Statistics Explained

Archive:Statistiken der öffentlichen Finanzen


Datenauszug vom 22. April 2020.

Aktualisierung des Artikels geplant: Juli 2021.

Die englische Version ist aktueller.


This Statistics Explained article has been archived on 7 December 2020.


Highlights


In der EU-27 erhöhte sich das Defizit der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 0,4 % im Jahr 2018 auf -0,6 % im Jahr 2019, wobei das Defizit im Jahr 2018 seit Beginn der Datenerhebung am niedrigsten war.

In der EU-27 ging die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 79,6 % am Ende des Jahres 2018 auf 77,8 % am Ende des Jahres 2019 zurück.

Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP reichte Ende 2019 von 8,4 % in Estland bis zu 176,6 % in Griechenland.

Öffentlicher Schuldenstand, 2018 und 2019
(Konsolidierter Bruttoschuldenstand in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10dd_edpt1)

In diesem Artikel wird untersucht, wie sich wichtige Statistiken der öffentlichen Finanzen in der Europäischen Union (EU) und im Euroraum (EA-19) entwickelt haben. Dabei geht es insbesondere um Defizite, Verschuldung, Einnahmen und Ausgaben des Sektors Staat sowie um Steuern und Sozialbeiträge, die die Haupteinnahmequelle des Staates bilden.

Full article


Einführung

Statistiken der öffentlichen Finanzen sind wichtige Indikatoren für die Bestimmung des Zustands der Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten. Im Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) der EU haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihr öffentliches Defizit und den öffentlichen Schuldenstand unterhalb bestimmter Grenzen zu halten: Das Haushaltsdefizit eines Mitgliedstaates darf höchstens 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und die Gesamtverschuldung nicht mehr als 60 % des BIP eines Landes betragen. Überschreitet ein Mitgliedstaat diese Grenzwerte, wird das sogenannte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) eingeleitet. Es umfasst mehrere Schritte, u. a. die Verhängung von Sanktionen, mit denen der betreffende Mitgliedstaat veranlasst werden soll, geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen. Die genannten Grenzwerte für das Haushaltsdefizit und die Staatsverschuldung sind auch Kriterien für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und somit für den Beitritt zum Euroraum. Zudem enthält die jüngste Fassung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (die im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum überarbeitet wurden) Vorgaben, die die Qualität und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen sollen.

2019 nahm das öffentliche Defizit (Finanzierungsdefizit des Sektors Staat als Anteil am BIP) gegenüber 2018 sowohl in der EU-27 als auch im Euroraum (ER-19) zu, während beim öffentlichen Schuldenstand im Verhältnis zum BIP in beiden Gebieten ein Rückgang zu verzeichnen war.

Öffentlicher Überschuss/Öffentliches Defizit

In der EU-27 stieg das Defizit der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von -0,4 % im Jahr 2018 auf -0,6 % im Jahr 2019 an und auch im ER-19 erhöhte ich diese Quote von 0,5 % auf -0,6 %. Für das Jahr 2018 waren auf der Ebene der EU-27 und des Euroraums die niedrigsten Defizite seit Beginn der Datenerhebung zu beobachten.

16 Mitgliedstaaten der EU-27 — Dänemark (+3,7 %), Luxemburg (+2,2 %), Bulgarien (+2,1 %), Zypern und die Niederlande (jeweils +1,7 %), Griechenland (+1,5 %), Deutschland (+1,4 %), Österreich (+0,7 %), Slowenien, Malta and Schweden (jeweils +0,5 %), Kroatien und Irland (jeweils +0,4 %), Tschechien und Litauen (jeweils +0,3 %), sowie Portugal (+0,2 %) — verzeichneten 2019 einen Überschuss des Sektors Staat.

