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Rechtsrahmen ab 2021

  • EU Verordnung 2019/1700 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte (IESS-Verordnung)

Weitere relevante Verordnungen

Ausnahmeregelungen zur IESS-Verordnung sind im Anhang zum EU Durchführungsbeschluss 2020/2050 aufgeführt.

Über die IESS-Verordnung hinaus gibt es drei Rechtsakte, die Elemente abdecken, die allen Sozialerhebungen gemeinsam sind:

  • EU Verordnung 2019/2181 zur Festlegung der technischen Merkmale von in mehreren Datensätzen vorkommenden Elementen gemäß der EU Verordnung2019/1700 Festlegung der technischen Merkmale der statistischen Grundgesamtheiten und Beobachtungseinheiten, der Beschreibungen der Variablen und der statistischen Klassifikationen 
  • EU Verordnung 2020/256 zur Ergänzung der EU Verordnung 2019/1700 durch Festlegung Datensammlungen für alle Bereiche von 2021 bis 2028
  • EU Verordnung 2019/2180 zum Inhalts der Qualitätsberichte nach EU Verordnung 2019/1700 zur Struktur der Qualitätsberichte in Bezug auf Datensätze die von den EU-Mitgliedstaaten  an Eurostat zu übermitteln sind.

Zusätzlich gibt es für EU-SILC die folgenden zwei Verordnungen:

  • EU Verordnung 2020/258 Bezeichnung der Variablen für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen.
  • EU Verordnung 2019/2242 on arrangements and contentzu Ausgestaltung und Inhalts der Qualitätsberichte für den Bereich Einkommen und Lebensbedingungen

EU-SILC-Module im Rahmen der mehrjährigen fortlaufenden Planung 

Rechtsrahmen vor 2021