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Archive:Statistik der Bildungsausgaben

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Datenauszug vom Juli 2017. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Die deutsche Sprachversion dieses Artikels wird im Dezember 2018 archiviert.
Abbildung 1: Aufgliederung der Bildungsausgaben (ohne die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren) nach Sektoren, 2014
(% der öffentlichen, privaten und internationalen Bildungsausgaben insgesamt)
Quelle: Eurostat (educ_uoe_fine01)
Abbildung 2: Aufgliederung der Bildungsausgaben (ohne die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren) nach Bildungsstufen, 2014
(% der Bildungsausgaben)
Quelle: Eurostat (educ_uoe_fine01)
Tabelle 1: Hauptindikatoren für die öffentlichen Bildungsausgaben (ohne die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren), 2014
Quelle: Eurostat (educ_uoe_fine01), (educ_uoe_fine06) und (educ_uoe_fine08)
Abbildung 3: Öffentliche Bildungsausgaben (ohne die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren) als Anteil am BIP, 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (educ_uoe_fine06)
Tabelle 2: Ausgaben von Bildungseinrichtungen (ohne die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren), 2014
Quelle: Eurostat (educ_uoe_fini01)
Abbildung 4: Ausgaben von Bildungseinrichtungen (ohne die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern unter drei Jahren) pro Schüler/Studierendem nach Sektoren, 2014
(EUR pro Schüler/Studierendem auf Vollzeitäquivalenten)
Quelle: Eurostat (educ_uoe_fini04)
Abbildung 5: Ausgaben für Bildungseinrichtungen (ohne die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren) pro Schüler/Studierendem nach Bildungsstufen, 2014
(EUR je Schüler/Studierendem auf Vollzeitäquivalenten)
Quelle: Eurostat (educ_uoe_fini04)
Abbildung 6: Gesamtanteil der Finanzhilfen für private Haushalte und Schüler/Studierende an den öffentlichen Bildungsausgaben (ohne die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren), 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (educ_uoe_fine02)
Abbildung 7: Finanzhilfen für Studierende in % der öffentlichen Gesamtausgaben nach Bildungsbereich, 2014 (in %)
Quelle: Eurostat (educ_uoe_fina01)
Abbildung 8: Anteil der Finanzhilfen für private Haushalte und Schüler/Studierende an den gesamten Bildungsausgaben (ohne die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren) der nicht bildungsbezogenen privaten Einheiten (ohne die privaten Haushalte), 2014
(in %)
Quelle: Eurostat (educ_uoe_fine03)

Dieser Artikel enthält statistische Daten zu den Ausgaben für die Bildung in der Europäischen Union (EU). Er ist Teil einer Online-Veröffentlichung über die allgemeine und die berufliche Bildung in der EU. Bildungsausgaben können zur Förderung des Wirtschaftswachstums, zur Steigerung der Produktivität, zur persönlichen und sozialen Entwicklung der Menschen und zum Abbau sozialer Ungleichheiten beitragen.

Welcher Anteil der Finanzmittel für das Bildungswesen ausgegeben wird, gehört in der EU zu den Grundsatzentscheidungen der nationalen Regierungen. Darüber hinaus treffen auch Unternehmen, Schüler/Studierende und deren Familien Entscheidungen darüber, welche finanziellen Mittel sie für die Bildung aufwenden können oder wollen.

Dieser Artikel beschreibt verschiedene Aspekte der Bildungsfinanzierung, d. h. verschiedene Finanzquellen (Finanzierung durch den Staat oder private Haushalte) sowie Bildungsausgaben von Bildungseinrichtungen oder privaten Haushalten. Er umfasst den gesamten Bildungsbereich von der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt bis hin zum Tertiärbereich und somit alle Bildungsstufen mit Ausnahme der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder unter drei Jahren (gemäß Definition der Internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens, ISCED-Stufe 01).

