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Glossar:Anerkannte Nichtstaatsangehörige

Anerkannte Nichtstaatsangehörige sind Personen, die Staatsangehörige weder des meldenden noch eines anderen Landes sind, die aber Verbindungen zum meldenden Land besitzen, welche einige, aber nicht alle mit der umfassenden Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten beinhalten. Anerkannte Nichtstaatsangehörige werden bei der Zahl der Bürger der Europäischen Union (EU) nicht erfasst.

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