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Glossar:Konvergenzkriterien

Die Konvergenzkriterien, auch als Maastricht-Kriterien bezeichnet, sind die Bedingungen, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfüllen müssen, wenn sie der Wirtschafts- und Währungsunion beitreten und den Euro als offizielle Währung verwenden wollen. Für den Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gelten vier Bedingungen, die die Konvergenz unter den Teilnehmerländern erhöhen sollen:

  • Preisstabilität: Die Mitgliedstaaten müssen eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweisen, die um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate jener drei Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
  • Finanzlage der öffentlichen Hand: Die Mitgliedstaaten müssen „übermäßige öffentliche Defizite“ vermeiden, d. h. das geplante oder tatsächliche öffentliche Defizit darf nicht mehr als 3 % und der öffentliche Schuldenstand nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandsprodukts ausmachen, es sei denn, es handelt sich um eine außergewöhnliche oder vorübergehende Überschreitung oder die Verhältniszahlen sind erheblich und kontinuierlich zurückgegangen.
  • Wechselkurse: Die Mitgliedstaaten müssen die normalen Bandbreites des Wechselkursmechanismus zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben. Insbesondere darf ein Mitgliedstaat den bilateralen Leitkurs seiner Währung gegenüber der Währung eines anderen Mitgliedstaats innerhalb des gleichen Zeitraums nicht von sich aus abgewertet haben.
  • Langfristigere Zinssätze: Der durchschnittliche langfristige Nominalzins darf im Verlauf eines Jahres vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat um nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.

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