Wichtigste statistische Ergebnisse

Bildungsausgaben insgesamt

In den EU-Mitgliedstaaten werden Bildungsausgaben in erster Linie vom öffentlichen Sektor getätigt, während private Finanzierungsquellen (private Haushalte, Unternehmen, Organisationen ohne Erwerbszweck und kirchliche Einrichtungen) eine nachgeordnete Rolle spielen und internationale Organisationen (wie die Vereinten Nationen oder die Weltbank) in der Regel eine noch geringere Bedeutung haben. Dabei ist zu beachten, dass die staatlichen Ausgaben zum Teil aus Transferleistungen und Zahlungen bestehen, die nicht bildungsbezogene Einheiten des Privatsektors für Bildungszwecke erhalten. Dazu zählen die finanzielle Unterstützung für private Haushalte und Schüler/Studierende sowie Zahlungen an andere nicht bildungsbezogene private Einheiten. Dieser Anteil schlägt doppelt zu Buche, da er sowohl bei den staatlichen Ausgaben als auch bei den Ausgaben der privaten Haushalte oder anderer Einheiten ohne Bildungsauftrag erfasst wird. Wo staatliche Ausgaben Zahlungen und Transferleistungen an den nicht bildungsbezogenen privaten Sektor beinhalten, werden sie als „öffentliche Ausgaben“ bezeichnet.

Abbildung 1 zeigt den Anteil der Bildungsausgaben (ohne Transferleistungen und Zahlungen) der drei Hauptfinanzierungsquellen, d. h. des Staates, der nicht bildungsbezogenen privaten Finanzierungsquellen und internationaler Organisationen. 2014 lag der Anteil des öffentlichen Sektors an den gesamten Bildungsausgaben zwischen knapp unter 72 % im Vereinigten Königreich und in Portugal und mehr als 95 % in Rumänien und Schweden. Der durchschnittliche Anteil in 23 EU-Mitgliedstaaten lag bei knapp über 80 % (siehe Abbildung 1 zum Erfassungsbereich).

In den 23 EU-Mitgliedstaaten betrug der Anteil privater Finanzierungsquellen knapp über 18 % der gesamten Bildungsausgaben und mehr als 10 % in den 16 EU-Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, wobei dieser Anteil in fünf Mitgliedstaaten 20 % oder mehr ausmachte. Die höchsten Werte wurden in Zypern mit 25,5 % und im Vereinigten Königreich mit 27,7 % erreicht.

Der Beitrag internationaler Organisationen zu den Bildungsausgaben war im Allgemeinen sehr viel geringer; er betrug im Durchschnitt für 23 EU-Mitgliedstaaten 1 %. In allen (außer fünf) EU-Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, betrug der Anteil weniger als 5 % der gesamten Bildungsausgaben; dabei lag der Anteil nur in Litauen (10,0 %) und Estland (14,3 %; Daten für 2012) im zweistelligen Bereich.

Bulgarien war 2014 der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem der Primarbereich und der Sekundarbereich I nicht den größten Anteil an den Bildungsausgaben hatten (siehe Abbildung 2). Dort entfiel auf den Tertiärbereich ein knappes Drittel (32,4 %) der gesamten Bildungsausgaben gegenüber 28,4 % für den Primar- und den Sekundarbereich I. In den anderen EU-Mitgliedstaaten betrug der Anteil für den Primarbereich und den Sekundarbereich I zwischen 35,1 % in Ungarn (Daten für 2013) und etwas mehr als der Hälfte der Gesamtausgaben in Luxemburg (51,5 %) und Irland (54,3 %).

In der Regel wurde 2014 der geringste Anteil der Bildungsausgaben für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) von Kindern von drei Jahren bis zum Schuleintritt aufgewendet. Dieser Anteil reichte von 2,0 % in Irland über 5,7 % im Vereinigten Königreich und 5,9 % in Zypern bis zu etwas mehr als einem Fünftel in Bulgarien und in Schweden (jeweils 20,3 %). Nur in den beiden letztgenannten EU-Mitgliedstaaten entfiel der geringste Anteil an den Bildungsausgaben nicht auf die FBBE für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt, sondern auf den Sekundarbereich II und den postsekundaren, nicht tertiären Bereich. Auch in Luxemburg sah die Verteilung der Bildungsausgaben anders aus; dort hatte die FBBE einen höheren Anteil als der Tertiärbereich.