9 Mitgliedstaaten der EU-27 — Lettland, Estland, Polen, Finnland, die Slowakei, Italien, Belgien, Ungarn und Spanien — verzeichneten 2019 Defizite unter 3,0 % des BIP. Zwei Mitgliedstaaten der EU-27 wiesen Defizite von über bzw. gleich 3,0 % des BIP auf, nämlich Frankreich (-3,0 %) und Rumänien (-4,3 %) (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo, 2018 und 2019
(Konsolidierter Finanzierungssaldo des Staates in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10dd_edpt1)


Beim Haushaltssaldo (im Verhältnis zum BIP) gab es 2019 gegenüber 2018 in 13 Mitgliedstaaten der EU-27 und im Vereinigten Königreich Verbesserungen; besonders hoch (mindestens +1 Prozentpunkt des BIP) fielen diese in Zypern (+5,4 Prozentpunkte des BIP) und in Dänemark (+2,9 Prozentpunkte des BIP) aus. Die Konsolidierung, die beim zyprischen Staatshaushalt 2019 im Vergleich zum Vorjahr zu beobachten ist, ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Umstrukturierung der Cyprus Cooperative Bank Ltd. (CCB), d. h. die Veräußerung der soliden Teile der Bank und die anschließende Integration der verbliebenen staatlichen Auffangstruktur, Auswirkungen auf die Konten des Sektors Staat hatte.

Zypern und Portugal wiesen 2018 noch ein Defizit, 2019 hingegen einen Überschuss aus, während in keinem Mitgliedstaat aus einem ausgeglichenen Haushalt ein Überschuss wurde. Bulgarien, Dänemark, Irland, Griechenland, Kroatien, die Niederlande und Österreich verzeichneten 2019 höhere Überschüsse als 2018.

In keinem Mitgliedstaat ist aus einem Überschuss im Staatshaushalt ein Defizit geworden. Belgien, Spanien, Frankreich, Polen, Rumänien, die Slowakei und Finnland meldeten im Jahr 2019 ein größeres Defizit als im Jahr 2018. Kein Mitgliedstaat verzeichnete im Jahr 2019 dasselbe Defizit wie im Jahr 2018, wobei Estland, Italien, Lettland und Ungarn 2019 ein geringeres Defizit aufwiesen als im Vorjahr.

Tabelle 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo und öffentlicher Schuldenstand, 2016-2019
(in % du PIB)
Quelle: Eurostat (gov_10dd_edpt1)


Staatsverschuldung

In der EU-27 ging die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 79,6 % (Ende 2018) auf 77,8 % (Ende 2019) zurück, im ER-19 fiel sie von 85,8 % auf 84,1 % (siehe Abbildung 2).

Insgesamt 11 Mitgliedstaaten der EU-27 meldeten Ende 2019 eine Schuldenquote von mehr als 60 % des BIP, wobei die höchste in Griechenland (176,6 %) verzeichnet wurde, danach folgten Italien (134,8 %), Portugal (117,7 %), Belgien (98,6 %), Frankreich (98,1 %), Zypern und Spanien (jeweils 95,5 %).

Am niedrigsten war der Schuldenstand bezogen auf das BIP in Estland (8,4 %), Bulgarien (20,4 %), Luxemburg (22,1 %), Tschechien (30,8 %), Dänemark (33,2 %), Schweden (35,1 %) und Rumänien (35,2 %).

Abbildung 2: Öffentlicher Schuldenstand, 2018 und 2019
(Konsolidierter Bruttoschuldenstand des Staates in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10dd_edpt1)


Von Ende 2018 bis Ende 2019 stieg der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP in vier Mitgliedstaaten der EU-27, während er in 21 Mitgliedstaaten zurückging, und zwar am stärksten in Zypern (-5,1 Prozentpunkte des BIP), Irland (-4.8 Prozentpunkte des BIP), Griechenland (-4.6 Prozentpunkte des BIP), Slowenien und Portugal (-4,3 Prozentpunkte des BIP) und Ungarn (-3,9 Prozentpunkte des BIP).

In Italien und Frankreich blieb die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 2018 bis 2019 unverändert.

Anstiege ihrer Schuldenquoten verzeichneten von Ende 2018 und bis Ende 2019 Litauen (2,4 Prozentpunkte), Luxemburg (1,1 Prozentpunkte), Rumänien (0,5 Prozentpunkte) und Estland (0,1 Prozentpunkte).

