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Glossar:Rat der Europäischen Union

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Der Rat der Europäischen Union, auch als EU-Rat oder Ministerrat (oder einfach als Rat oder auf Latein als Consilium) bezeichnet, ist das wichtigste Beschlussfassungsgremium der Europäischen Union – nicht zu verwechseln mit

  • dem Europäischen Rat (dem regelmäßigen Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU);
  • dem Europarat (einer umfassenden Organisation, die nicht mit der EU identisch ist und der nahezu alle europäischen Länder angehören).

Der Rat, der sowohl über exekutive als auch über legislative Befugnisse verfügt, setzt sich zusammen aus Ministern der Länder – jeweils einem für jeden Mitgliedstaat.

Der Rat tagt in zehn spezifischen Zusammensetzungen, mit denen sämtliche Politikbereiche der Union abgedeckt werden; so beraten beispielsweise die Finanzminister über wirtschaftspolitische Fragen, während die Agrarminister Themen aus der Landwirtschaft erörtern. Der Ratsvorsitz, der Tagungen des Ministerrats organisiert und bei den Beratungen den Vorsitz führt, wechselt im Turnus von jeweils sechs Monaten unter den Mitgliedstaaten.

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