ÜBERSICHT

Zu administrativen Zwecken erstellte Statistiken über Dienstbezüge bestehen aus einer Reihe von Indikatoren, die verwendet werden, um die Entwicklung der im öffentlichen Dienst auf nationaler Ebene und im EU-Durchschnitt gezahlten Vergütungen, der Verbraucherpreise im Vergleich zu Brüssel für die Hauptstädte der EU-und Nicht-EU-Länder (sowie bestimmte andere Dienstorte) und der Verbraucherpreise in Brüssel und Luxemburg zu beobachten und Hintergrundinformationen zu gewinnen.

Verwendung

Die Statistiken dienen u.a. folgenden Zwecken:

  • Analyse der Ausgaben nationaler Einrichtungen der öffentlichen Zentralverwaltung
  • Anpassung der Dienstbezüge der im Ausland tätigen internationalen Beamten
  • Anpassung der Entschädigungen für Teilnehmer an Austauschprogrammen im Ausland (Lehrkräfte, Studierende, Forscher)
  • Anpassung der Dienstreisekosten für internationale Beamte (Tagegelder und Höchstbeträge für Hotelkosten)
  • Anpassung der Äquivalenzkoeffizienten für die Gesundheitskosten im Rahmen des Gemeinsamen Krankheitsfürsorgesystems

Verfügbare Daten

Zu den Indikatoren zählen u. a.:

  • Anzahl der Beschäftigten nationaler Einrichtungen der öffentlichen Zentralverwaltung (EU-Mitgliedstaaten)
  • jährliche Entwicklung der Bruttovergütung (EU-Mitgliedstaaten; Durchschnitt für EU-Gesamtstichprobe und gesetzlich vorgeschriebene Stichprobe), jährliche Zeitreihen bis 1. Juli
  • jährliche Entwicklung der Nettovergütung (EU-Mitgliedstaaten; Durchschnitt für EU-Gesamtstichprobe und gesetzlich vorgeschriebene Stichprobe), jährliche Zeitreihen bis 1. Juli
  • gemeinsamer Verbraucherpreisindex zur Messung der Inflation für Belgien und Luxemburg, jährliche Zeitreihen bis 1. Juli
  • bilaterale Berichtigungskoeffizienten gegenüber Brüssel für Hauptstädte in der EU und bestimmte andere Dienstorte (33 Standorte), jährliche Zeitreihen zum 1. Juli
  • bilaterale Berichtigungskoeffizienten gegenüber Brüssel für Hauptstädte außerhalb der EU und bestimmte andere Dienstorte (144 Standorte), jährliche Zeitreihen zum 1. Juli
  • bilaterale Berichtigungskoeffizienten gegenüber Belgien für die EU-Mitgliedstaaten, jährliche Zeitreihen zum 1. Juli
  • InforEuro-Wechselkurse, jährliche Zeitreihen zum 1. Juli

Methodik

Die Erstellung von Statistiken über Dienstbezüge zu administrativen Zwecken ist eine komplizierte jährliche Operation unter Beteiligung der nationalen statistischen Ämter und anderer Einrichtungen der EU-Länder mit anerkannter Fachkompetenz, die in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen (Kommission für den internationalen öffentlichen Dienst), der Internationale Dienst für Bezüge und Renten der sechs koordinierten Organisationen (NATO, OECD, ESA, Europarat, ECMWF, EUMETSAT) sowie ausgewählten anderen Organisationen (z. B. EPO, Eurocontrol) durchgeführt wird.

Die Daten werden im Einklang mit dem Statut der Beamten der EU, dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken, bestimmten in den Sitzungen der Arbeitsgruppe zu den Artikeln 64 und 65 vereinbarten besonderen Verfahren sowie den Regeln für die zugrunde liegenden Datenquellen – wie die 2007 erlassene KKP-Verordnung , die HVPI-Verordnung von 1995 und die ESA-Verordnung von 2010 – zusammengestellt.

Nach Möglichkeit werden bereits für vergleichbare Zwecke erstellte Statistiken verwendet. Für die Berechnung der Berichtigungskoeffizienten umfasst dies die im Rahmen des Europäischen Vergleichsprogramms zur Einrichtung multilateraler Kaufkraftparitäten für die Zwecke der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen erfassten Preisangaben und den harmonisierten Verbraucherpreisindex. Spezielle jährliche Erhebungen werden durchgeführt, um das Mietpreisniveau zu ermitteln. Zur Ermittlung von Mustern bei den Konsu,ausgaben erfolgen regelmäßige Befragungen im Ausland eingesetzter Beamter.

Zur Ermittlung der Anzahl nationaler Beamter und der Höhe ihrer Dienstbezüge koordiniert Eurostat spezifische jährliche Erhebungen. Diese werden unter Verwendung von HVPI-Statistiken von nominalen in reale Werte umgerechnet und anhand von BPI-Statistiken zum EU-Durchschnitt aggregiert.

Das Statut der Beamten der EU ist das offizielle Dokument, in dem die Regeln, Grundsätze und Arbeitsbedingungen des europäischen öffentlichen Dienstes festgelegt sind. Diese Regeln sind von zentraler Bedeutung, um zu gewährleisten, dass der europäische öffentliche Dienst höchsten Ansprüchen genügt. Am 1. Januar 2014 trat eine neue Fassung des Statuts in Kraft.

Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken setzt die Standards für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken. Er beruht auf einer gemeinsamen Definition des ESS von Qualität in der Statistik und erfasst alle relevanten Bereiche vom institutionellen Umfeld über die Verfahren der statistischen Produktion bis hin zu unserem Produkt: amtliche europäische Statistiken.