Einnahmen und Ausgaben des Staates

Die Bedeutung des Sektors Staat in der Volkswirtschaft lässt sich an der Höhe seiner gesamten Einnahmen und Ausgaben im Verhältnis zum BIP messen. In der EU-27 beliefen sich die Gesamteinnahmen des Sektors Staat 2019 auf 46,2 % des BIP (unverändert gegenüber 2018) und die Ausgaben auf 46,7 % des BIP (gegenüber 46,6 % im Jahr 2018). Im ER-19 betrugen die Staatsausgaben 2019 insgesamt 47,1 % des BIP (47,0 % im Jahr 2018) und die Staatseinnahmen insgesamt 46,5 % des BIP (unverändert gegenüber dem Jahr 2018) (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2009-2019
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


2009 erreichten die Gesamtausgaben bezogen auf das BIP 50,6 % des BIP in der EU-27 und 50,9 % des BIP im ER-19. Von 2010 bis 2011 sanken die Gesamtausgaben bezogen auf das BIP in beiden Gebieten, 2012 stiegen sie wieder an und gingen dann bis einschließlich 2018 nach und nach zurück, um 2019 wieder leicht zuzunehmen.

In absoluten Zahlen stiegen die Gesamtausgaben des Sektors Staat von 2011 bis 2018 sowohl in der EU-27 als auch im ER-19 langsamer an als die Gesamteinnahmen, was zu einem Abbau des Defizits der öffentlichen Haushalte führte. Allerdings nahmen 2019 sowohl in der EU-27 als auch im ER-19 die Ausgaben schneller zu als die Einnahmen, wodurch das Defizit wieder wuchs.

Abbildung 4: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2009-2019
(in Mrd. EUR)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


In der EU-27 erhöhten sich die Ausgaben des Sektors Staat von 2009 bis 2019 um insgesamt 1 148 Mrd. EUR und die Einnahmen um 1 709 Mrd. EUR. Demgegenüber nahmen die Ausgaben des Sektors Staat von 2018 bis 2019 um 217 Mrd. EUR und die Einnahmen um 195 Mrd. EUR zu. Im ER-19 erhöhten sich die Ausgaben des Sektors Staat von 2009 bis 2019 um 889 Mrd. EUR, während die Einnahmen um 1 389 Mrd. EUR stiegen. Von 2018 bis 2019 nahmen die Ausgaben des Sektors Staat um 179 Mrd. EUR und die Einnahmen um 155 Mrd. EUR zu (siehe Abbildung 4).

Die Höhe der Staatsausgaben und -einnahmen weist zwischen den Mitgliedstaaten der EU-27 erhebliche Unterschiede auf (siehe Abbildung 5). Am höchsten (über 100 %) fielen die Werte der kombinierten Staatsausgaben und -einnahmen im Verhältnis zum BIP 2019 in Frankreich, Finnland, Dänemark und Belgien aus und auch in Norwegen lag dieser Wert bei über 100 %. Relativ niedrig (weniger als 80 % des BIP) waren 2019 die kombinierten Anteile am BIP in den sieben Mitgliedstaaten Irland, Rumänien, Litauen, Bulgarien, Malta, Lettland und Estland sowie im Vereinigten Königreich.

Abbildung 5: Einnahmen und Ausgaben des Staates, 2019
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Überall in der EU-27 stellen Steuern und Nettosozialbeiträge die Hauptbestandteile der Gesamteinnahmen des Sektors Staat dar (siehe Abbildung 6). 2019 machten Steuern 58,1 % der Gesamteinnahmen in der EU-27 und 56,8 % der Gesamteinnahmen im ER-19 aus, während sich die Nettosozialbeiträge auf 30,8 % der Gesamteinnahmen in der EU-27 und auf 32,4 % der Gesamteinnahmen im ER-19 beliefen. Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für Nichtmarktproduktion (Verkäufe/Gebühren und selbsterstellte Anlagen) machten 7,0 % der Gesamteinnahmen in der EU-27 und 7,1 % der Gesamteinnahmen im ER-19 aus. Jeweils 1,7 % der Gesamteinnahmen in der EU-27 und im ER-19 waren Vermögenseinkommen (hauptsächlich Zinsen, Dividenden und Renditen).

