2013
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(in % der Gesamteinnahmen) - Quelle: Eurostat (gov_a_main)
Abbildung 7: Hauptbestandteile der öffentlichen Einnahmen, 2013
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(in % der Gesamteinnahmen) - Quelle: Eurostat (gov_a_main)
Abbildung 8: Zusammensetzung der Gesamtausgaben, 2013
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(in % der Gesamtausgaben) - Quelle: Eurostat (gov_a_main)
Abbildung 9: Hauptbestandteile der öffentlichen Ausgaben, 2013
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(in % der Gesamtausgaben) - Quelle: Eurostat (gov_a_main)
Abbildung 10: Ausgaben des Staates nach dem Verwendungszweck gemäß der COFOG, 2012
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(in % des BIP) - Quelle: Eurostat (gov_a_exp)
Abbildung 11: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, EU-27, 2003–13
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(in % des BIP) - Quelle: Eurostat (gov_a_main)
Abbildung 12: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, 2013
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(in % des BIP) - Quelle: Eurostat (gov_a_main)

In diesem Artikel wird untersucht, wie sich wichtige Indikatoren der öffentlichen Finanzen in der Europäischen Union (EU) und im Euroraum (ER-18) entwickelt haben. Dies sind insbesondere (Staat)sdefizit öffentliches Defizit, Bruttoschuldenstand, Einnahmen und Ausgaben des Staatssektors sowie die Steuern und Sozialbeiträge, die die Haupteinnahmequellen des Staates bilden.

Diese Statistiken liefern wichtige Indikatoren für die Bestimmung des Zustands der Volkswirtschaft eines Mitgliedstaats. Im Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) der EU haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihr öffentliches Defizit und den öffentlichen Schuldenstand unterhalb bestimmter Grenzen zu halten. Das öffentliche Defizit eines Mitgliedstaats darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Staates nicht übersteigen, der öffentliche Schuldenstand darf maximal 60 % des BIP eines Landes ausmachen. Wenn ein Mitgliedstaat diese Grenzwerte überschreitet, wird das so genannte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eingeleitet. Dieses umfasst mehrere Schritte, darunter die Möglichkeit der Verhängung von Sanktionen, mit denen der betreffende Mitgliedstaat veranlasst werden soll, geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen. Dieselben Grenzwerte für öffentliches Defizit und öffentlichen Schuldenstand gelten auch als Kriterien für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und somit für den Beitritt zum Euroraum. Zudem enthält die neueste Fassung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (die im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) geändert wurden) Vorgaben, die die Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen sollen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

2013 ging das öffentliche Defizit (konsolidierter Finanzierungssaldo des Staates als Anteil des BIP) gegenüber 2012 sowohl in der EU-28 als auch im Euroraum (ER-18) zurück, während der öffentliche Schuldenstand stieg.

Öffentliches Defizit

In der EU-28 schrumpfte das Defizit der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von -3,9 % im Jahr 2012 auf -3,3 % im Jahr 2013, im Euroraum (ER-18) verringerte es sich von -3,7 % auf -3,0 %. Luxemburg verzeichnete 2013 einen leichten Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat, während Deutschland einen nahezu ausgeglichenen Haushalt aufwies. Darüber hinaus gab es 16 EU-Mitgliedstaaten, namentlich Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowakei, Finnland und Schweden, deren Defizite im Jahr 2013 nicht über 3,0 % des BIP lagen (siehe Abbildung 1).

In zehn Mitgliedstaaten überschritt das öffentliche Defizit 2013 die Grenze von 3,0 % des BIP. Die höchsten öffentlichen Defizite (in % des BIP) verzeichneten Slowenien (-14,7 %), Griechenland (-12,7 %), Irland (-7,2 %) und Spanien (-7,1 %). Alle zehn Mitgliedstaaten mit öffentlichen Defiziten von über 3,0 % des BIP hatten auch in jedem der drei Vorjahre Defizite von über 3,0 % gemeldet und lagen damit im gesamten in Tabelle 1 aufgeführten Berichtszeitraum über dieser Grenze.