Die Ausgaben für den Tertiärbereich lagen 2014 im Allgemeinen über den Ausgaben für den Sekundarbereich II und den postsekundaren, nicht tertiären Bereich mit Ausnahme der sechs Mitgliedstaaten Luxemburg, Italien, Belgien, Zypern, Malta und Portugal. In allen EU-Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, entfiel zwischen einem Fünftel und einem Drittel der gesamten Bildungsausgaben auf den Tertiärbereich. Nur in Luxemburg war der Anteil etwas niedriger und in Litauen mit 34,0 % etwas höher. Auf den Sekundarbereich II und den postsekundaren, nicht tertiären Bereich entfiel im Allgemeinen ein Sechstel bis ein Viertel der gesamten Bildungsausgaben; geringer war der Anteil in Litauen und Schweden und höher in Belgien und Italien.

Ausgaben des öffentlichen Sektors

Die öffentlichen Bildungsausgaben, d. h. die Aufwendungen des Staates für Transferleistungen und Zahlungen für Bildungszwecke an den nicht bildungsbezogenen privaten Sektor, beliefen sich 2014 auf insgesamt 683 Mrd.EUR in 25 EU-Mitgliedstaaten (Daten für Estland und Ungarn von 2013; für Dänemark, Griechenland und Kroatien keine Daten verfügbar). Die Bildungsausgaben in diesen 25 EU-Mitgliedstaaten entsprachen schätzungsweise 5,1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. 10,6 % der gesamten öffentlichen Ausgaben des öffentlichen Sektors (siehe Tabelle 1).

Am höchsten war der Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am BIP in Schweden (7,1 %), gefolgt von Finnland (6,8 %); aber auch in den nordischen EFTA-Staaten Island (7,0 %) und Norwegen (6,7 %) war er relativ hoch (siehe Abbildung 3). Abgesehen von Schweden und Finnland meldeten die meisten EU-Mitgliedstaaten staatliche Bildungsausgaben in einem Bereich zwischen 3,5 % und 6,0 % ihres BIP; nur in Rumänien war der Anteil niedriger und in Belgien, Zypern und Malta höher.

Ausgaben von Bildungseinrichtungen

Tabelle 2 zeigt eine Aufgliederung der Ausgaben von Bildungseinrichtungen (entweder von ihnen direkt getätigt oder vom Staat im Namen dieser Einrichtungen) im Jahr 2014. In sechs der 26 EU-Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, lagen die Investitionen um 10,0 % über der Summe aus kapitalbezogenen und laufenden Ausgaben, wobei dieser Wert in Lettland mit 19,0 % am höchsten war, gefolgt von den anderen beiden baltischen Mitgliedstaaten Estland (15,2 %; Daten für 2013) und Litauen (14,3 %). Dagegen beliefen sich die Investitionen im Vereinigten Königreich auf 3,3 % der Summe aus kapitalbezogenen und laufenden Ausgaben und auf unter 4,0 % in Zypern, Belgien und Kroatien.

In den meisten EU-Mitgliedstaaten entfiel der Großteil der laufenden Ausgaben 2014 auf die Vergütung des Lehrpersonals, wobei dieser Anteil in Frankreich, der Slowakei, Litauen und Schweden (Daten für 2013) 40 bis 50 % der laufenden Ausgaben von Bildungseinrichtungen, in der Tschechischen Republik (Daten für 2012) und Estland (Daten für 2013 ) zwischen 30 und 40 % und in Slowenien weniger als ein Viertel (23,7 %; Daten für 2012) aller laufenden Ausgaben ausmachte.

Sinkende Geburtenraten haben in vielen Ländern einen Rückgang der Bevölkerung im schulpflichtigen Alter zur Folge oder werden aller Wahrscheinlichkeit nach dazu führen, was sich (bei gleichbleibenden Ausgaben) wiederum auf Zahlen wie die durchschnittlichen Ausgaben pro Schüler auswirken wird. Wie die jährlichen Ausgaben (öffentlicher und privater Quellen) für sämtliche Bildungseinrichtungen zeigen, wurden 2014 in Schweden im Durchschnitt 12 708 EUR pro Schüler/Studierendem ausgegeben, während es in Ungarn (Daten für 2013) weniger als 2 343 EUR waren. Wesentlich höher waren die Ausgaben mit 20 025 EUR pro Schüler/Studierendem in Luxemburg, und weniger als 1500 EUR betrugen die Ausgaben in Bulgarien und in Rumänien (siehe Abbildung 4). In einer knappen Mehrheit (16 von 26) der EU-Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, waren die Ausgaben pro Schüler in öffentlichen Einrichtungen höher als in den Bildungseinrichtungen insgesamt. Unter den zehn EU-Mitgliedstaaten, die niedrigere Ausgaben pro Schüler in öffentlichen Einrichtungen verzeichneten, war der Unterschied absolut gesehen im Vereinigten Königreich und relativ gesehen in Estland (Daten für 2013) am größten.