Abbildung 6: Zusammensetzung der Gesamteinnahmen, 2019
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Betrachtet man die einzelnen Mitgliedstaaten der EU-27, so treten erhebliche Unterschiede zwischen den jeweiligen Anteilen der Einnahmekategorien zutage. So machten Steuern 2019 in der Slowakei sowie in Rumänien, Tschechien und Slowenien weniger als 50 % der Gesamtstaatseinnahmen des Staates aus, in Dänemark und Schweden dagegen 87,8 % bzw. 80,5 %.

Der Anteil der Nettosozialbeiträge an den Gesamteinnahmen war 2019 in Tschechien mit 37,6 % am höchsten. Danach folgten Deutschland (37,2 %), die Slowakei (36,7 %) und Slowenien (36,4 %). In Dänemark (1,5 %), Schweden (6,9% des BIP) und Island (8,1 % des BIP) war dieser Anteil hingegen am niedrigsten.

Der höchste Anteil des Vermögenseinkommens wurde mit 22,2 % in Norwegen verzeichnet (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7: Hauptbestandteile der öffentlichen Einnahmen, 2019
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Der größte Anteil der öffentlichen Ausgaben in der EU-27 entfiel 2019 auf die Einkommensumverteilung in Form von monetären Sozialleistungen oder sozialen Sachleistungen (siehe Abbildungen 8 und 9).

Abbildung 8: Zusammensetzung der Gesamtausgaben, 2019
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Diese Sozialtransfers (Sozialleistungen und soziale Sachleistungen – gekaufte Marktproduktion) entsprachen 46,1 % der Gesamtausgaben in der EU-27 und 47,8 % der Gesamtausgaben im ER-19. Die Entlohnung der Arbeitnehmer des Staates machte 21,7 % der öffentlichen Ausgaben in der EU-27 und 21,0 % der öffentlichen Ausgaben im ER-19 aus. Die Vorleistungen beliefen sich auf 11,9 % der Gesamtausgaben in der EU-27 und auf 11,3 % der Gesamtausgaben im ER-19. Auf gezahltes Vermögenseinkommen, von dem bei Weitem der größte Teil aus Zinszahlungen besteht, entfielen 3,3 % der öffentlichen Ausgaben in der EU-27 und 3,5 % der öffentlichen Ausgaben im ER-19. Die Bruttoanlageinvestitionen (hauptsächlich Anlagen) beliefen sich auf 6,4 % der Gesamtausgaben in der EU-27 und auf 5,9 % der Gesamtausgaben im ER-19.

Abbildung 9: Hauptbestandteile der öffentlichen Ausgaben, 2019
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Die wichtigsten Einnahmearten des Staates sind Produktions- und Importabgaben, Einkommen- und Vermögensteuern sowie Nettosozialbeiträge. 2019 beliefen sich in der EU-27 die Produktions- und Importabgaben auf 13,5 % des BIP, die Einkommen- und Vermögensteuern auf 13,0 % des BIP und die Nettosozialbeiträge auf 14,2 % des BIP. Der relative Anteil der Produktions- und Importabgaben am BIP erhöhte sich im Zeitraum 2009 bis 2014 in der EU-27 um 0,9 Prozentpunkte (siehe Abbildung 10). Bezogen auf das BIP blieben die Produktions- und Importabgaben von 2014 bis 2019 konstant. 2010 erreichte der Anteil der Einkommen- und Vermögensteuern im Verhältnis zum BIP mit 11,7 % einen Tiefstand; bis 2019 stieg er jedoch wieder auf 13,0 % an. Die Nettosozialbeiträge blieben im Verhältnis zum BIP vergleichsweise stabil und bewegten sich im Zeitraum 2009 bis 2019 zwischen 14,1 % und 14,4 % des BIP.

Abbildung 10: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, EU-27, 2009-2019
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Die Struktur der Steuereinnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten der EU-27 fiel 2019 ganz unterschiedlich aus (siehe Abbildung 11). Erwartungsgemäß erhoben die Mitgliedstaaten, die relativ hohe Ausgaben meldeten, tendenziell auch mehr Steuern (bezogen auf das BIP) für den Sektor Staat. Die höchsten Einnahmen aus den Hauptkategorien Steuern und Sozialbeiträge im Verhältnis zum BIP meldete 2019 Dänemark mit 47,3 % des BIP, gefolgt von Frankreich (46,7 %). In zwei Mitgliedstaaten (Irland und Rumänien) betrug der Anteil dieser Einnahmen am BIP weniger als 30 %.