Gegenüber 2012 ging das Staatsdefizit (im Verhältnis zum BIP) 2013 in 17 Mitgliedstaaten zurück. In zwei Mitgliedstaaten — Estland und Italien — entsprachen die 2013 verzeichneten Defizite jeweils denen von 2012. Nach einer ausgeglichenen Haushaltsposition erzielte Luxemburg einen leichten Überschuss. In Deutschland veränderte sich der Haushaltssaldo von einem leichten Überschuss im Jahr 2012 zu einer ausgeglichenen Haushaltsposition im Jahr 2013, während die übrigen sieben EU-Mitgliedstaaten 2013 höhere Defizite verzeichneten als 2012.

Staatsverschuldung

In der EU-28 erhöhte sich die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 85,2 % Ende 2012 auf 87,1 % Ende 2013 und im Euroraum (ER-18) von 90,7 % auf 92,6 %. Insgesamt 16 Mitgliedstaaten meldeten 2013 eine Schuldenquote von mehr als 60 % des BIP. Ende 2013 wurden die niedrigsten öffentlichen Schuldenquoten in Estland (10,0 %), Bulgarien (18,9 %) und Luxemburg (23,1 %) verzeichnet — siehe Abbildung 2.

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die öffentliche Schuldenquote 2013 in 22 EU-Mitgliedstaaten, während sie in sechs Mitgliedstaaten zurückging, nämlich in der Tschechischen Republik, Dänemark, Deutschland, Lettland, Litauen und Ungarn. Den kräftigsten Anstieg der Schuldenquote gegenüber dem Vorjahr verzeichneten 2013 Slowenien (17,3 Prozentpunkte), Griechenland (17,9 Prozentpunkte) und Zypern (25,1 Prozentpunkte).

Einnahmen und Ausgaben des Staates

Die Bedeutung des Sektors Staat in der Volkswirtschaft lässt sich an der Höhe seiner gesamten Einnahmen und Ausgaben und an dem auf ihn entfallenden Prozentsatz des BIP messen. In der EU-28 beliefen sich die Gesamteinnahmen des Sektors Staat 2013 auf 45,7 % des BIP (eine Erhöhung gegenüber 45,4 % des BIP im Jahr 2012) und die Gesamtausgaben betrugen 49,0 % des BIP (ein Rückgang von 49,3 % im Jahr 2012). Im Euroraum (ER-18) betrugen die Staatsausgaben 2012 insgesamt 49,7 % des BIP und die Staatseinnahmen insgesamt 46,7 % des BIP — siehe Abbildung 3.

In absoluten Zahlen nahmen die Gesamtausgaben des Sektors Staat im Zeitraum 2003-2013 kontinuierlich zu, sowohl in der EU als auch im Euroraum (siehe Abbildung 4). Nur von 2010 bis 2011 ging dieser Wert in absoluten Zahlen sowohl in der EU als auch im Euroraum leicht zurück. Die Einnahmen des Sektors Staat nahmen bis 2008 in der EU und im Euroraum ebenfalls stetig zu, sanken 2009 und erhöhten sich ab 2010 erneut. Im Jahr 2011 übertrafen die Gesamteinnahmen sowohl in der EU als auch im Euroraum den vor der Krise erreichten Stand.

Der Umfang der Staatsausgaben und -einnahmen ist unter den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich (siehe Abbildung 5). Am höchsten (über 100 %) war die Summe aus Staatseinnahmen und -ausgaben im Verhältnis zum BIP 2013 in Finnland, Dänemark, Frankreich, Belgien, Schweden, Griechenland, Slowenien und Österreich. Dasselbe gilt im Rahmen der EFTA-Länder für Norwegen. In Griechenland und Slowenien war das besonders hohe Niveau der Staatsausgaben größtenteils auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten zurückzuführen. Relativ niedrig fiel das genannte Verhältnis mit weniger als 80 % des BIP in acht Mitgliedstaaten aus, nämlich in Litauen, Rumänien, Lettland, der Slowakei, Bulgarien, Estland, Irland und Polen, während unter den EFTA-Ländern die Schweiz in diesem Zusammenhang die niedrigste Quote meldete.