Außer in Zypern entfielen die höchsten Ausgaben für öffentliche und private Bildungseinrichtungen je Schüler/Studierendem auf den Tertiärbereich. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten gab an, dass die Ausgaben für Bildungseinrichtungen pro Schüler im Bereich der FBBE für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt am niedrigsten waren. Es gab einige Ausnahmen, insbesondere Schweden und Finnland, aber auch Kroatien, Slowenien, Bulgarien, Ungarn (Daten von 2013), Luxemburg und Polen. Außer Bulgarien verzeichneten alle diese Mitgliedstaaten das niedrigste Ausgabenniveau pro Schüler/Studierendem für den Sekundarbereich II und den postsekundaren, nicht tertiären Bereich. Ansonsten gilt, dass die Ausgaben pro Schüler/Studierendem in der Regel von der untersten Bildungsstufe bis zum Tertiärbereich zunahmen.

Finanzhilfen für Haushalte und Schüler/Studierende

2014 wurden in 25 EU-Mitgliedstaaten schätzungsweise 8,6 % der öffentlichen Bildungsausgaben (Daten für Estland und Ungarn von 2013; für Dänemark, Griechenland und Kroatien keine Daten verfügbar) für die finanzielle Unterstützung von privaten Haushalten oder Schülern/Studierenden verwendet (siehe Abbildung 6). Diese Unterstützung kann in unterschiedlicher Form erfolgen, insbesondere als Stipendien, Darlehen aus öffentlichen Mitteln oder Zulagen für Schüler/Studierende. In den EU-Mitgliedstaaten reichte der Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben, der zur finanziellen Unterstützung von Haushalten und Schülern/Studierenden aufgewendet wurde, 2014 von 1,9 % in Luxemburg und 2,2 % in Rumänien bis 9,4 % in Irland. Höher (zwischen 10,0 % und 15,0 %) war dieser Anteil in Schweden, Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich und weitaus am höchsten in Bulgarien (21,1 %).

Abbildung 7 zeigt den Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben für die finanzielle Unterstützung von Schülern und Studierenden, aufgegliedert nach Bildungsstufen. Außer in der Tschechischen Republik und in Bulgarien war der Anteil der finanziellen Unterstützung für Studierende im Tertiärbereich erwartungsgemäß höher als im Sekundarbereich II und im postsekundaren, nicht tertiären Bereich. Entsprechend war der Anteil, der auf den Sekundarbereich II und den postsekundaren, nicht tertiären Bereich entfiel, höher als der Anteil für den Primarbereich und den Sekundarbereich I; dies gilt jedoch nicht für Bulgarien, Ungarn, Polen und Rumänien.

Der Anteil der öffentlichen Ausgaben für den Tertiärbereich, der für die finanzielle Unterstützung von Studierenden aufgewendet wurde, betrug in Schweden, den Niederlanden, Dänemark (Daten für 2013) und dem Vereinigten Königreich über 25,0 %. Für den Sekundarbereich II und den postsekundaren, nicht tertiären Bereich meldeten Schweden, Bulgarien, Irland, Deutschland, die Niederlande und Dänemark (Daten für 2013) einen Anteil von mehr als 15,0 %, während der Anteil des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I in der Regel unter 5,0 % betrug. Davon ausgenommen waren lediglich Ungarn und insbesondere Bulgarien (26,0 %).

