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Glossar:Unternehmensgewinnkonto

Das Unternehmensgewinnkonto dient der Ermittlung eines Saldos, der dem in der betrieblichen Buchführung üblicherweise verwendeten Konzept des laufenden Gewinns vor Verwendung und Einkommensteuern entspricht.

Der Unternehmensgewinn ist gleich dem Betriebsüberschuss bzw. dem Selbständigeneinkommen (auf der Aufkommensseite)

  • plus auf finanziellen und anderen Aktiva im Besitz des Unternehmens empfangenes Einkommen aus Vermögen (auf der Aufkommensseite)
  • minus von dem Unternehmen auf seine Verbindlichkeiten gezahlte Zinsen und vom ihm auf Grund und Boden und anderes von ihm gepachtetes nichtproduziertes Sachvermögen gezahlte Pachten bzw. Entschädigungen für den Abbau von Bodenschätzen (auf der Verwendungsseite).

Geleistete Vermögenseinkommen in Form von Dividenden oder reinvestierten Gewinnen aus ausländischen Direktinvestitionen werden vom Einkommen aus Unternehmertätigkeit nicht abgezogen.

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