Überall in der EU-28 stellen Steuern und Sozialbeiträge die Hauptbestandteile der Staatseinnahmen insgesamt dar (siehe Abbildung  6). 2013 entfielen auf Steuern 58,7 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 55,7 % im Euroraum (ER-18), während die Sozialbeiträge sich auf 30,7 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 34,1 % im Euroraum (ER-18) beliefen. Betrachtet man die einzelnen EU-Mitgliedstaaten, fällt auf, dass sich die verschiedenen Einnahmekategorien in ihrer relativen Bedeutung erheblich unterscheiden. Beispielsweise machten 2013 Steuern weniger als 50 % der Staatseinnahmen in der Slowakei, der Tschechischen Republik, den Niederlanden, Griechenland und Litauen aus, aber 86,5 % in Dänemark (siehe Abbildung 7).

Der größte Anteil der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 entfiel 2013 auf die Einkommensumverteilung in Form von monetären Sozialleistungen oder sozialen Sachleistungen (siehe Abbildungen 8 und 9). Diese Sozialtransfers entsprachen 44,4 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 47,7 % im Euroraum (ER-18). Die Entlohnung der Arbeitnehmer belief sich auf 21,6 % der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 und 21,0 % im Euroraum (ER-18). Auf gezahltes Vermögenseinkommen – von dem der größte Teil aus Zinszahlungen besteht – entfielen 5,7 % der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 und 5,8 % im Euroraum (ER-18).

Die Ausgaben des Sektors Staat lassen sich anhand der Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) weiter untergliedern— siehe Abbildung 10. 2012 entfiel in allen EU-Mitgliedstaaten der größte Anteil der Staatsausgaben auf Sozialschutzmaßnahmen – durchschnittlich 19,9 % des BIP in der EU-28, mit der Ausnahme, dass in Zypern auf die allgemeine öffentliche Verwaltung ein ebenso hoher Anteil entfiel. Der Anteil der sozialen Sicherung am BIP reichte von 25,2 % des BIP in Dänemark, 24,8 % in Finnland und 24,4 % in Frankreich bis zu 11,3 % in Lettland und 11,2 % in Island. Innerhalb der EU-28 sind in der Reihenfolge ihrer relativen Bedeutung als nächste Aufgabenbereiche gemäß COFOG das Gesundheitswesen mit 7,3 % des BIP, die allgemeine öffentliche Verwaltung (6,7 %) und das Bildungswesen (5,3 %) zu nennen. 2012 wurden in der EU-28 4,1 % des BIP für wirtschaftliche Angelegenheiten ausgegeben, während jeweils weniger als 2 % des BIP der Verteidigung, der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, dem Umweltschutz, dem Wohnungswesen und den kommunalen Einrichtungen oder dem Aufgabenbereich Freizeitgestaltung, Sport, Kultur und Religion zugute kamen (all diese Bereiche sind in Abbildung 10 unter der Kategorie „Sonstige“ zusammengefasst).

Die wichtigsten Einnahmearten des Staates sind Einkommen- und Vermögensteuern, Produktions- und Importabgaben sowie Sozialbeiträge, wobei die vermögenswirksamen Steuern 2013 knapp 0,3 % des BIP in der EU-28 ausmachten. Relativ gesehen hat sich die Bedeutung der Einnahmen aus Sozialbeiträgen in der EU-28 im Zeitraum 2007-2009 erhöht; dieses Muster kehrte sich 2010 jedoch um und die Sozialbeiträge blieben von 2010 bis 2013 fast konstant (2012 und 2013 bei 14,0 % des BIP und 2010 und 2011 bei 13,9 % des BIP). Die relative Bedeutung der Einkommen- und Vermögensteuern nahm von 13,6 % im Jahr 2007 auf 12,3 % im Jahr 2010 ab, bevor es 2013 dann auf 13,2 % des BIP anstieg. Der Anteil der Produktions- und Importabgaben am BIP, der 2009 mit 12,7 % einen Tiefpunkt erreicht hatte, stieg 2013 auf 13,4 % des BIP (siehe Abbildung 11).