In Abbildung 8 werden anstelle der öffentlichen Ausgaben in Abbildung 6 die Ausgaben nicht bildungsbezogener privater Einheiten (ohne private Haushalte) aufgeschlüsselt. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen, Organisationen ohne Erwerbszweck und kirchliche Einrichtungen. Der für die finanzielle Unterstützung von privaten Haushalten und Schülern/Studierenden bestimmte Anteil an den gesamten Bildungsausgaben dieser Einheiten variierte weitaus stärker als bei den öffentlichen Ausgaben. In neun der 22 EU-Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen, waren es weniger als 0,5 %. Im Gegensatz dazu war der Anteil der Finanzhilfen für private Haushalte und Schüler/Studierende in Finnland, Lettland und Zypern (wo er mehr als die Hälfte der gesamten Ausgaben ausmachte) besonders hoch und am höchsten in Ungarn mit 100 % (Daten für 2012; die Angaben beziehen sich nur auf den Tertiärbereich).

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Datenquellen

Die Normen für die internationale Bildungsstatistik werden von drei internationalen Organisationen festgelegt:

Die für den vorliegenden Artikel verwendete Datenquelle ist eine gemeinsame Datenerhebung von UNESCO, OECD und Eurostat (UOE) über Bildungsstatistiken, die den wesentlichen Komponenten der Eurostat-Datenbank für die Bildungsstatistik zugrunde liegt. In Verbindung mit der gemeinsamen Datenerhebung werden von Eurostat auch Daten über die regionale Bildungsbeteiligung und das Erlernen von Fremdsprachen erhoben.

Die Verordnung (EG) Nr. 452/2008 vom 23. April 2008 bildet die Rechtsgrundlage für die Erstellung und Entwicklung von EU-Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen. Zur Durchführung der Datenerhebung über Bildung und Weiterbildung wurden zwei Verordnungen verabschiedet: Die Verordnung der Kommission (EU) Nr. 88/2011 vom 2. Februar 2011 betraf Daten der Schuljahre 2010/2011 und 2011/2012, und die Verordnung (EU) Nr. 912/2013 vom 23. September 2013 gilt für Daten ab dem Schuljahr 2012/2013.

Weitere Informationen über die gemeinsame Datenerhebung enthält ein Artikel über die UOE-Methodik(auf Englisch). Außerdem wird zur Analyse der in diesem Artikel präsentierten Daten auf die länderbezogenen Metadaten (auf Englisch) verwiesen.

Die ISCED-Klassifikation

Die Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED), die die verschiedenen Bildungsbereiche definiert, bildet die Grundlage für die internationale Bildungsstatistik. Sie wurde 1976 von der UNESCO entwickelt und 1997 und erneut 2011 überarbeitet. Die ISCED 2011 (auf Englisch) unterscheidet neun Bildungsstufen: den Elementarbereich (Stufe 0), den Primarbereich (Stufe 1), den Sekundarbreich I (Stufe 2), den Sekundarbereich II (Stufe 3), den postsekundaren, nicht tertiären Bereich (Stufe 4), den Bereich der kurzen tertiären Bildung (Stufe 5), das Bachelor- oder ein gleichwertiges Bildungsprogramm (Stufe 6), das Master- oder ein gleichwertiges Bildungsprogramm (Stufe 7), die Promotion oder ein gleichwertiges Bildungsprogramm (Stufe 8). Die ersten Ergebnisse auf der Grundlage der ISCED 2011 wurden 2015 veröffentlicht, zunächst mit Daten zu Ausgaben für den Referenzzeitraum 2012.

Schlüsselkonzepte der Statistik der Bildungsausgaben

In den folgenden Schüsselkonzepten wird die Bezeichnung „Ausgaben von oder für Einrichtungen“ sowohl für Ausgaben der Einrichtungen selbst (beispielsweise die von einer finanziell eigenständigen Hochschule gezahlten Vergütungen) als auch für Ausgaben des Staates für oder im Namen von Einrichtungen (beispielsweise von einem Bildungsministerium direkt an einzelne an einer öffentlichen oder privaten Schule/Hochschule oder anderen Bildungseinrichtung angestellte Lehrer/Dozenten gezahlte Vergütungen) verwendet.

Ausgaben für die Bildung insgesamt umfassen die Ausgaben für sämtliche Bildungsprogramme von der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt (ISCED-Stufe 02) bis zum Tertiärbereich (ISCED-Stufe 8).

