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Glossar:Sozialversicherung

Eine Sozialversicherung ist eine institutionelle Einheit von Zentralstaat (Bund), Ländern und Gemeinden, deren Haupttätigkeit die Gewährung von Sozialleistungen ist und die die folgenden zwei Kriterien erfüllt:

  • Bestimmte Bevölkerungsgruppen sind aufgrund gesetzlicher Regelungen (mit Ausnahme der Vorschriften für Beschäftigte im öffentlichen Dienst) zur Teilnahme am System und zur Beitragszahlung verpflichtet;
  • der Staat legt die Höhe der Beiträge und Leistungen fest und erhält in dieser Hinsicht, unabhängig von seiner Funktion als Aufsichtsbehörde oder Arbeitgeber, eine Zuständigkeit für die Verwaltung der institutionellen Einheit.

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