Die Struktur der Steuereinnahmen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten fiel 2013 recht unterschiedlich aus (siehe Abbildung  12). Erwartungsgemäß erhoben die Länder, die relativ hohe Ausgaben meldeten, tendenziell auch mehr Steuern (gemessen als Anteil am BIP). Beispielsweise meldete 2013 Dänemark mit 50,2 % des BIP die höchsten Einnahmen aus den Hauptkategorien Steuern und Sozialbeiträge, gefolgt von Frankreich (47,5 %) und Belgien (47,3 %), während in vier Mitgliedstaaten der Anteil dieser Einnahmen am BIP weniger als 30 % ausmachte: Dies war in Litauen, das mit 27,3 % des BIP den niedrigsten Anteil verzeichnete, sowie in Rumänien, Lettland und Bulgarien der Fall. Auch in der Schweiz lag der entsprechende Anteil unter 30 %.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Nach dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit müssen die Mitgliedstaaten der EU der Europäischen Kommission vor dem 1. April und dem 1 Oktober jedes Jahres Statistiken über ihr öffentliches Defizit und ihren öffentlichen Schuldenstand vorlegen. Darüber hinaus erhebt Eurostat im Rahmen des Datenlieferprogramms des ESVG noch detailliertere Daten, mit denen schließlich die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vorgelegt werden. Die wichtigsten für den Sektor Staat erhobenen Aggregate werden Eurostat zweimal pro Jahr übermittelt, während die Statistiken über die Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) sowie detaillierte Angaben zu den Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen binnen einem Jahr bzw. binnen neun Monaten nach dem Ende des Bezugszeitraums geliefert werden sollten.

Die in diesem Artikel präsentierten Daten entsprechen den zentralen Einnahmen- und Ausgabenposten des Sektors Staat, die auf Basis des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) erstellt werden. Die Differenz zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben – einschließlich der Vermögenstransfers (insbesondere Bruttoanlageinvestitionen) – entspricht dem Finanzierungssaldo des Sektors Staat, der auch den Saldo des Sachvermögensbildungskontos des Staates darstellt.

Abgrenzung des Staatssektors

Der Sektor Staat umfasst alle institutionellen Einheiten, deren Produktionswert für den Individual- und den Kollektivkonsum bestimmt ist, die sich primär mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren und/oder die Einkommen und Vermögen umverteilen. Der Sektor Staat gliedert sich in vier Teilsektoren: Bund (Zentralstaat), Länder — soweit zutreffend, Gemeinden und Sozialversicherung — soweit zutreffend.

Definition der Hauptindikatoren

Der Finanzierungssaldo wird definiert als der Wert, der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit als Finanzierungsdefizit oder Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat in % des BIP gemeldet wird. Laut dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit ist der öffentliche Schuldenstand der Brutto-Gesamtschuldenstand zum Nominalwert am Jahresende nach Konsolidierung.

Zu den Hauptbestandteilen der Staatseinnahmen zählen Steuern, Sozialbeiträge, Veräußerungen und Vermögenseinkommen. Sie werden im ESVG 1995 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Marktproduktion, Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung, Zahlungen für sonstige Nichtmarktproduktion, Produktionssteuern und Importabgaben, sonstige Subventionen, empfangene Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers.

Die Hauptausgabenposten des Staates sind das Entgelt seiner Arbeitnehmer, Sozialleistungen, Zinsen für die Staatsschulden, Subventionen und Bruttoanlageinvestitionen. Die Gesamtausgaben des Sektors Staat werden im ESVG 1995 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Vorleistungen, Bruttoanlageinvestitionen, Arbeitnehmerentgelt, sonstige Produktionsabgaben, Subventionen, gezahlte Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialleistungen, einige soziale Sachleistungen, sonstige laufende Transfers, einige Berichtigungsposten, Vermögenstransfers und Transaktionen mit nichtproduzierten Vermögensgütern.