Gesamtausgaben umfassen Investitionsausgaben und laufende Ausgaben einschließlich der Personalkosten.

Zu den gesamten öffentlichen Bildungsausgaben zählen i) die unmittelbare öffentliche Finanzierung von Bildungseinrichtungen und ii) Transferleistungen an private Haushalte und Unternehmen (einschließlich Organisationen ohne Erwerbszweck). Im Allgemeinen finanziert der öffentliche Sektor das Bildungswesen entweder durch direkte Übernahme der laufenden Kosten und der Investitionsausgaben von Bildungseinrichtungen (direkte öffentliche Finanzierung der Bildungseinrichtungen) oder durch Finanzhilfen für Schüler/Studierende und ihre Familien in Form von Stipendien und staatlichen Darlehen sowie durch staatliche Beihilfen für Bildungsmaßnahmen von Unternehmen und Organisationen ohne Erwerbszweck (Transferleistungen an private Haushalte und Unternehmen).

Ausgaben für Bildungseinrichtungen umfassen nicht nur die Kosten der Unterrichtsleistungen, sondern auch die Ausgaben für Nebenleistungen zugunsten von Schülern/Studierenden und ihren Familien, soweit sie von Bildungseinrichtungen erbracht werden. Im Tertiärbereich können darüber hinaus erhebliche Ausgaben für Forschung und Entwicklung entstehen, die zu den Ausgaben der Bildungseinrichtungen zählen, soweit die Forschung von diesen Einrichtungen durchgeführt wird. Deshalb zählen die Aufwendungen für die wesentlichen Bildungsgüter und -dienstleistungen, z. B. für Lehrpersonal, Schulgebäude, Schulbücher und Unterrichtsmaterialien, ebenso zu den Ausgaben für Bildungseinrichtungen wie die Kosten für Nebengüter und -dienstleistungen wie die Erbringung von Zusatzleistungen, die allgemeine Verwaltung und andere Tätigkeiten. Ausgaben für Bildungseinrichtungen betreffen alle Arten öffentlicher und privater Schulen/Hochschulen und sonstiger Bildungseinrichtungen, die Bildungsprogramme anbieten oder unterstützen.

Öffentliche Ausgaben für Bildungseinrichtungen umfassen die direkte Finanzierung von Bildungseinrichtungen durch öffentliche Mittel. Sie kann in zwei Formen erfolgen:

  • Beschaffung von Bildungsressourcen für Bildungseinrichtungen durch staatliche Stellen (z. B. Zahlung der Lehrergehälter durch ein zentrales oder regionales Bildungsministerium);
  • Zahlungen staatlicher Stellen an Bildungseinrichtungen, die selbst für die Beschaffung von Bildungsressourcen zuständig sind (z. B. öffentliche Mittelzuweisungen oder Pauschalzuwendungen an eine Hochschule, die diese Gelder zur Vergütung ihres Personals oder zur Beschaffung anderer Ressourcen verwendet).

In die direkten Ausgaben staatlicher Stellen nicht eingerechnet sind die Studien-/Schulgebühren, die Schüler/Studierende (oder ihre Familien) an öffentliche Bildungseinrichtungen entrichten, die einer staatlichen Stelle unterstellt sind, selbst wenn die Studien-/Schulgebühren zunächst an diese staatliche Stelle statt an die betreffende Bildungseinrichtung gezahlt werden.

Private Ausgaben für Bildungseinrichtungen sind Schul- und Studiengebühren, Materialien (z. B. Schulbücher und Lehrmittel), Schülerbeförderung (soweit sie von der Schule organisiert wird), Verpflegung (soweit sie von der Schule angeboten wird), Internatsgebühren sowie Ausgaben von Arbeitgebern für die berufliche Aus- und Weiterbildung.

Öffentliche Finanzhilfen für Schüler und Studierende sind direkte finanzielle Unterstützungsleistungen in Form von Stipendien, staatlichen Darlehen oder Familienbeihilfen für Schüler/Studierende. Damit sind nicht die gesamten Unterstützungsleistungen erfasst, die Schüler/Studierende (bzw. ihre Familien) erhalten können, da auch indirekte finanzielle Hilfen, z. B. in Form von Zusatzleistungen (Versorgungsleistungen wie Verpflegung, Beförderung, Gesundheitsvorsorge oder Unterkünfte) sowie Steuerermäßigungen gewährt werden können.

