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Glossar:Vertrag über die Europäische Union

Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) der auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet wird, wurde am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft. Er stellt eine neue Stufe bei der Verwirklichung der europäischen Integration dar, da er die Einleitung einer politischen Integration ermöglicht. Die mit diesem Vertrag geschaffene Europäische Union basiert auf drei Säulen:

  • den Europäischen Gemeinschaften,
  • der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und
  • der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (JI).

Mit dem Vertrag wurde die Unionsbürgerschaft begründet, die Rechte des Europäischen Parlaments gestärkt und eine Wirtschafts- und Währungsunion eingeführt. Im Übrigen wurde aus der EWG die Europäische Gemeinschaft (EG).

Der Vertrag von Maastricht wurde durch folgende Verträge geändert:

  • den Vertrag von Amsterdam (1997). Dieser Vertrag erlaubte der Union eine Erweiterung ihrer Zuständigkeiten durch Einführung einer gemeinschaftlichen Beschäftigungspolitik, durch Vergemeinschaftung von Sachgebieten, die zuvor lediglich Gegenstand einer Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres waren, durch Maßnahmen zur bürgernäheren Gestaltung der Union und durch die Möglichkeit einer engeren Zusammenarbeit einzelner Mitgliedstaaten (verstärkte Zusammenarbeit). Außerdem wurden die Voraussetzungen für eine häufigere Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens und qualifizierter Mehrheitsentscheidungen geschaffen. Schließlich beinhaltete der Vertrag eine Vereinfachung und Neunummerierung der Vertragsartikel;
  • den Vertrag von Nizza (2001). Er befasste sich hauptsächlich mit der Regelung derjenigen mit der Erweiterung verbundenen institutionellen Fragen, die im Vertrag von Amsterdam noch offen gelassen worden waren: die Zusammensetzung der Europäischen Kommission, die Stimmengewichtung im Rat und die Ausweitung der Fälle, in denen der Rat mit qualifizierter Mehrheit Beschlüsse fassen kann. Der Vertrag erleichterte auch den Rückgriff auf das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit und verbesserte die Funktionsfähigkeit des Gerichtssystems.
  • den Vertrag von Lissabon (2007). Mit diesem Vertrag erhielt die Europäische Union eine eigene Rechtspersönlichkeit und das Säulenmodell wurde abgeschafft. Die Bestimmungen des Vertrages sehen eine Ausweitung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments in der Gesetzgebung und der Beteiligung der nationalen Parlamente an der Rechtsetzung der Union vor. Die Anwendungsfälle für eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (die 2014 durch die doppelte Mehrheit als Abstimmungsverfahren ersetzt werden soll) wurden erweitert und das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates sowie das Amt des Hohen Vertreters der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik neu geschaffen. Mit dem Vertrag wurde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union in das Unionsrecht eingebunden. Er sieht die Einführung einer Europäischen Bürgerinitiative vor und hat die Möglichkeit zum freiwilligen Austritt von Mitgliedstaaten aus der EU geschaffen.

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