Abbildung 11: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, 2019
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (code des données en ligne: gov_10a_main)


Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen

Datenquellen

Nach den Regeln des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit müssen die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission jeweils vor dem 1. April und dem 1. Oktober eines jeden Jahres Statistiken über ihr öffentliches Defizit und ihren öffentlichen Schuldenstand vorlegen. Darüber hinaus erhebt Eurostat im Rahmen des Lieferprogramms detailliertere Daten, was in die Übermittlung Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen mündet. Die wichtigsten Aggregate für den Sektor Staat werden Eurostat zweimal pro Jahr übermittelt, während die Statistiken über die Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) innerhalb eines Jahres und detaillierte Angaben zu den Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen binnen neun Monaten nach Ende des Berichtszeitraums geliefert werden sollen. Die Quartalskonten für nichtfinanzielle und finanzielle Transaktionen sowie Daten über die Bruttoverschuldung des Sektors Staat im betreffenden Quartal werden viermal pro Jahr übermittelt.

Die in diesem Artikel präsentierten Daten entsprechen einigen der Hauptindikatoren des Sektors Staat, die auf Basis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) erstellt werden.

Die Differenz zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben einschließlich der Investitionsausgaben (insbesondere Bruttoanlageinvestitionen) entspricht dem Finanzierungssaldo des Sektors Staat, der gleichzeitig einen Ausgleichsposten in den Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen darstellt.

Abgrenzung des Sektors Staat

Der Sektor Staat besteht aus institutionellen Einheiten von Nichtmarktproduzenten, deren Produktionswert für den Individual- und den Kollektivkonsum bestimmt ist und die sich mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren, sowie institutionellen Einheiten, die im Wesentlichen Einkommen und Vermögen umverteilen (ESVG 2010 Ziffer 2.111). Der Sektor Staat gliedert sich in vier Teilsektoren: Bund (Zentralstaat), Länder (soweit zutreffend), Gemeinden und Sozialversicherung (soweit zutreffend).

Definition der Hauptindikatoren

Der Finanzierungssaldo wird definiert als der Wert, der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit als Finanzierungsdefizit oder Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat in Prozent des BIP gemeldet wird. Laut dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit setzt sich der öffentliche Schuldenstand aus den Brutto-Verbindlichkeiten in Bargeld und Einlagen, Schuldverschreibungen und Darlehen zum Nominalwert am Jahresende nach Konsolidierung zusammen.

Zu den Hauptbestandteilen der Staatseinnahmen zählen Steuern, Sozialbeiträge, Veräußerungen und Vermögenseinkommen. Sie werden im ESVG 2010 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Marktproduktion, Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung, Zahlungen für Nichtmarktproduktion, Produktionssteuern und Importabgaben, sonstige Subventionen, Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Nettosozialbeiträge, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers.

Die Hauptausgabenposten des Staates sind das Entgelt seiner Arbeitnehmer, Sozialleistungen (Sozialleistungen und soziale Sachleistungen für vom Sektor Staat gekaufte Marktproduktion), Zinsen für die Staatsschulden, Subventionen und Bruttoanlageinvestitionen. Die Gesamtausgaben des Sektors Staat werden im ESVG 2010 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Vorleistungen, Bruttoanlageinvestitionen, Arbeitnehmerentgelt, sonstige Produktionsabgaben, Subventionen, Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialleistungen ohne soziale Sachleistungen, soziale Sachleistungen – gekaufte Marktproduktion, sonstige laufende Transfers, Berichtigungen infolge von Veränderungen der Alterssicherungsansprüche, Vermögenstransfers und Transaktionen mit nichtproduzierten Vermögensgütern.

Die für die wichtigsten Aggregate des Sektors Staat im Rahmen des ESVG 2010 gemeldeten Daten müssen für bestimmte Transaktionen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen konsolidiert werden, d. h. bestimmte Transaktionen zwischen institutionellen Einheiten innerhalb des Sektors Staat – Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers – werden entfernt oder aufgehoben. Für diese Transaktionen sollten Daten für Teilsektoren innerhalb jedes einzelnen Teilsektors, aber nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert werden. Somit sollten die Daten auf Sektorebene der Summe der Daten für die Teilsektoren entsprechen, mit Ausnahme der Posten Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers, die konsolidiert werden. Bei diesen letztgenannten Posten und dementsprechend bei den Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben sollte die Summe der Teilsektoren den Wert für den Sektor überschreiten.