Abrechnungssysteme

Daten über Bildungsausgaben werden auf der Grundlage einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung statt einer periodengerechten Rechnungsführung (auf Englisch) erhoben. Daher werden Ausgaben in dem Jahr erfasst, in dem die entsprechende Zahlung erfolgt. Das bedeutet insbesondere,

  • dass der Erwerb von Anlagevermögen in dem Jahr, in dem die Ausgaben anfallen, vollständig angerechnet wird;
  • dass Abschreibungen auf das Anlagevermögen nicht als Ausgaben verbucht werden, obwohl Reparatur- und Wartungskosten in dem Jahr verbucht werden, in dem sie entstehen.

Aufwendungen für Stipendien werden als Bruttoausgaben in dem Jahr erfasst, in dem die Stipendien gezahlt werden, ohne die Rückzahlungen von Darlehensnehmern zu verrechnen.

In den Tabellen dieses Artikels wird folgende Notation verwendet:

  • Kursiv gedruckter Wert: prognostizierter, vorläufiger oder geschätzter Wert, der sich wahrscheinlich noch ändern wird;
  • ':' nicht verfügbarer, vertraulicher oder unzuverlässiger Wert;
  • '–': nicht zutreffend.

Kontext

Auf das Bildungswesen entfällt in allen EU-Mitgliedstaaten ein erheblicher Teil der öffentlichen Ausgaben, wobei die Personalausgaben in der Regel den größten Posten darstellen. Die Unterrichtskosten steigen signifikant an, je höher die Bildungsstufe ist. So sind die Ausgaben pro Schüler/Studierendem an Hochschulen weitaus höher als an Primarschulen. Trotz der höheren Pro-Kopf-Kosten im Tertiärbereich fließt der größte Anteil der gesamten Bildungsausgaben in den Sekundarbereich, auf den ein größerer Teil der gesamten Schüler/Studierenden entfällt.

In vielen EU-Mitgliedstaaten wird darüber debattiert, wie die Finanzmittel für das Bildungswesen erhöht oder zumindest auf dem aktuellen Niveau gehalten werden können und wie sich die Effizienz steigern und die Bildungsgerechtigkeit fördern lässt. Diese Herausforderung zu bewältigen, ist vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise und vor allem in Anbetracht der gestiegenen Staatsverschuldung noch schwieriger geworden. Die Debatte dreht sich aber nicht nur um Höhe und Herkunft der Finanzmittel. Es geht auch um Reformvorschläge für die Bildungspolitik und die Bildungssysteme und um die Frage, wie sich die Kompetenzen der künftigen Arbeitskräfte zum Wohl des Einzelnen und der gesamten Gesellschaft entwickeln sollen. Für die Finanzierung denkbar wäre die Erhebung von Unterrichts- und Studiengebühren sowie von Verwaltungs- oder Prüfungsgebühren. Ebenfalls in Betracht kämen Partnerschaften zwischen Unternehmen und Hochschuleinrichtungen zur Mittelbeschaffung.

Die Bildungskosten könnten durch eine bedarfs- oder leistungsabhängige Unterstützung ausgeglichen werden. Eine leistungsabhängige Unterstützung würde sich an den Studienergebnissen orientieren. Durch eine bedarfsabhängige Unterstützung in Form einkommensabhängiger Zuschüsse, Darlehen (oder anderer Zuwendungen) könnte versucht werden, die Zahl der Hochschulabsolventen, insbesondere auch aus ärmeren Gesellschaftsschichten, zu erhöhen und so die Chancengleichheit sowie soziale Mobilität und Inklusion zu fördern. Eine Analyse der nationalen Studiengebühren und Unterstützungssysteme in der europäischen Hochschulbildung findet sich in einem Bericht der Europäischen Kommission und der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Bildungsfinanzierung (t_educ_uoe_fin)

Datenbank

Bildungsfinanzierung (educ_uoe_fin)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Metadaten

Handbücher und andere methodologische Informationen

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks