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Glossary:Farm labour force - non family labour/de

Als nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte im landwirtschaftlichen Betrieb gelten Personen, die direkt im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt sind, aber keine Familienmitglieder sind.

Bei Gruppenbetrieben gelten Familienangehörige als Teil der nicht zur Familie gehörenden Arbeitskräfte.

Nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte können unterteilt werden in:

Als regulär beschäftigte Arbeitskräfte gelten alle Personen außer dem Betriebsleiter, dem Betriebsinhaber und den Familienangehörigen, die in den zwölf Monaten, die am Stichtag der Erhebung endeten, jede Woche im Betrieb gearbeitet haben, und zwar unabhängig von der Dauer der Arbeitswoche eine Vergütung (Gehalt, Löhne, Gewinne oder sonstige Zahlungen, einschließlich Sachleistungen) aus dem landwirtschaftlichen Betrieb bekommen haben. Dies schließt auch Personen ein, die aus folgenden Gründen nicht während des gesamten Zeitraums arbeiten konnten:

  • besondere Produktionsbedingungen in spezialisierten Betrieben;
  • Abwesenheit wegen: Urlaub, Militärdienst, Krankheit, Unfall oder Todesfall;
  • Aufnahme oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betrieb;
  • vollständige Unterbrechung der Arbeiten am Betrieb aufgrund von Ausnahmesituationen (Überschwemmung, Brand usw.)

Unregelmäßig beschäftigte nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte sind alle Personen, mit Ausnahme des Inhabers und seiner Familienangehörigen, die landwirtschaftliche Arbeiten verrichten und vom landwirtschaftlichen Betrieb eine Vergütung erhalten haben, die in den zwölf Monaten, die am Stichtag der Erhebung enden, nicht jede Woche im landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet haben, aus einem anderen Grund als dem, der unter den regelmäßig beschäftigten Arbeitskräften aufgeführt ist. Diese Kategorie umfasst in der Regel Saisonarbeiten, die von der natürlichen Entwicklung der Kulturpflanzen oder Tiere abhängen.


Strukturbaum

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Verwandte Begriffe

Statistische Daten

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