Steuern und Sozialbeiträge entsprechen den Einnahmen, die (in Form von Geld- oder Sachleistungen) durch den Zentralstaat, die Länder und Gemeinden sowie durch die Sozialversicherung erhoben werden. Diese Abgaben (in der Regel als Steuern bezeichnet) gliedern sich in drei Hauptbereiche mit folgenden Titeln:

  • Einkommen- und Vermögensteuern einschließlich sämtlicher regelmäßig durch den Staat auf Einkommen und Vermögen der Unternehmen und privaten Haushalte erhobener Zwangsabgaben;
  • Produktions- und Importabgaben, d. h. alle Zwangsabgaben, die vom Staat auf die Produktion und die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, die Beschäftigung von Arbeitskräften oder das Eigentum an oder den Einsatz von Grundstücken, Gebäuden oder anderen im Produktionsprozess eingesetzten Aktiva erhoben werden;
  • Nettosozialbeiträge einschließlich sämtlicher tatsächlicher Sozialbeiträge der Arbeitgeber und der privaten Haushalte, unterstellte Sozialbeiträge, die den Gegenwert von Arbeitgebern direkt gezahlten Sozialleistungen darstellen, sowie zwei weitere zugerechnete Positionen (Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherung und Dienstleistungsentgelte der Sozialversicherungsträger).

Kontext

Die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2007–2008 hat viele europäische Regierungen vor große Herausforderungen gestellt. Besonderen Anlass zur Sorge gab es hinsichtlich der Frage, ob die öffentlichen Verwaltungen in der Lage sein würden, ihren Schuldendienst zu leisten und die erforderlichen Maßnahmen dafür zu ergreifen, dass die öffentlichen Ausgaben unter Kontrolle gebracht werden und zugleich das Wirtschaftswachstum angekurbelt wird.

Die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auferlegte Haushaltsdisziplin soll gewährleisten, dass die Wirtschaftsentwicklung innerhalb der EU und insbesondere in den Mitgliedstaaten des Euroraums weitgehend einheitlich verläuft. Ferner soll der Stabilitäts- und Wachstumspakt die Mitgliedstaaten daran hindern, politische Maßnahmen zu treffen, die ihrer eigenen Volkswirtschaft auf Kosten anderer ungebührliche Vorteile verschaffen würden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt basiert auf zwei Prinzipien: Das (geplante oder tatsächliche) öffentliche Defizit darf nicht mehr als 3 % des BIP betragen, und die Schuldenquote sollte nicht mehr als 60 % betragen oder auf diesen Wert sinken. 2011 wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt beträchtlich gestärkt, ebenso wie die wirtschaftspolitische Steuerung der EU im Allgemeinen.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Europäischen Kommission jedes Jahr detaillierte Informationen über ihre Wirtschaftspolitik und ihre öffentlichen Finanzen. Die Länder des Euroraums liefern diese Angaben im Rahmen der Stabilitätsprogramme, die übrigen Mitgliedstaaten in Form von Konvergenzprogrammen. Die Europäische Kommission prüft, ob die Programme im Einklang mit den vereinbarten wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Zielen stehen, und kann gegebenenfalls eine Frühwarnung erlassen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Defizit ungewöhnlich hoch wird. Diese Maßnahme kann dazu führen, dass der Rat ein übermäßiges Defizit feststellt, was die Festsetzung einer Frist zur Korrektur dieses Defizits erforderlich macht.

Direct access to

Other articles
Tables
Database
Dedicated section
Publications
Methodology
Visualisations




<publications>


<publications>


Finanzstatistik des Sektors Staat (VÜD und ESVG 2010) (t_gov_gfs10)


Finanzstatistik des Sektors Staat (VÜD und ESVG 2010) (gov_gfs10)
Eventualverbindlichkeiten und potenzielle Verpflichtungen des Staatssektors (gov_cl)

<dedicatedsection>