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Glossar:Allgemeine Hochschulforschungsmittel

Hochschulen verwenden zur Finanzierung ihrer FuE-Aktivitäten gewöhnlich drei Arten von Mitteln:

  1. FuE-Aufträge und zweckgebundene Zuschüsse des Staates oder sonstiger externer Quellen.Diese sollten ihrer ursprünglichen Quelle zugerechnet werden.
  2. Einkünfte aus Stiftungen, Beteiligungen und Liegenschaften zuzüglich der Einkünfte aus dem Verkauf von Nicht-FuE-Leistungen wie Studiengebühren, Zeitschriftenabonnements und dem Verkauf von Sera oder landwirtschaftlichen Produkten. Diese einbehaltenen Einkünfte sind eindeutig "Eigenmittel" der Hochschulen. Für Privathochschulen können sie eine wesentliche Finanzquelle für FuE sein.
  3. Allgemeine Mittel des Bildungsministeriums oder entsprechender Gebietskörperschaften zur Förderung der gesamten Forschungs- und Lehrtätigkeiten.

In diesem Falle gibt es einen Konflikt zwischen dem Prinzip der Rückverfolgung zur ursprünglichen Quelle und dem Prinzip der Verwendung der Angaben der durchführenden Einheit, und es besteht Uneinigkeit darüber, wie das Kriterium der Absichten der finanzierenden Einheit anzuwenden ist.

  • Bei der ersten Vorgehensweise wird argumentiert, dass der Staat die ursprüngliche Quelle sei und zumindest einen Teil der betreffenden Mittel für FuE vorgesehen habe, so dass infolgedessen der FuE-Anteil dieser allgemeinen Hochschulforschungsmittel dem Staat als Quelle zuzurechnen sei.
  • Die Begründung der zweiten Vorgehensweise lautet, dass man innerhalb der Hochschulen die Entscheidung treffe, Mittel aus einer Gesamtsumme, die sowohl so eng wie unter n°2 definierte "Eigenmittel" als auch allgemeine Hochschulforschungsmittel enthalte, für FuE bereitzustellen, und daher sei der Hochschulsektor als Finanzquelle für die betreffenden Gelder anzusehen.

Zwar kann hier für die jeweilige nationale Praxis keine Empfehlung ausgesprochen werden, doch sollten für internationale Vergleiche staatlich finanzierte allgemeine Hochschulforschungsmittel dem Sektor Staat als Quelle zugerechnet werden. Zum besseren Verständnis werden öffentlich finanzierte Bruttoinlandsausgaben für Forschung und Entwicklung (BAFE) in zwei Untergruppen unterteilt:

  • direkte staatliche Mittel,
  • allgemeine Hochschulforschungsmittel.

Folgende Verfahren sollten angewendet werden:

  • Allgemeine Hochschulforschungsmittel sollten getrennt ausgewiesen werden. Bereinigungen der FuE-Kostendaten sollten tatsächliche oder kalkulatorische Sozialversicherungs- und Rentenrückstellungen berücksichtigen, für die allgemeine Hochschulforschungsmittel als Finanzquelle anzusehen sind;
  • Gelder aus den "Hochschulgrundmitteln" sollten als allgemeine Hochschulforschungsmittel und sonstige von diesem Sektor erwirtschaftete Mittel als "Eigenmittel" eingestuft werden;
  • Bereinigungen "sonstiger laufender Kosten" zur Berücksichtigung tatsächlicher oder kalkulatorischer Mieten oder sonstiger Zahlungen sollten bei den direkten staatlichen Mitteln verbucht werden.

Statistische Daten

Quelle

  • OECD, "Main Definitions and Conventions for the Measurement of Research and Experimental Development (R&D). A Summary of the Frascati Manual 1993", OECD, Paris, 1994 pdf (auf Englisch)