Die für die wichtigsten Aggregate des Sektors Staat und für die Ausgaben dieses Sektors nach Aufgabenbereichen im Rahmen des ESVG 1995 gemeldeten Daten müssen konsolidiert sein, d. h. bestimmte Transaktionen zwischen institutionellen Einheiten innerhalb des Sektors – Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers – werden eliminiert oder aufgehoben. Daten für Teilsektoren sollten innerhalb des einzelnen Teilsektors, aber nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert werden. Somit sollten die Daten auf Sektorebene der Summe der Daten für die Teilsektoren entsprechen, mit Ausnahme der Posten Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers, die konsolidiert werden. Bei diesen letztgenannten Posten und dementsprechend bei den Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben sollte die Summe der Teilsektoren den Wert für den Sektor überschreiten.

Steuern und Sozialbeiträge entsprechen den Einnahmen, die (in Form von Geld- oder Sachleistungen) durch den Zentralstaat, die Länder und Gemeinden sowie durch die Sozialversicherung erhoben werden. Diese Abgaben (in der Regel als Steuern bezeichnet) gliedern sich in drei Hauptbereiche mit folgendem Titel:

  • Einkommen- und Vermögensteuern einschließlich sämtlicher regelmäßig durch den Staat auf Einkommen und Vermögen der Unternehmen und privaten Haushalte erhobener Zwangsabgaben;
  • Produktions- und Importabgaben, d. h. alle Zwangsabgaben, die vom Staat auf die Produktion und die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, die Beschäftigung von Arbeitskräften oder das Eigentum an oder den Einsatz von Grundstücken, Gebäuden oder anderen im Produktionsprozess eingesetzten Aktiva erhoben werden;
  • Sozialbeiträge, einschließlich sämtlicher Sozialbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der unterstellten Sozialbeiträge, die den Gegenwert der von Arbeitgebern direkt gezahlten Sozialleistungen darstellen.

Kontext

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat viele europäische Regierungen vor große Herausforderungen gestellt. Die wichtigsten Probleme betreffen die Fähigkeit der öffentlichen Verwaltungen, ihren Schuldendienst zu leisten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die öffentlichen Ausgaben unter Kontrolle gebracht werden, während gleichzeitig das Wirtschaftswachstum gefördert werden soll.

Die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auferlegte Haushaltsdisziplin soll gewährleisten, dass die Wirtschaftsentwicklung innerhalb der EU und insbesondere in den Mitgliedstaaten des Euroraums weitgehend einheitlich verläuft. Ferner soll der Stabilitäts- und Wachstumspakt die Mitgliedstaaten daran hindern, politische Maßnahmen zu treffen, die ihrer eigenen Volkswirtschaft auf Kosten anderer ungebührliche Vorteile verschaffen würden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt basiert auf zwei Prinzipien: Das (geplante oder tatsächliche) öffentliche Defizit darf nicht mehr als 3 % des BIP betragen und die Schuldenquote sollte sich auf nicht mehr als 60 % belaufen oder auf diesen Wert zurückgeführt werden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde 2011 beträchtlich gestärkt, was auch für die Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene im Allgemeinen gilt.

Die Mitgliedstaaten stellen der Europäischen Kommission jedes Jahr detaillierte Informationen über ihre Wirtschaftspolitik und ihre Staatsfinanzen zur Verfügung. Die Länder des Euroraums liefern diese Angaben in Form von Stabilitätsprogrammen, die übrigen Mitgliedstaaten in Form von Konvergenzprogrammen. Die Europäische Kommission prüft, ob die Programme im Einklang mit den vereinbarten wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Zielen stehen, und kann gegebenenfalls eine Frühwarnung erlassen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Defizit ungewöhnlich hoch wird. Diese Maßnahme kann dazu führen, dass der Rat ein übermäßiges Defizit feststellt, was die Festsetzung einer Frist zur Korrektur dieses Defizits erforderlich macht.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Jährliche Finanzstatistiken des Staates (t_gov_a)
Staatsdefizit und -verschuldung (t_gov_dd)
Vierteljährliche Finanzstatistiken des Staates (t_gov_q)

Datenbank

Jährliche Finanzstatistiken des Staates (gov_a)
Staatsdefizit und -verschuldung (gov_dd)
Vierteljährliche Finanzstatistiken des Staates (gov_q)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Excel.jpg Statistiken der öffentlichen Finanzen: Tabellen und Abbildungen

Weitere Informationen

Weblinks